Im Arbeitgeber-Portal lassen sich Verträge der betrieblichen Vorsorge einfach und effizient online verwalten und das bei voller Transparenz in allen Vorgängen und Prozessen.
Zielgruppe Arbeitgeber-Portal:
Das Arbeitgeber-Portal bietet sich deshalb insbesondere für Firmenkunden an, die einen größeren Bestand an Verträgen verwalten müssen.
Somit können Firmenkunden, die entweder einen Gruppenvertrag mit mindestens 10 Risiken in der bAV, einen Gruppenvertrag in der bKV oder einen Gruppenvertrag Zeitwertkonten mit Garantie abgeschlossen haben, einen Zugang zum FirmenOnline-Arbeitgeber-Portal beantragen.
Arbeitgeber, die nur bAV-Einzelrisiken oder bAV-Verbands- / Rahmenverträge in ihrem Bestand haben, können FirmenOnline nicht nutzen.
Basisschulung für das Arbeitgeber-Portal in der bAV:
In dieser Schulung zeigen wir Ihnen die praktische Anwendung des Arbeitgeberportals – von der Freischaltung, über die Neuanmeldung bis hin zu den Bestandsservices.
Onlineschulung von 09.2020 (Achtung lange Ladezeit)
Die Anmeldung im Portal erfolgt über Zugangskennung (IZN) und Passwort. Anstelle der Zugangskennung kann später auch ein eigener Benutzername vergeben werden.
Wurde das Passwort vergessen, kann auf der Login-Seite ein neues Passwort angefordert werden. Der Anwender erhält dann eine Mail mit einem Link, über welchen er sich ein neues Passwort vergeben kann. Damit ist der Kunde bereits in wenigen Minuten wieder in der Lage, sich in FirmenOnline anzumelden.
Auch vergessene Zugangsdaten (Benutzername oder die Zugangskennung) können über die Login-Seite neu beantragt werden.
Wer darf Berechtigungen zur Nutzung von FirmenOnline erteilen?
Berechtigungen zur Nutzung von FirmenOnline kann nur der Firmenkunde erteilen.
Besonderheit bei Maklern: Ein Makler kann sich selbst für FirmenOnline berechtigen, sofern er über eine Maklervollmacht verfügt. Dazu reicht er uns den Freischaltungsantrag in Verbindung mit der ein. Er kann mit der Ergänzungsvereinbarung für Makler jedoch keine „firmeneigenen Mitarbeiter“ des Versicherungsnehmers berechtigen. Hierfür wird die Zustimmung des Firmenkunden benötigt.
Wer kann berechtigt werden?
Mögliche Berechtigte sind z. B. HR-Mitarbeiter bzw. Personaler, Vermittler, Steuerberater oder Allianz-Spezialisten.
Wie erfolgt die Vergabe und Löschung von Berechtigungen?
Berechtigungen auf bAV- und bKV-Verträge für den FirmenAdmin und die Vermittler werden im Rahmen der digitalen Freischaltung unterhttps://www.firmenonline.de/freischaltung.html vergeben. Wenn im Nachgang weitere firmeninterne Mitarbeiter freigeschaltet werden sollen, können diese im Admin-Bereich durch den FirmenAdmin oder einen Admin freigeschaltet werden. Im Admin-Bereich können Berechtigungen auch geändert oder gelöscht werden.
Folgende Berechtigungen stehen zur Verfügung:
Durch die Einführung des sog. FirmenAdministrators (FirmenAdmin) wird es übergangsweise zwei Freischaltungsanträge zur Freischaltung von Nutzern und Verträgen geben:
In dieser Präsentation erfahren Sie, wann Sie welchen Freischaltungsantrag für eine Freischaltung verwenden müssen. Weitere Informationen zum FirmenAdmin und dem damit verbundenen Freischaltungsprozess erhalten Sie in der Rubrik „FirmenAdmin“ (insbesondere im Webinar) weiter unten.
Ablauf einer Freischaltung über den Freischaltungsantrag:
(1) Eine "Zeichnungberechtigte Person" (Prokurist / Geschäftsführung / Vorstand) ist für die im Freischaltungsantrag genannten Firmen (Versicherungsnehmer) beauftragt und bevollmächtigt, Erklärungen im Namen und mit Wirkung gegenüber dem Versicherungsunternehmen abzugeben. Der Nutzer sendet den unterschriebenen Antrag per E-Mail an kontakt@firmenonline.de.
Tipp: Falls Sie einen Freischaltungsantrag (vorab) ausfüllen möchten, können Sie mithilfe der nachstehenden Checklisten sehen, welche Angaben im Antrag erforderlich sind.
Ablauf der Freischaltung eines neuen bAV-Gruppenvertrags über die Antragsformulare GV210/GV200:
Bei Abschluss eines neuen bAV-Gruppenvertrags kann FirmenOnline mit vereinbart werden. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: Kombinierte und zeitgleiche Beantragung über die Antragsformulare GV210/GV2001
Möglichkeit 2: Versand des Einrichtungslinks für FirmenOnline an zwei Ansprechpartner
Besonderer Hinweis zur Ergänzungsvereinbarung für Makler:
Sofern eine Maklervollmacht vorliegt, kann der Freischaltungsantrag für Vermittler auch vom Maklerhaus unterzeichnet werden. Bitte reichen Sie hierfür sowohl den Freischaltungsantrag für Vermittler als auch die für Makler im Service Center ein (an kontakt@firmenonline.de).
Bitte beachten Sie, dass über die Maklervollmacht ausschließlich Mitarbeiter des Maklerhauses freigeschaltet werden können.
Eine Freischaltung von firmeneigenen Mitarbeitern oder anderen Dienstleistern (z.B. Steuerberater) des Firmenkunden darf nur durch den Firmenkunden beantragt werden.
Webinar: Einführung des FirmenAdmins
In diesem Webinar zur Einführung des FirmenAdmins erfahren Sie mehr über das Konzept des FirmenAdmins. Außerdem wird über eine Live-Demo aufgezeigt, welche Möglichkeiten der Administrations-Bereich im Arbeitgeber-Portal bietet und wie der aktuelle Freischaltungsprozess aussieht.
Die Account-Verwaltung des Arbeitgeber-Portals besteht aus den Reitern:
Eigene Vertragsrechte
Über den Reiter „Eigene Vertragsrechte“ kann der Nutzer alle freigeschalteten Verträge inklusive der dazugehörigen Vertragsrechte einsehen.
Persönliche Daten
Hier kann jeder Nutzer seine persönlichen Daten einsehen und ändern, wie zum Beispiel Benutzername, Mail-Adresse oder Postanschrift der Firma. Die Änderungen müssen aus Sicherheitsgründen mit Eingabe des Passworts bestätigt werden. Außerdem hat der Nutzer hier die Möglichkeit, sein Passwort zu ändern oder seinen Account zu löschen.
Nutzer & Verträge und Letzte Änderungen
Die beiden Reiter bilden den Admin-Bereich und sind nur sichtbar für Nutzer die zum FirmenAdmin oder Admin berechtigt wurden. Weitere Informationen zum Admin-Bereich finden Sie unter der Rubrik „Freischaltung“
Folgende Services stehen zur Verfügung.
Allgemeine Services:
Bestandsänderungsservices für Einzelverträge:
Bestandsänderungsservices für Gruppenverträge:
Listenmeldungen können für die Auftragsarten
übermittelt werden.
Für die o.g. Auftragsarten stehen Excel-Vorlagen zur Verfügung, die dann als CSV-Datei gespeichert und eingelesen werden können.
Wichtig: Stellen Sie sicher, dass Sie die von uns zur Verfügung gestellte Vorlage verwenden. Aktivieren Sie die Inhalte und Makros in der Vorlage. Generieren Sie die CSV-Datei, indem Sie den in der Vorlage vorhandenen Button "Speichern im CSV-Format" verwenden.
Derzeit ist noch keine Listenmeldung für Verträge im neuen Verwaltungssystem ABS möglich.
Die Funktion „Vertragsimport“ steht zur Einführung bereits freigeschalteten Nutzern in FirmenOnline zur Beantragung zur Verfügung. Besteht noch kein Zugang zu FirmenOnline, muss dieser wie üblich vorab eingerichtet werden.
Was die neue Funktion „Vertragsimport“ bietet:
Wie die neue Funktion freigeschaltet wird, sehen Sie in diesem Video.
Der Vertragsimport kann über einen neuen Button im Menüpunkt „Bestandsübersicht“ beantragt werden. Benötigt wird ein Datenschutzvertrag und die Freischaltung der berechtigten Personen. Beide Dokumente werden nach Eingabe weniger Daten im Portal erzeugt und müssen dann – wie auch der Freischaltantrag - ausgedruckt, unterschrieben, abgestempelt und per Mail (kontakt@firmenonline.de) oder Papier (Allianz Deutschland AG, FirmenOnline, 10900 Berlin) an FirmenOnline geschickt werden.
Der Datenschutzvertrag muss mit dem Versicherungsnehmer (Arbeitgeber) der Verträge bei weiteren Versicherern geschlossen werden.
Nutzer der Funktion „Vertragsimport“ erhalten nach der Freischaltung eine sogenannte Vertragsgruppe. Diese Vertragsgruppe bildet den Rahmen für alle Verträge weiterer Versicherer - ähnlich wie bei einem Gruppenvertrag. Nur so können diese Verträge in der Bestandsübersicht angezeigt und Berechtigungen für deren Verwaltung vergeben werden.. Unter der Vertragsgruppe können dann die Vertragsdaten weiterer Versicherer in die Bestandsübersicht importiert werden.
Bei der Beantragung legt der Arbeitgeber fest, wer die Funktion Vertragsimport nutzen kann. Hierbei kann unterschieden werden, wer Daten importieren und wer diese nur einsehen kann.
Wie für alle anderen Funktionalitäten auch, kann der Arbeitgeber auch den Vermittler für diese Funktion berechtigen.
Folgende Berechtigungen sind in der Vertragsgruppe möglich:
Wie der Vertragsimport funktioniert, sehen Sie in diesem Erklärvideo.
Nach erfolgreicher Freischaltung steht in der Bestandsübersicht ein neuer Button „Verträge weiterer Versicherer“ mit der Aktion „Verträge importieren zur Verfügung“
Der Vertragsimport erfolgt dabei ganz einfach mit Hilfe einer Excel-Vorlage , die der Arbeitgeber befüllen muss. Der einfachste Weg dafür ist die Erstellung eins Abzugs aus dem Personalabrechnungssystem mit allen Mitarbeitern, die eine betriebliche Altersvorsorge bei einem weiteren Versicherer haben, Diese Informationen können dann in die Excel-Vorlage übernommen und dann importiert werden.
Für die Aktualisierung der Vertragsdaten ist es erforderlich, dass die bereits importierte Excel-Datei durch eine aktualisierte Excel-Datei ersetzt wird. Dies kann wiederum über die Funktion „Verträge importieren“ vorgenommen werden.
Einen Schulungsfoliensatz finden Sie hier .
Ausführliche Erläuterungen finden Sie in der Aufzeichnung unserer Onlineschulung.
Welche Vorteile bieten die FirmenOnline Services?
Wer kann die neuen FirmenOnline Services nutzen?
Die FirmenOnline Services für VwV können von bereits freigeschalteten Nutzern im Portal direkt beantragt werden. Um die Services nutzen zu können, muss zwingend auch die erste Stufe „Vertragsimport“ aktiviert und genutzt werden.
Wie wird die neue Funktion gebucht und freigeschaltet?
Der Arbeitgeber importiert die Verträge weiterer Versicherer per Excel eigenständig und kostenfrei in die FirmenOnline Bestandsübersicht (Vertragsimport).
Erläuterungen finden Sie in diesem Erklärvideo
.
Nach dem Vertragsimport finden Sie dann die Aktion „FirmenOnline Services verwalten“ in der Bestandsübersicht, über die Sie das Buchungsportal aufrufen können.
Im Buchungsportal, das ausschließlich über FirmenOnline erreicht werden kann, werden alle relevanten Buchungsdaten erfasst und die erforderlichen Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und unserem Kooperationspartner, der Caldera Service GmbH, vollständig digital getroffen. Muster zu den Vereinbarungen finden Sie hier:
Ergänzungsvereinbarung Einführungsphase
Den Vertrags- und Datenservice dürfen wir als Allianz Leben nicht selbst übernehmen. Daher wird die Caldera Service GmbH eingesetzt.
Wichtiger Hinweis:
Die Buchung kann nur von einer zeichnungsberechtigten Person des Unternehmens vorgenommen werden.
Welche Kosten entstehen für die FirmenOnline Services?
Die Vergütung beträgt pauschal 2,50 EUR pro Vertrag und Monat zzgl. MwSt und wird von der Caldera Service GmbH in Rechnung gestellt. Die Vergütung fällt ausschließlich für Verträge weiterer Versicherer an, Allianz Verträge bleiben natürlich kostenfrei.
Die Vereinbarung ist monatlich kündbar. Eine Pausierung ist möglich: im gewünschten Zeitraum fallen dann keine Kosten an und die Funktionalität wird inaktiv gestellt.
Wie funktioniert der Vertrags- und Datenservice?
Die Caldera Service GmbH übernimmt und überwacht die Umsetzung der Änderungsaufträge des Nutzers. Zusätzlich reichert sie die Vertragsdaten um weitere Informationen an, die sie bei den anderen Versicherern anfragt. (z.B. garantierten Leistungen, Tarife etc.)
Welche verkaufsunterstützenden Maßnahmen stehen zur Verfügung?
Vermittler- und Vermarktungsfoliensatz
Spezialistenfoliensatz
Einzelanmeldung
Mit der Einzelanmeldung können Sie
Bei der Einzelanmeldung werden dem Nutzer in der Vertragsauswahl alle Verträge und Personengruppen zur Auswahl angezeigt. Die Anzahl der angezeigten Verträge / Personengruppen ist dabei nicht begrenzt. Damit liegen der Vorschlagserstellung und Anmeldung immer die firmenspezifisch vereinbarten Tarife und Konditionen zugrunde.
Die Neuanmeldung wird stetig erweitert. Seit Mai 2020 haben Sie die Möglichkeit SBV und EBV-Versorgungen über FONL anzumelden. Sie können sowohl unter Vorgabe des Beitrags, als auch der garantierten Berufsunfähigkeitsrente, tarifieren.
Praxistipp für den gleichzeitigen Abschluss von Altersvorsorge und EBV:
Aktuell ist die gleichzeitige Neuanmeldung des Referenzvertrags (z. B. Altersvorsorgevertrag) und einer EBV nicht möglich, da bei der EBV die Versicherungsnummer des Referenzvertrags angegeben werden muss, welche im Normalfall erst am nächsten Tag zur Verfügung steht (die Angabe der Antragsnummer ist nicht möglich). Gehen Sie in diesem Fall wie folgt vor: Führen Sie zunächst die Neuanmeldung des Referenzvertrags (z. B. Altersvorsorgevertrags) durch und am Folgetag die Neuanmeldung der EBV mit der dann verfügbaren Versicherungsnummer. Diese Problematik löst sich mit dem Übergang des Neugeschäfts auf ABS auf.
Am 08.07.2020 haben wir eine InvestFlex Lösung mit den gängigsten Fonds eingeführt. Das Vorsorgekonzept InvestFlex als „Light“-Variante, sprich mit einer reduzierten Fondspalette (inkl. einiger InvestFlex Green Fonds), verfügbar. Können zu einem Vertrag mit InvestFlex über FirmenOnline keine Neuanmeldungen durchgeführt werden, wird dies in der Vertragsauswahl angezeigt. Über die Listenanmeldung können bis auf Weiteres keine Neuanmeldungen mit dem Vorsorgekonzept InvestFlex vorgenommen werden. Details zur InvestFlex Light Lösung finden Sie in der Übersicht Was beinhaltet die InvestFlex Light Lösung?.
Seit 10.08.2020 stehen auch der Allianz Pensionsfonds und der MetallRente Pensionsfonds für Tarifierung und Neuanmeldung in der Einzelanmeldung zur Verfügung. Damit deckt FirmenOnline im Neugeschäft nun alle fünf Durchführungswege ab.
Neben dem Allianz und MetallRenten Pensionsfonds, steht neu ab 01.01. 2021 nun auch die KlinikRente im Metall Pensionsfonds für Tarifierung und Neuanmeldung in der Einzelanmeldung zur Verfügung.
Die umgesetzten Tarife und Funktionalitäten im Neugeschäft finden Sie in der Übersicht Neugeschäft (VersDB).
Derzeit wird an der Anbindung von ABS an das Neugeschäft gearbeitet. Den aktuellen Stand finden Sie in der Übersicht Neugeschäft (ABS) .
Listenanmeldung:
Möchten Sie eine größere Anzahl von Arbeitnehmern über FirmenOnline neu anmelden? Dann können Sie an Stelle von Einzelanmeldungen ab sofort auch die Listenanmeldung verwenden. Sie sparen dadurch Zeit und arbeiten noch effizienter.
Und so funktioniert die Listenanmeldung:
Weitere Details zur Listenanmeldung finden Sie im Leitfaden , der auch in FirmenOnline bei den „Vorlagen und Informationen“ der Listenanmeldung hinterlegt ist.
Hinweis: Die Listenanmeldung wird sukzessive weiterentwickelt. Welche Personengruppen mit der Listenanmeldung verarbeitet werden können, entnehmen Sie bitte der Vertragsauswahl, die auch bei den „Vorlagen und Informationen“ der FONL-Listenanmeldung hinterlegt ist.
Bei der Dunkelverarbeitung handelt es sich um einen Service, der nicht Bestandteil von FirmenOnline ist, sondern direkt in den Backend-Systemen (Versicherungsdatenbank bzw. ABS) umgesetzt werden muss. Ein Vorgang kann nur dann dunkel verarbeitet werden, wenn ein automatisierter Verarbeitungsprozess in der Datenbank vorhanden ist und keine Besonderheiten vorliegen, die händisch von der vertragsführenden Stelle bearbeitet werden müssen.
Folgende Services können in der Versicherungsdatenbank in Dunkelverarbeitung erledigt werden:
Alle anderen Vorgänge können derzeit noch nicht in Dunkelverarbeitung erfolgen. In diesen Fällen werden die getätigten Eingaben entsprechend strukturiert und korrekt kategorisiert und per Mail zur weiteren Bearbeitung an die vertragsführenden Stellen weitergeleitet.
Im Vergleich zu einer formlosen Mitteilung durch den Arbeitgeber oder Vermittler an das Betriebsgebiet, ist die Meldung über FirmenOnline trotzdem der schnellere Weg, weil
Mit der Migration auf ABS sollen sukzessive auch alle Bestandsservices als Dunkelverarbeitungsservices zur Verfügung gestellt werden.
Im Bereich Abrechnung können Leben Verträge mit allen Abrechnungsmodellen/Verfahren angezeigt werden:
Grundsätzlich ist die Anzeige in FirmenOnline abhängig von dem zugrundeliegenden Abrechnungsmodell.
Dabei stehen für Verträge im Altsytem (Versicherungsdatenbank) folgende Informationen bis maximal 6 Monate rückwirkend zur Verfügung:
Für Verträge im neuen Verwaltungssystem ABS stehen folgende Informationen bis maximal 18 Monate rückwirkend zur Verfügung:
PDF-Dokumente und Kontensichten stehen generell nicht zur Verfügung.
Was ist das FirmenOnline Postfach?
Dabei handelt sich um ein digitales Postfach im FirmenOnline Arbeitgeber-Portal, in dem in der Basisstufe Standmitteilungen für bAV- und Zeitwertkonten-Gruppenverträge bereitgestellt werden. Weitere Ausbaustufen sind angedacht, aber noch nicht konkret eingeplant.
Das FirmenOnline Postfach wurde zum GoLive im Mai 2022 im Arbeitgeber-Portal für alle FirmenOnline-Nutzer eingerichtet. Die digitalen Standmitteilungen erhalten aber nur bereits für FirmenOnline freigeschaltete Gruppenverträge, die im nachfolgenden Kapitel konkreter beschrieben sind.
Wichtiger Hinweis: Gruppenverträge, die erst nach GoLive für FirmenOnline freigeschaltet werden, erhalten frühestens im Jahr 2023 die Standmitteilungen in das FirmenOnline Postfach eingestellt!
Ausführliche Informationen finden Sie in diesem Schulungsfoliensatz sowie im Webinar.
In diesem Webinar erfahren Sie überwiegend über eine Live-Demo:
Welche rechtliche Aspekte sind zu beachten?
Das FirmenOnline Postfach bietet eine rechtssichere, digitale Zustellung der Dokumente. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber die entsprechenden Dokumente vollständig herunterlädt. Tut er dies trotz Erinnerung nicht, erfolgt wie gewohnt der Versand in Papierform.
Speziell für die bAV-Standmitteilungen gilt, dass diese nicht nur vollständig heruntergeladen werden müssen, sondern auch an die Arbeitnehmer zu verteilen sind. Diese Verteilung muss gegenüber der Allianz Lebensversicherungs-AG bestätigt werden. Bleibt diese Bestätigung aus, erfolgen mehrfache Erinnerungen.
Hat der Arbeitgeber Anspruch auf Dokumente in Papierform?
Nein, der Arbeitgeber hat nur einen Anspruch auf Dokumente in Textform, d.h. auch digitale Formate, die bestimmte Kriterien erfüllen, sind zulässig.
Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Dokumente in Papierform?
Der Arbeitnehmer kann auf ausdrücklichen Wunsch speziell die Standmitteilung in Papierform von der Allianz Lebensversicherungs-AG einfordern. Dies gilt auch dann, wenn ihm sein Arbeitgeber diese bereits elektronisch zur Verfügung gestellt hat.
Welche Standmitteilungen werden digital über das FirmenOnline Postfach zur Verfügung gestellt?
Ab 2022 werden Standmitteilungen im FirmenOnline Postfach unter folgender Voraussetzungen zur Verfügung gestellt:
Folgende Informationsschreiben könnten ebenfalls als „Standmitteilung“ bezeichnet werden. Da sie allerdings aus einem anderen Prozess stammen, werden sie nicht im FirmenOnline Postfach zur Verfügung gestellt:
Enthält der bAV-Gruppenvertrag auch ergänzende Privatversicherungen, für die der Arbeitgeber bzw. der Vermittler die Standmitteilungen bisher ebenfalls in Papierform erhält, so werden auch diese dem Arbeitgeber bzw. Vermittler digital in das FirmenOnline Postfach eingestellt.
Wichtige Hinweise:
Gut zu wissen: Alle Gruppenverträge mit Paketversand, die für die digitalen Standmitteilungen über das neue FirmenOnline Postfach vorgesehen sind, finden Sie im Aktionsportal AktionenOnline (ABV) bzw. ACA (Makler). Details hierzu sind unter „Wie unterstützen wir den Vertrieb?“ zu finden.
Gruppenverträge, die erst jetzt für FirmenOnline freigeschaltet werden, können frühestens für die digitalen Standmitteilungen 2023 berücksichtigt werden!
Wichtig: Die Einstellung der Standmitteilungen mit bisherigem Paketversand erfolgt im sog. „Opting out“, d.h. die Standmitteilungen werden automatisch digital zur Verfügung gestellt, außer der Adressat widerspricht.
Wie funktioniert das Opting-out-Verfahren?
- Erfolgte kein Widerspruch: Umstellung auf digitales Postfach.
- Erfolgte ein Widerspruch: Bisheriger Versandweg bleibt bestehen.
Ausnahme FileExchange:
Nutzte die Firma bisher die digitale Zustellung der Standmitteilungen per FileExchange, erfolgte die Information bzgl. des neuen FirmenOnline Postfach individuell entweder
1. bis zum eigentlichen Zustellungstermins über FileExchange:
Hintergrund:
Damit hatte der Vertrieb die Entscheidungshoheit, welche Kunden konkret angesprochen wurden und hatte auch jederzeit den Überblick. Wichtig war in jedem Fall, dass Vertrieb eine Meldung an Betrieb abgab, sofern sich der Kunde/Vermittler für das FirmenOnline Postfach entschieden hat, damit die entsprechende Umstellung des Gruppenvertrages auf das FirmenOnline-Postfach vorgenommen werden konnte.
Oder
2. zum eigentlichen Zustellungstermin über FileExchange:
Hintergrund:
Ziel soll es sein, möglichst alle FileExchange-Nutzer auf das FirmenOnline-Postfach umzustellen. In allen Fällen der Kundenansprache sollte der Sprech die Information über die automatische Umstellung von FileExchange auf das FirmenOnline Postfach sein und nicht die Auswahl zwischen beiden Optionen. Nur in begründeten Einzelfällen sollte FileExchange beibehalten werden. Der Kunde sollte aber darauf hingewiesen werden, dass dieser Weg perspektivisch ausläuft. Der Briefinhalt kann auch als Formulierungshilfe für die Kundenansprache verwendet werden.
Wie erfolgte die Umsetung in den Aktionsportalen?
Der Vermittler konnte im Aktionsportal AktionenOnline (ABV) bzw. ACA (Makler) ab Mitte Februar (KW7) eine Bestandsliste der in seinem Kundenbestand betroffenen Gruppenverträge einsehen.
Der Vermittler konnte dann bei Bedarf seinen Firmenkunden persönlich vorab informieren.
Wie erfolgte die Information und Einstellung der digitalen Standmitteilungen in das FirmenOnline Postfach?
Sobald die Standmitteilungen im Postfach eingestellt sind, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, direkt im FirmenOnline Arbeitgeber-Portal einen individuellen Aufbau des Dateinamens der einzelnen Standmitteilungen vorzugeben. Die Standmitteilungen werden dann mit dem geänderten Aufbau des Dateinamens neu erzeugt.
Erinnerungsprozess bei Nicht-Bestätigung der Verteilung durch den Arbeitgeber:
Ausführliche Informationen finden Sie in diesem Schulungsfoliensatz sowie im Webinar.
Für die unkomplizierte digitale Verteilung der Standmittlungen unterstützen wir die FirmenOnline-Nutzer mit einer Verteilhilfe. Der Ablauf ist dabei ganz einfach:
Die Arbeitnehmer erhalten so ihre Standmitteilungen per E-Mail.
Eine detaillierte Beschreibung finden Sie in dieser Anleitung für die Verteilhilfe sowie weiter unten in unserem Erklärvideo.
Im Anschluss an die Verteilung der Standmitteilungen an die Arbeitnehmer muss noch die Bestätigung erfolgen, dass der Arbeitgeber die Verteilung an die Arbeitnehmer vorgenommen hat (Anleitung siehe Erklärvideo bzw. Schulungsfoliensatz).
Bitte beachten Sie bzgl. der Verteilhilfe folgende wichtige Hinweise:
Folgende Services stehen für bKV-Verträge zur Verfügung:
Bei der Dunkelverarbeitung handelt es sich um einen Service, der nicht Bestandteil von FirmenOnline ist, sondern direkt in den Backend-Systemen (Versicherungsdatenbank bzw. ABS) umgesetzt werden muss. Ein Vorgang kann nur dann dunkel verarbeitet werden, wenn ein solcher automatisierter Verarbeitungsprozess in der Datenbank vorhanden ist und keine Besonderheiten vorliegen, die händisch von der vertragsführenden Stelle bearbeitet werden müssen.
Folgender Service kann in der Versicherungsdatenbank in Dunkelverarbeitung erledigt werden:
Alle anderen Vorgänge können derzeit noch nicht in Dunkelverarbeitung erfolgen. In diesen Fällen wird mit den Eingabedaten in FirmenOnline eine E-Mail erzeugt, die an die vertragsführenden Stellen weitergeleitet wird.
Es sollen sukzessive alle relevanten Bestandsservices als Dunkelverarbeitungsservices zur Verfügung gestellt werden.
Die „FirmenOnline bAV-Beratung“ ist ein Tool in FirmenOnline zur Beratung von Arbeitnehmern für eine Direktversicherung durch den Vermittler. Damit ist die bAV-Beratung die erste Anwendung ausschließlich für Sie als Vermittler innerhalb von FirmenOnline, d.h. Kunden, die FirmenOnline nutzen, haben keinen Zugriff auf dieses Tool.
Vorteil
Die bAV-Beratung unterstützt den gesamten Beratungsprozess: von der Vorbereitung des Gesprächs über die Beratung selber bis zum Abschluss des bAV-Vertrags mit dem Arbeitnehmer. Alle Phasen einer qualitativ hochwertigen Beratung sind in einer durchgängigen Anwendung integriert.
Die FirmenOnline bAV-Beratung ist
Zielgruppe
Die FirmenOnline bAV-Beratung bietet sich grundsätzlich für alle Vermittler an. Voraussetzungen sind:
Tipp: Ihr Firmenkunde oder Sie haben noch keinen FirmenOnline-Zugriff? Dann lassen Sie sich jetzt für FirmenOnline freischalten. Informieren Sie sich hier unter dem Reiter Arbeitgeberportal beim Stichwort Freischaltung. Oder beantragen Sie die Freischaltung direkt über https://firmenonline.de/freischaltung-login/.
Mehr Informationen erhalten Sie hier:
Modellhafte Darstellung der Beratungsstrecke in Folien
Webinar: Einführung der bAV-Beratung
In diesem Webinar zur Einführung in die bAV-Beratung erfahren Sie, was die bAV-Beratung ist und wo die Vorteile im Beratungsprozess liegen. Außerdem wird über eine ausführliche Live-Demo u. a. aufgezeigt wie
- die Beratung vorbereitet wird
- Arbeitnehmer angelegt werden
- die Standardberatung aussieht
- die Beratung individualisiert wird
- über die Neuanmeldung der Vertrag direkt abgeschlossen werden kann
- Sie Dokumente an den Arbeitnehmer verschicken können
Zum Einstieg in die bAV-Beratung melden Sie sich wie gewohnt im Arbeitgeber-Portal an. Die Anmeldung bzw. der Einstieg in FirmenOnline ist nur möglich, wenn Sie Firmenkunden haben, die FirmenOnline nutzen und auch Sie für die jeweiligen Gruppenverträge berechtigt wurden.
Die bAV-Beratung können Sie anschließend unter dem Navigationspunkt „Beratung“ aufrufen.
Sichtbarkeit des Bereichs „bAV-Beratung“
Der Navigationspunkt „Beratung“ wird nur Ihnen als Vermittler angezeigt. Für den Firmenkunden ist dieser Navi- gationspunkt nicht sichtbar.
Der Zugriff auf den Bereich „Beratung“ wird über Ihre Rolle als Vermittler gesteuert. Sollte der Navigationspunkt bei Ihnen nicht angezeigt werden, überprüfen Sie in der Account-Verwaltung unter „Persönliche Daten“, welche Rolle für Sie hinterlegt ist. Für den Fall, dass die Rolle weder Versicherungsvertreter noch Versicherungsmakler lautet, lassen Sie die Rolle über das Service-Center in Halle korrigieren.
Die Vorbereitung der digitalen bAV-Beratung umfasst maximal zwei Schritte:
Dabei spielt die Reihenfolge keine Rolle: Sie können wahlweise zuerst die Beratung (z. Bsp. für die Muster GmbH) samt deren Arbeitnehmer anlegen und dann die Konfiguration des Beratungsablaufs vornehmen oder umgekehrt.