Temporäre Leistung wegen Krankschreibung
Eine Leistung in Höhe der KSP-Rente wird für insgesamt max. 24 Monate gezahlt, wenn die Dauer der Krankschreibung insgesamt mindestens 6 Monate ununterbrochen beträgt.
Leistung bei psychischen Erkrankungen
Kapitalleistung bei Eintritt einer schweren Krankheit
Mit einer einmaligen Kapitalzahlung von einer oder zwei Jahresrenten versicherbar sind:
Pflegezusatzrente inkl. Pflegeanschlussoption
Finanzieller Schutz für Pflegerisiken während und nach dem Berufsleben
Möglich ist der Wechsel in eine selbstständige BU-Versicherung
Wichtig bei der Umwandlung