Im permanent zunehmenden Straßenverkehr begibt man sich auf ein gefährliches Pflaster. Daher wird auch kein Kraftfahrzeug ohne Kfz-Haftpflicht zugelassen. Denn durch Kraftfahrzeuge entstehen oft hohe Schäden, die sowohl die Existenz des Unfallverursachers als auch des Geschädigten gefährden können.
Im permanent zunehmenden Straßenverkehr begibt man sich auf ein gefährliches Pflaster. Daher wird auch kein Kraftfahrzeug ohne Kfz-Haftpflicht zugelassen. Denn durch Kraftfahrzeuge entstehen oft hohe Schäden, die sowohl die Existenz des Unfallverursachers als auch des Geschädigten gefährden können.
Schon als Kind lernt jeder: Wenn man etwas kaputt macht, muss man den Schaden wieder gut machen. Besonders schwerwiegend können Schäden sein, die unser Kunde mit seinem Kraftfahrzeug verursacht. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung ist deshalb eine wichtige Grundabsicherung, denn die finanziellen Folgen eines durch dessen Fahrzeug verursachten Unfalls, z.B. Reparatur des beschädigten Fahrzeugs oder langwierige Verletzung einer Person, kann für unseren Kunden existenzbedrohend werden.
Bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht
Wer ist versichert?
Versicherungsschutz genießen
Welche Schadenfälle sind versichert?
Versichert sind Schäden, bei denen durch das Fahrzeug
"Mallorca"-Police:
In der Allianz Kfz-Haftpflichtversicherung ist mit der sogenannten "Mallorca"-Police eine Kfz-Zusatzversicherung bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen je Schadenereignis bei der Nutzung eines fremden Fahrzeuges im Ausland gleich enthalten.
Die "Mallorca"-Police gilt auch für Mitarbeiter unseres Kunden, soweit diese aus dienstlichen Gründen, also im Auftrag und auf Rechnung unseres Kunden einen Pkw anmieten.
Umweltschadensgesetz:
Als Zusatz zur KH-Versicherung bieten wir eine ergänzende Deckung, die unseren Kunden von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) freistellt. Die Bedingungen zu dieser Zusatzdeckung basieren auf der Empfehlung des GDV. Unseren Flottenkunden bieten wir darüber hinaus eine Subsidiärdeckung gegen öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem USchadG für die Fälle, in denen Mitarbeiter für dienstliche Zwecke ihre Privatfahrzeuge oder Selbstfahrervermietfahrzeuge benutzen und für diese Fahrzeuge keine entsprechende Deckung besteht. Die Zusatzdeckung bieten wir zuschlagsfrei auch für den Bestand.
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung von Nutz- und Flottenfahrzeugen FKRB-0260Z0.
Die Teilkaskoversicherung der Allianz ersetzt Schäden am Fahrzeug unseres Kunden, für die in der Regel niemand haftbar gemacht werden kann. Dies können beispielsweise Schäden durch Sturm, Hagel, Brand oder Tierbiss sein. Aber auch dessen gestohlenes Fahrzeug wird ersetzt.
Die Teilkaskoversicherung der Allianz ersetzt Schäden am Fahrzeug unseres Kunden, für die in der Regel niemand haftbar gemacht werden kann. Dies können beispielsweise Schäden durch Sturm, Hagel, Brand oder Tierbiss sein. Aber auch dessen gestohlenes Fahrzeug wird ersetzt.
Manchmal gehen brenzlige Situationen gerade noch mal gut aus. Wenn unser Kunde z.B. nur durch ein geschicktes Fahrmanöver dem Zusammenstoß mit einem Reh entgeht. Doch was ist, wenn dieser einmal nicht so viel Glück hat oder dessen Fahrzeug gestohlen oder durch Hagel verbeult wird? Dann braucht er die Allianz Teilkaskoversicherung.
Welche Schadenfälle sind versichert?
In der Teilkasko ist das Fahrzeug des Kunden versichert gegen
Zuschlagsfrei mitversichert sind auch Mehrwerte bis zu 100.000 EUR.
Was ist versichert?
Die Teilkaskoversicherung schützt vor den finanziellen Folgen durch Fahrzeugschäden, für die in der Regel niemand haftet.
Was wird im Schadenfall ersetzt?
Bei einem Totalschaden ersetzen wir im Grundsatz den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fahrzeug. Liegt kein Totalschaden vor, kommen wir für die Reparaturkosten auf.
Ein Extra für Neuwagenbesitzer:
Bei Diebstahl oder Totalschaden eines Pkw oder Lkw (bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse) bis zu einem Alter von 24 Monaten erstatten wir den Neupreis, wenn der Kunde sein Fahrzeug als Neuwagen gekauft hat.
Wo ist der Kunde versichert?
Die Allianz Teilkaskoversicherung gilt in Europa und in außereuropäischen Ländern, die zum Geltungsbereich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehören, z.B. Madeira oder die Azoren. Des Weiteren besteht Versicherungsschutz in Israel, Marokko, Tunesien und der Türkei.
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung von Nutz- und Flottenfahrzeugen FKRB-0260Z0.
Eine Vollkaskoversicherung der Allianz ist die beste Vorsorge. Sie erspart unserem Kunden eine Menge Ärger, weil sie für Schäden an dessen Fahrzeug aufkommt.
Eine Vollkaskoversicherung der Allianz ist die beste Vorsorge. Sie erspart unserem Kunden eine Menge Ärger, weil sie für Schäden an dessen Fahrzeug aufkommt.
Über selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug ärgert sich jeder. Hohe Reparaturkosten machen das Dilemma noch größer. Und wenn Unbekannte das Fahrzeug unseres Kunden mit einem Nagel mutwillig zerkratzen, ist das erst recht ärgerlich. Die Vollkasko übernimmt die Kosten und ist damit ein wichtiger Schutz vor unliebsamen Überraschungen.
Welche Schadenfälle sind versichert?
Die Vollkaskoversicherung deckt
Außerdem ist das komplette Leistungspaket der Teilkasko eingeschlossen:
Zuschlagsfrei mitversichert sind auch Mehrwerte bis zu 100.000 EUR.
Was wird im Schadenfall ersetzt?
Bei einem Totalschaden ersetzen wir im Grundsatz den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fahrzeug. Liegt kein Totalschaden vor, kommen wir für die Reparaturkosten auf.
Ein Extra für Neuwagenbesitzer:
Bei Diebstahl eines Pkw oder Lkw (bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse) oder bei Totalschaden erstatten wir innerhalb der ersten 24 Monate ab Erstzulassung den Neupreis, wenn der Kunde sein Fahrzeug als Neuwagen gekauft hat.
Wo ist der Kunde versichert?
Die Allianz Vollkaskoversicherung gilt in Europa und in außereuropäischen Ländern, die zum Geltungsbereich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehören, z.B. Madeira oder die Azoren. Des Weiteren besteht Versicherungsschutz in Israel, Marokko und Tunesien.
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung von Nutz- und Flottenfahrzeugen FKRB-0260Z0.