Auf dieser Seite bieten wir Ihnen die Möglichkeit der erweiterten Supportunterstützung über eine Fernwartungslösung an wenn Sie in telefonischem Kontakt mit der Hotline sind.
Vor Beginn jeder Fernwartungssitzung werden Ihnen über ein Dialogfenster die "Hinweise zur Nutzung" sowie der "Haftungsausschluss" angezeigt. Erst nach erfolgter Zustimmung erfolgt die Bereitstellung der Fernwartungsmöglichkeit.
Diese finden sie auch auf dieser Seite unter "Informationen"
Zur Teilnahme an der Fernwartungssitzung klicken sie bitte auf nachfolgenden Link mit der Bezeichnung "Teilnehmen - Fernwartung starten".
Hinweise zur Nutzung für Teilnehmer
Die Nutzung dieser Fernwartungslösung ist freiwillig.
Diese Lösung unterstützt Sie und den Supportmitarbeiter in der Kommunikation zur schnelleren Lösung Ihres Problems.
Zum Aufbau der Verbindung zwischen Ihnen und dem Allianz Supportmitarbeiter müssen Sie die vom Allianz Supportmitarbeiter genannte Sitzungsnummer eingeben. Auf der Seite des Allianz Ansprechpartners erfolgt keine Aufzeichnung der im Rahmen dieser Sitzung übermittelten Bildinformationen. Durch Bestätigung über die Schaltfläche „Sitzung starten" erklären Sie ebenfalls keine Aufzeichnung oder Bildschirmkopien dieser Sitzung zu erstellen.
Sie können die Sitzung jederzeit beenden, in dem, Sie auf das Schließen-Kreuz im GoToAssist-Fenster klicken.
Wenn Ihr Allianz-Supportmitarbeiter die Sitzung beendet, so wird automatisch auch Ihre Sitzungsteilnahme beendet.
Haftungsausschluss
Eine Haftung der Allianz Deutschland AG für Sach- und Vermögensschäden, die sich aus der Erbringung einer Dienstleistung zur Behebung von Störungen im Rahmen der Fernwartung (im Folgenden: "Support") ergeben könnten, ist ausgeschlossen. Die Allianz Deutschland AG haftet insbesondere nicht für Folgeschäden (insbesondere für die Lauffähigkeit von Software sowie den Verlust von Daten), die aufgrund des Supports entstehen.
Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die die Allianz Deutschland AG vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Des Weiteren gilt der Haftungsausschluss nicht für Schäden, die auf einer – auch leicht fahrlässigen – Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Allianz Deutschland AG beruhen, ohne deren Einhaltung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird (sog. "Kardinalpflichten"), soweit es sich um vertragstypische und vorhersehbare Schäden handelt.
Bei Verlust oder Beschädigung von Daten haftet die Allianz Deutschland AG nur, soweit der Auftraggeber durch regelmäßige Datensicherungen sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nach Grund und Höhe auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und/ oder Verrichtungsgehilfen der Allianz Deutschland AG.