Attestierungsanwendung

Die schnelle und einfache Bestätigung von Nutzer:innen der Allianz Onlinedienste.

WICHTIGER HINWEIS
Der Aufruf der Anwendung ist erst möglich (Button "Anwendung starten" dann sichtbar) wenn ein Attestor für Sie hinterlegt wurde.
Der Attestierungszeitraum beginnt wenn Sie als Attestor eine Start-Mail erhalten haben.
Da wir die Attestierung schrittweise starten, kann es vorkommen, dass Sie bereits als Attestor berechtigt sind, die Mail aber noch nicht erhalten haben - die Anwendung kann dann aber bereits genutzt werden. 

Eine regelmäßige Überprüfung und Dokumentation von Zugangsrechten auf IT-Systeme der Versicherer ist per BaFin-Regelung* vorgeschrieben.

Aus diesem Grund müssen ab 2023 vollumfänglich alle Nutzer der Allianz Onlinedienste (Maklerportal, BiPRO-Services, Tarifrechner)** durch einen neu bei den Vermittlern festzulegenden Attestor geprüft werden. 

Mit der Attestierung bieten Sie Ihren Kunden Datensicherheit und stärken das Vertrauen zum Unternehmen.

*Rundschreiben 10/2018 „Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT“ (VAIT) in der Fassung vom 3.3.2022

**Ohne technische User

 

Attestoren

Die Attestorenfunktion wird beim Vermittler über ein eigenes Recht individuell eingerichtet:

Aufgaben, Prüfung:

  • Sind die zugangsberechtigten Personen noch im Unternehmen beschäftigt?
  • Sind die hinterlegten Berechtigungen und Vermittlernummern (VTNR´s) korrekt?
In den folgenden Beschreibungen erklären wir Ihnen die Attestierungsanwendung.
Im Folgenden finden Sie Hilfestellung zu häufig gestellten Fragen.
Bitte melden Sie sich an, um die Anwendung aufzurufen.  Ihrem Zugang muss die entsprechende Berechtigung für die Anwendung hinterlegt sein. Der Aufruf ist nach Anmeldung nur für die benannten Attestoren möglich.
Sie haben Fragen?

Bitte wenden Sie sich bei fachlichen Fragen an Ihren vertrieblichen Ansprechpartner oder die Kolleg:innen von attestierung@allianz.de

 

  

Support & Hilfe
Technische Hotline

zviss.makler@allianz.de

Mo - Fr 7.30 - 20 Uhr, Sa 9  - 13 Uhr.