Attestierungsanwendung

Die schnelle und einfache Bestätigung von Nutzer:innen der Allianz Onlinedienste.

Bitte beachten Sie, dass der Aufruf der Anwendung NOCH NICHT MÖGLICH ist!
Aktuell erfolgen die letzten Festlegungen der Attestoren, die dann die Anwendung nutzen können. Sobald die Attestierung startet werden die Attestoren separat per E-Mail informiert und haben genügend Zeit für die Bearbeitung. 

Eine regelmäßige Überprüfung und Dokumentation von Zugangsrechten auf IT-Systeme der Versicherer ist per BaFin-Regelung* vorgeschrieben.

Aus diesem Grund müssen ab 2023 vollumfänglich alle Nutzer der Allianz Onlinedienste (Maklerportal, BiPRO-Services, Tarifrechner)** durch einen neu bei den Vermittlern festzulegenden Attestor geprüft werden. 

Mit der Attestierung bieten Sie Ihren Kunden Datensicherheit und stärken das Vertrauen zum Unternehmen.

*Rundschreiben 10/2018 „Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT“ (VAIT) in der Fassung vom 3.3.2022

**Ohne technische User

 

Attestoren

Die Attestorenfunktion wird beim Vermittler über ein eigenes Recht individuell eingerichtet:

Aufgaben, Prüfung:

  • Sind die zugangsberechtigten Personen noch im Unternehmen beschäftigt?
  • Sind die hinterlegten Berechtigungen und Vermittlernummern (VTNR´s) korrekt?
In den folgenden Beschreibungen erklären wir Ihnen die Attestierungsanwendung.
Im Folgenden finden Sie Hilfestellung zu häufig gestellten Fragen.
Sie haben Fragen?

Bitte wenden Sie sich bei fachlichen Fragen an Ihren vertrieblichen Ansprechpartner oder die Kolleg:innen von attestierung@allianz.de

 

  

Support & Hilfe
Technische Hotline

zviss.makler@allianz.de

Mo - Fr 7.30 - 20 Uhr, Sa 9  - 13 Uhr.