Änderung des Versicherungsrisikos
Wir fordern den Versicherungsnehmer regelmäßig auf, seine versicherten Risiken zu überprüfen.
Haben sich die Risiken verändert oder sind neue hinzugekommen, muss der Versicherungsnehmer uns diese nennen.
Meldepflicht für Versicherungsfälle
Über jeden Versicherungsfall muss uns der Versicherungsnehmer innerhalb von einer Woche informieren, auch wenn keine Schadenersatzansprüche gegen ihn erhoben wurden.
Neben dem Versicherungsnehmer selbst besteht auch Versicherungsschutz ...
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, wenn der Beitrag unverzüglich bezahlt wird. Der Versicherungsvertrag ist für die im Versicherungsschein festgesetzte Zeit fest abgeschlossen. Er verlängert sich weiter von Jahr zu Jahr, wenn er nicht gekündigt wird.
Versicherungsschutz besteht für das versicherte Anwesen in der Bundesrepublik Deutschland.