Das neue Verwaltungssystem erklärt in 30 Sekunden
- Die Allianz stellt ihr Verwaltungssystem für die betriebliche Altersversorgung (bAV) um, mit der Absicht, die Daten zukunftsorientiert zu verwalten.
- Das neue Allianz Business System (ABS) ist für die aktuellen und zukünftigen Anforderungen einer professionellen bAV-Verwaltung bestens ausgerüstet und wird sukzessive das Altsystem ablösen.
- In einem ersten Schritt werden alle Neuanmeldungen zum Gruppenver-trag im neuen System policiert.
- Der zweite Schritt ist die Übernahme der bereits bestehenden Versicherungen in das neue System.
Weitere Vorteile
Unser Vorgehen zum Umstieg auf ABS in der bAV
Neugeschäftsumsteuerung – Unser Vorgehen zu Neuanmeldungen in ABS
(gilt grundsätzlich für Bestands-Gruppenverträge mit Neugeschäft in den letzten 2 Jahren)
Kundenorientiertes Vorgehen bei der Übernahme der Versicherungen aus dem Altsystem
Prüfung GV und Information Vermittler.
Ankündigung der Übernahme aus dem Altsystem und Überführung nach ABS:
- Wir informieren Sie als Vermittler, wenn der GV für eine Bestandsüberführung geprüft wird.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Arbeitgeber (mit Vermittlerkopie) etwa drei Wochen vor der Übernahme ein separates Informationsschreiben.

Ein typischer GV wird 1-2x aufgegriffen. Grundsätzlich wird der Zyklus durchlaufen bis alle aktiven Risiken migriert sind.
Gruppenvertrag im Altsystem wird in ABS überführt:
- Alle technisch übertragbaren Versicherungen werden übertragen.
- Der Arbeitgeber wird im Anschluss über die Übernahme informiert.
Aussteuerungen bei der technischen Übernahme:
- Sofern bei der technischen Übernahme Versicherungen nicht übertragen werden konnten, werden diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen.
- Dazu informieren wir separat.

Übernahme des GV abgeschlossen.
Abschluss der Übernahme:
- Der Arbeitgeber wird abschließend informiert, wenn alle aktiven Versicherungen des GV übertragen wurden.
- Wir empfehlen, die Übergangszeit auf die neuen Versicherungsnummern beim Kunden so kurz wie möglich zu halten.
Unsere Empfehlungen für Sie bei der Neugeschäftsumsteuerung
- Alle vereinbarten Vertragsgrundlagen mit Ihrem Kunden bleiben unverändert.
- Wir benötigen keine Unterschrift.
- Es werden keine Nachträge zum Gruppenvertrag erstellt.
- Alle Vertriebssysteme und Kundenportale werden auf die Verarbeitung von Gruppenverträgen im neuen System angepasst.
- Setzen Sie weitere Dritt-Systeme ein? Haben Sie besondere organisatorische Abläufe oder Prozesse? Dann prüfen Sie bitte, ob Anpassungen notwendig sind.
Auswirkungen für unsere Kunden
Zwei Verwaltungssysteme, aber mit klar getrennten Funktionen:
- In einem mehrmonatigen Übergangszeitraum werden Neugeschäft und Bestand in zwei unterschiedlichen Verwaltungssystemen geführt.
- und haben jeweils eigene Gruppenvertragsnummern.
Das bedeutet für ...
Häufige Fragen
Allgemeines


Bitte beachten Sie, dass die Vertragsnummern in technischen Schnittstellen wie dem GDV-Datensatz nur ohne Minus als Trennzeichen geliefert werden können.
Im Altsystem gibt es vier unterschiedliche Formate in verschiedenen Schreibweisen:

Das Bezahlverfahren bleibt unverändert. Wie bisher ist im Verwendungszweck die jeweilige Vertragsnummer incl. Trennzeichen (Minus) anzugeben.
Wenn der Arbeitgeber mit uns eine Einzelbeitragszahlung per Überweisung pro versicherte Person vereinbart hat, dann gibt er im Verwendungszweck bitte die jeweilige Vertragsnummer der Versicherung an. Hierbei ist bitte auf die vollständige Vorgabe der Versicherungsnummer incl. Minus als Trennzeichen (zwei Buchstaben-zehn Ziffern, siehe auch nachstehende Bilder oder oben unter Format der Vertragsnummer) zu achten.


Für Arbeitnehmer:innen ändert sich zunächst nichts. Während der mehrmonatigen Übergangszeit bleibt alles beim Alten und es gibt keine Veränderungen bei den bAV-Versicherungen im bisherigen System. Erst nach der Umstellung auf das neue System erhält die Versicherung eine neue Versicherungsnummer. Daher ist es momentan nicht erforderlich, die Arbeitnehmer:innen darüber zu informieren.

Neugeschäftsumsteuerung
Übergangsphase
Die Verwaltungssysteme sind nicht miteinander kompatibel. Das ABS ist deutlich leistungsfähiger und kundenorientierter. Das alte System ist am Ende seines Lebenszyklus.
Eine Übernahme einer bAV, die bereits in ABS verwaltet wird, bleibt nach der Übernahme in ABS. Bei Bedarf wird für den aufnehmenden Arbeitgeber ein Gruppenvertrag in ABS angelegt. In diesem Fall startet dann die oben beschrieben Einführung in vier Schritten.
Bestandsüberführung (Übernahme)
Spezialfragen Maklervertrieb
Weder vor noch zur Übernahme ist eine Änderung der Versicherungsnummer erforderlich. Arbeitgeber und Vermittler können in ihren Systemen nach der Bestandsüberführung gemäß ihren individuellen Zeitplänen die Versicherungsnummern umstellen. Unsere Empfehlung ist, dies zeitnah nach der Bestandsüberführung zu tun.
Die neuen Versicherungsnummern stehen digital über FirmenOnline oder im Maklerportal-Bestandsmanagement (Log-In erforderlich) zur Verfügung. Zu einer konkreten Bestandsüberführung kann alternativ eine Excel-Liste per Email an migrationsliste@allianz.de angefragt werden.