• Die Allianz stellt ihr Verwaltungssystem für die betriebliche Altersversorgung (bAV) um, mit der Absicht, die Daten zukunftsorientiert zu verwalten.
  • Das neue Allianz Business System (ABS) ist für die aktuellen und zukünftigen Anforderungen einer professionellen bAV-Verwaltung bestens ausgerüstet und wird sukzessive das Altsystem ablösen.
  • In einem ersten Schritt werden alle Neuanmeldungen zum Gruppenver-trag im neuen System policiert.
  • Der zweite Schritt ist die Übernahme der bereits bestehenden Versicherungen in das neue System.
1 Gilt grundsätzlich für GV mit Neugeschäft in den letzten 2 Jahren.
Beispiel für einen Arbeitgeber
(gilt grundsätzlich für Bestands-Gruppenverträge mit Neugeschäft in den letzten 2 Jahren)
Nach der Umsteuerung des Neugeschäfts werden die Versicherungen aus dem alten System nach ABS überführt. Ein reibungsloser Übergang für Kunden und Vermittler hat oberste Priorität. Dazu gehören:
01
Startphase

Prüfung GV und Information Vermittler.

Ankündigung der Übernahme aus dem Altsystem und Überführung nach ABS:

  • Wir informieren Sie als Vermittler, wenn der GV für eine Bestandsüberführung geprüft wird.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Arbeitgeber (mit Vermittlerkopie) etwa drei Wochen vor der Übernahme ein separates Informationsschreiben.
02
Überführungsphase

Ein typischer GV wird 1-2x aufgegriffen. Grundsätzlich wird der Zyklus durchlaufen bis alle aktiven Risiken migriert sind.

Gruppenvertrag im Altsystem wird in ABS überführt:

  • Alle technisch übertragbaren Versicherungen werden übertragen.
  • Der Arbeitgeber wird im Anschluss über die Übernahme informiert.

Aussteuerungen bei der technischen Übernahme:

  • Sofern bei der technischen Übernahme Versicherungen nicht übertragen werden konnten, werden diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen.
  • Dazu informieren wir separat.
03
Zielphase

Übernahme des GV abgeschlossen.

Abschluss der Übernahme:

  • Der Arbeitgeber wird abschließend informiert, wenn alle aktiven Versicherungen des GV übertragen wurden.
  • Wir empfehlen, die Übergangszeit auf die neuen Versicherungsnummern beim Kunden so kurz wie möglich zu halten.
Es erfolgt keine Vorabinformation an Vermittler oder Arbeitgeber, sondern erst mit der ersten Renteninformation/Standmitteilung nach der Übernahme nach ABS (analog private Versicherungen).
  •  Alle vereinbarten Vertragsgrundlagen mit Ihrem Kunden bleiben unverändert.
  •  Wir benötigen keine Unterschrift.
  •  Es werden keine Nachträge zum Gruppenvertrag erstellt.
  • Alle Vertriebssysteme und Kundenportale werden auf die Verarbeitung von Gruppenverträgen im neuen System angepasst.
  • Setzen Sie weitere Dritt-Systeme ein? Haben Sie besondere organisatorische Abläufe oder Prozesse? Dann prüfen Sie bitte, ob Anpassungen notwendig sind.

Zwei Verwaltungssysteme, aber mit klar getrennten Funktionen:

  • In einem mehrmonatigen Übergangszeitraum werden Neugeschäft und Bestand in zwei unterschiedlichen Verwaltungssystemen geführt.
  • und haben jeweils eigene Gruppenvertragsnummern.

Das bedeutet für ...