Das Vertragsverwaltungssystem der Allianz: ABS (Allianz Business-System)

  • Mit ABS hat die Allianz ein branchenübergreifendes Verwaltungssystem entwickelt, das die bestehenden Systeme für die Lebens-, Kranken- und Sachversicherung überwiegend abgelöst hat.
  • Seit Herbst 2018 wird sukzessive die betriebliche Altersversorgung (bAV) in ABS verwaltet.
    • Im Segment bAV-Einzelversicherungen und in Rahmenverträgen zu Direkt- und Rückdeckungsversicherungen werden 99 % des Neugeschäfts in ABS policiert.
    • Mehr als 18.000 bAV-Gruppenverträge werden bereits in ABS verwaltet.
    • In allen den Durchführungswegen Direktversicherung, Firmenrückdeckungsversicherung und Unterstützungskasse APM, sowie den Versorgungswerken Presse, MetallRente und KlinikRente erfolgt die Policierung priorisiert in ABS (teilweise wie bei MetallRente Direktversicherung ausnahmslos in ABS). Neu abgeschlossene Gruppenverträge werden grundsätzlich in ABS angelegt.
    • Mehr als 1,1 Mio. bAV-Versicherungen sind bereits aus dem bisherigen System nach ABS migriert worden.
  • Mit dem neuen System haben wir in der bAV bestmögliche Voraussetzungen geschaffen für
    • den Ausbau der Digitalisierung
    • innovative Produktentwicklungen
    • effiziente Verwaltungsprozesse
anhand ausgewählter Beispiele
Beispiel für einen Arbeitgeber
(gilt grundsätzlich für Bestands-Gruppenverträge mit Neugeschäft in den letzten 2 Jahren)

Zwei Verwaltungssysteme, aber mit klar getrennten Funktionen:

  • In einem mehrmonatigen Übergangszeitraum werden Neugeschäft und Bestand in zwei unterschiedlichen Verwaltungssystemen geführt.
  • und haben jeweils eigene Gruppenvertragsnummern.

Das bedeutet für ...

  •  Alle vereinbarten Vertragsgrundlagen mit Ihrem Kunden bleiben unverändert
  •  Wir benötigen keine Unterschrift
  •  Es werden keine Nachträge zum Gruppenvertrag erstellt
  • Alle Vertriebssysteme und Kundenportale werden auf die Verarbeitung von Gruppenverträgen im neuen System angepasst.
  •  Bereiten Sie sich mit der Arbeitgeber-Broschüre auf mögliche Fragen Ihrer Kunden vor. In der Broschüre geht es um Themen wie neue Vertragsstruktur, Format der neuen Vertragsnummern, Neuanmeldung eines Arbeitnehmers, Verbesserungen beim Versand usw.
  • Setzen Sie weitere Dritt-Systeme ein? Haben Sie besondere organisatorische Abläufe oder Prozesse? Dann prüfen Sie bitte, ob Anpassungen notwendig sind.
Nach der Umsteuerung des Neugeschäfts werden die Versicherungen im alten System nach ABS überführt. Ein reibungsloser Übergang für Kunden und Vermittler hat oberste Priorität. Dazu gehören:
Es erfolgt keine Vorabinformation an Vermittler oder Arbeitgeber, sondern erst mit der ersten Renteninformation/Standmitteilung nach der Übernahme nach ABS (analog private Versicherungen).