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Im Rahmen der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist ein neues Zulassungsverfahren in Kraft getreten. Hauptbestandteil des neuen Verfahrens ist die neue eVB, die bei Allianz zum 01. Februar 2008 eingeführt wurde. Die FZV schreibt dabei allen Versicherern vor, für die Zulassung eines Fahrzeuges einen elektronischen Datensatz mit Angabe fest definierter Mindestdaten zu hinterlegen.

Von der neuen eVB sind alle Zulassungsvorgänge betroffen, bei denen der Kunde persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen muss:

  • Fahrzeugkauf (Neu- und Ersatzfahrzeug),
  • Halterwechsel,
  • Wiederzulassung/Wiederinkraftsetzung und
  • Ummeldung nach einem Umzug.

Es sind alle Fahrzeugarten betroffen, die auch bislang zulassungspflichtig sind.

Zur Erstellung einer eVB benötigen Sie mindestens folgende Daten:

  • Name und Anschrift des VN,
  • Fahrzeugart (z.B. PKW) und
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen, Saisonkennzeichen),
  • abweichender Halter (nur Angabe, ob zulässig)

Für den Ausdruck der eVB ist gewöhnliches DIN A4 Papier zu verwenden.

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