Die Bauherren-Haftpflicht versichert die gesetztliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden des Versicherungsnehmers als Bauherr. Verletzt der Versicherungsnehmer als Bauherr seine Pflichten, können Dritte Ansprüche gegen ihn erheben.
Versichert sind:
Die Allianz prüft im Schadenfall, ob der Versicherungsnehmer haftpflichtig ist und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Bei berechtigten Ansprüchen zahlt die Allianz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehrt die Allianz für den Versicherungsnehmer und die Versicherten ab, notfalls vor Gericht.
Von den Bauvorschriften bis zu Unfällen und Schäden durch Fremde: Als Bauherr ist der Versicherungsnehmer für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich und haften für vieles, was dort schief gehen kann.
Ungeplante Schäden und Forderungen bedrohen nicht nur das Bauvorhaben, sondern auch die Existenz Ihres Unternehmens.
Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt den Bauherr vor unkalkulierbaren finanziellen Risiken auf der Baustelle des Firmengebäudes.
Ein Bauherr von Bau- und Sanierungsarbeiten trägt große Verantwortung: Er stellt sicher, dass die Bauvorschriften und die Verkehrssicherung auf dem Grundstück und der Baustelle eingehalten werden.
Bauherren haften auch für andere, etwa Architekten und Baufirmen, die auf der Baustelle arbeiten. Erledigt der Bauherr Bauarbeiten in eigener Regie, haftet er auch bei Unfällen der Personen die mithelfen. Wenn der Bauherr die Unfallverhütungsvorschriften nicht einhält, kann die Berufsgenossenschaft und Krankenkasse Regressforderungen an ihn stellen.
Solche Forderungen verursachen hohe Kosten – sie gefährden das Bauvorhaben oder bedrohen die Existenz des Bauherren als Unternehmer. Die Haftpflichtversicherung für Bauherren schützt den Versicherungsnehmer vor dem finanziellen Risiko. Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung empfliehlt sich…
Nach dem Baurecht trägt der Bauherr die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für ein Bauvorhaben (Neubau oder Umbau). Bauherr ist auch, wer Aufträge für Bauvorhaben vergibt. Der Bauherr kann als Einzelperson oder Gemeinschaft mehrerer Personen auftreten.
Er ist verantwortlich für die Sicherheit auf der Baustelle und die Überwachung aller Tätigkeiten auf der Baustelle – auch wenn er sie an Architekten und Baufirmen vergibt.
Um sich rundum abzusichern, können Sie die Bauherren-Haftpflichtversicherung um weitere Bauversicherungen ergänzen:
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt und endet mit der Fertigstellung des Bauvorhabens.
Versicherungsschutz besteht für die gesetzliche Haftpflicht wegen Personen- und Sachschäden für das versicherte Bauvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland.