Der Erstversand der Versicherungskennzeichen und Plaketten an Sie erfolgt durch die Firma Gaefgen in KW 4, ab 20. Januar. Das Paket beinhaltet neben den Versicherungskennzeichen und Plaketten das Moped-Informationspaket und das Begleitschreiben „Informationen zum Verkehrsjahr 2025/2026“.
Das Moped-Informationspaket besteht aus:
· Erklärungen zur Datenverarbeitung
· Informationsblatt zum Versicherungsprodukt (IDD)
· Versicherungsinformationsblatt (VIB)
· Versicherungsbedingungen für Ihre Allianz Moped-Versicherung (AKB)
Aus der Moped-Anwendung müssen Sie wie bisher die Police und das Unterschriftenbeiblatt ausdrucken. Für die korrekte Datenversorgung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) und um Probleme bei Verkehrskontrollen vorzubeugen, muss bei Kleinkrafträdern immer die Höchstgeschwindigkeit angegeben werden.
Bitte händigen Sie dem Kunden das Versicherungskennzeichen/ Plakette, das Moped-Informationspaket und die Police aus. Das Unterschriftenbeiblatt senden Sie weiterhin – vom VN unterschrieben – an das LSZ (Allianz LSZ, 10900 Berlin).
Die MopedCard erhalten Ihre Kunden, nach der Policierung über die Moped-Anwendung, automatisch zugesandt. Der Versand erfolgt wöchentlich.
Gesetzlich besteht die Verpflichtung, dem VN mit dem Kennzeichen-Schild eine Versicherungsbescheinigung auszuhändigen (§ 52 Abs. 1 FZV). Kennzeichen dürfen daher nie ohne die zugehörige Versicherungsbescheinigung ausgegeben werden. Besteht zum Zeitpunkt der Ausgabe des Kennzeichens keine Onlineverbindung, nutzen Sie daher bitte weiterhin den Offline-Verkaufsprozess über die Blanko-Police.
Je Kennzeichen sind eine Blanko-Police und das Unterschriftenbeiblatt aus der Moped-Anwendung auszudrucken. Auch in diesem Fall müssen Sie die Police (handschriftlich ausgefüllt) und das Versicherungskennzeichen dem VN aushändigen und das Unterschriftenbeiblatt (vom VN unterschrieben) an das LSZ senden.
Bitte achten Sie im Nachgang darauf, die erforderlichen Daten in die Moped-Anwendung einzutragen, da ansonsten keine Policierung in den Systemen und keine Versendung der MopedCard erfolgt. Der Versicherungsbeginn bei Eingabe in die Moped-Anwendung kann frühestens das Ausgabedatum (Druckdatum) der Blanko-Police sein.
Haben Sie Blanko-Policen auf Vorrat erstellt und wurden einige davon nicht verkauft, denken Sie bitte daran, diese in der Moped-Anwendung als „nicht verkauft“ auszutragen, da wir sonst von einem Verkauf ausgehen müssen und Ihr Agenturkonto belastet wird. Geschieht dies nicht, kann dieser Prozess in Zukunft nicht mehr weitergeführt werden.
Für Rückfragen zu Versicherungskennzeichen (Vertragsauskünfte,
Sonderrisiken, Handlingprobleme mit der Moped-WEB-Anwendung) stehen Ihnen folgende Rufnummern zur Verfügung:
Vertragsänderungen erfolgen generell über die Moped-WEB Anwendung. Sofern dies nicht möglich ist, können Sie für Vertragsänderungen auch den Postkorb
NW-K-KB-Moped@allianz.de nutzen.
Bei technischen Problemen hilft Ihnen wie bisher die Maklertechnik Hotline weiter:
0800 / 22 23 557 (kostenfrei)
Die Nachbestellung von Kennzeichen erfolgt über den bekannten
Postkorb 40.mopedschild@allianz.de. Bitte geben Sie dann immer die vollständige Vermittlernummer, das Verkehrsjahr und die gewünschte Anzahl Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplaketten an.
Alle nicht verkauften Versicherungskennzeichen (auch offline über Blanko-Police ausgegebene) aus dem Verkehrsjahr 2024/2025 tragen Sie bitte bis zum 28.06.2025, über die Mopedanwendung mittels der Funktion „Kennzeichen zurückgeben“ aus und vernichten Sie diese bitte selbst.
Haben Sie während des Verkehrsjahres Blanko-Policen ausgedruckt, gelten diese Kennzeichen als verkauft, auch wenn sie nicht verkauft wurden. Bitte tragen Sie diese Kennzeichen unbedingt aus der Blockdatei als „nicht verkauft“ aus!
Die Gesellschaft behält sich grundsätzlich vor, offline ausgegebene und nicht verkaufte Kennzeichen zurückzufordern. Dies gilt auch für Blanko-Policen, die als „nicht verkauft“ ausgetragen wurden. Diese Kennzeichen sind daher bis 01. Juli aufzubewahren und auf Aufforderung an das LSZ zu senden. Werden Versicherungskennzeichen trotz Aufforderung nicht zurückgesandt, erfolgt wie bisher eine Belastung Ihres Agenturkontos.
Hier finden Sie weitere Unterlagen und Druckstücke.
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