Allianz Vermögensschadenhaftpflicht
Vermögensschadenhaftpflicht: Auf den Punkt gebracht
Schutz bei Beratungsfehlern
Ihre Argumentation für den Kunden
- Als Selbstständiger oder Freiberufler beraten Sie Ihre Kunden auf eigenes Risiko. Für Berufsgruppen wie Rechtanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gilt die gesetzliche Haftpflicht für Vermögensschäden.
- Hat eine versäumte Frist oder eine falsche Auskunft einen finanziellen Nachteil für Ihren Kunden, müssen Sie als Berater die Kosten für den Vermögensschaden aus eigener Tasche zahlen.
- Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen aus einem Berufsversehen.
- Die Experten der Allianz prüfen die Haftungsfrage und zahlen bei berechtigten Ansprüchen den Schadenersatz.
Bestandsmigration im Jahr 2025
Seit der erfolgreichen Überarbeitung und Einführung der neuen Produkte und Tarife der Vermögensschadenhaftpflicht im Mai 2023 wird das Neu- und Ersatzgeschäft dieser Branche auf einer neuen IT-Plattform „IPL/AMS“ verwaltet. Die Verarbeitung des Neugeschäfts verläuft seitdem zuverlässig.
Für Mai und November 2025 wurde die Migration der Kundenbestände und Schäden aus den Altsystemen in die neuen Bestandsführungssysteme IPL/AMS und ABS geplant.
Dieser Schritt war notwendig, um unsere Systeme auf dem neuesten Stand zu halten und Ihnen in Zukunft noch mehr digitale Services anbieten zu können. Durch die Migration ergibt sich für die betroffenen Verträge eine neue Vertragsnummernlogik. Bestehende Verträge bleiben inhaltlich unverändert.
Die erste Tranche wurde im Mai 2025 erfolgreich umgesetzt. Neben den lebenden Bestandsverträgen wurden auch alle stornierten Verträge und alle Schäden migriert. Bei der zweiten Datenmigration im November 2025 im Zeitraum vom 07.-12.11.2025 wurden auch die restlichen lebenden Bestandsverträge zunächst über eine Datenbankmigration vom bisherigen Bestandsführungssystem Firmware nach „IPL/AMS“ übertragen und anschließend die wesentlichsten Vertragsdaten (Rumpfdaten) über eine Schnittstelle nach ABS erfolgreich überführt.
Es ist sichergestellt, dass alle Vertragsinhalte und zugesicherten Leistungen erhalten bleiben und keine Beitragsunterschiede durch die Datenmigration entstanden. Die Vertragsstände wurden inkl. einschlägiger Bedingungen, vereinbarter Klauseln, Nachlässe, Zuschläge und sonstiger Vereinbarungen migriert. Darüber hinaus bleibt auch die Sicht auf die historischen Vertragsstände gewährleistet.
Die komplette Vertragssicht besteht nur in dem VH Vertragsdashboard, die komplette Schadensicht nur im Bestandsmanagement (der Service ABS Schadenanzeige). Die Vertragsdetailauskunft ist in der „Service-ABS-Vertragsanzeige“ unter "Grunddaten_Übersicht" durch einen Link unter Kooperationspartner „Hier gelangen sie zur Vertragsübersicht“ zum Absprung in das VH-Vertragsdashboard möglich. Eine Anleitung dazu ist hier abgelegt.
Unsere Produkte
Vermögensschadenhaftpflicht: Beispiel aus der Praxis
Immer dann, wenn aus Ihrer Arbeit als Berater finanzielle Nachteile für den Mandanten entstehen, haften Sie für den Schaden. Folgendes Beispiel zeigt, warum es wichtig ist, sich gegen Vermögensschäden abzusichern.
Versäumte Frist
Ein Rechtsanwalt vertritt seinen Mandanten in einem Zivilprozess. Wegen organisatorischer Schwierigkeiten in der Kanzlei kann er eine Frist nicht einhalten. Für den Mandanten war es die letzte Chance, Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Das leistet die Vermögensschadenhaftpflicht
- Prüfung der Haftungsfrage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
- Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, inklusive der Führung und Kostenübernahme eines Prozesses
- Freistellung von berechtigten Schadenersatzansprüchen und Schutz vor der Haftung mit dem Privatvermögen
Warum eine Vermögensschadenhaftpflicht bei der Allianz?
Was möchten Sie gerne wissen?
Schicken Sie uns bitte eine E-Mail an unsere Adresse vh-schaden@allianz.de unter Angabe Ihrer Versicherungsscheinnummer mit folgenden Informationen:
- Um welchen Vorwurf/welche Pflichtverletzung handelt es sich?
- Wann soll Ihnen diese Pflichtverletzung unterlaufen sein?
- In welcher Funktion waren Sie dabei tätig?
- Werden Sie bereits konkret in Anspruch genommen?
- Sind die erhobenen Vorwürfe Ihrer Meinung nach zutreffend bzw. wie stellt sich die Angelegenheit aus Ihrer Sicht dar?
Bitte fügen Sie Unterlagen bei, die uns den Sachverhalt verständlich machen, wie beispielsweise Forderungsschreiben, Mahnbescheid oder Klageschrift.
Für Rückfragen erreichen Sie uns unter: 089 92529 63240