Produkt
Zielgruppe

Versichern können sich (fast) alle Arten von Non Profit-Organisationen (NPO):

  • Vereine (unabhängig davon, ob es sich um einen eingetragenen Verein handelt oder nicht.)
  • Verbände
  • Stiftungen
  • Gemeinnützige Gesellschaft (gGmbH)
  • Lohnsteuerhilfeverein (Pflichtversicherung mit eigenständigem Bedingungswerk)

Ausnahme bilden Profisportvereine, Betreuungsvereine, Parteien und politische Vereine, Sozialversicherungsträgerverbände sowie
Verbraucherschutzverbände, wie Verbraucherzentralen oder Bürgerhilfen. 
Betreuungsvereine werden den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen (Vormundschaftsrisiken) zugeordnet. 

Der Bereich "Vereine" ist in folgende Gruppen unterteilt: Sportverein (nicht Profisport), Hobby- und Freizeitverein, Kultur- und Musikverein, Umwelt- und Naturschutzverein, Gesellschafts- und Weltanschauungsverein, Förder- und Trägerverein sowie Selbst- und Fremdhilfeverein.

Der Bereich "Verbände" ist in folgende Gruppen unterteilt: Sport- und Freizeitverband, Berufs- und Wirtschaftsverband, Sozial- und Gesellschaftsverband, Kulturverband sowie Forschungs- und Wissenschaftsverband.

Vorteile
Versicherungsschutz
Schaden
Der Versicherungsschutz umfasst die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen. Zudem besteht Versicherungsschutz für den Fall, dass der Verein wegen eines Eigenschadens, den er selbst und unmittelbar erlitten hat, ein Organ oder einen Mitarbeiter in Anspruch nimmt bzw. nehmen könnte. 
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