Allianz Vermögensschadenhaftpflicht
Vereine & Verbände
Zielgruppe
Für wen ist eine VH sinnvoll?
Versichern können sich (fast) alle Arten von Non Profit-Organisationen (NPO):
- Vereine (unabhängig davon, ob es sich um einen eingetragenen Verein handelt oder nicht.)
- Verbände
- Stiftungen
- Gemeinnützige Gesellschaft (gGmbH)
- Lohnsteuerhilfeverein (Pflichtversicherung mit eigenständigem Bedingungswerk)
Ausnahme bilden Profisportvereine, Betreuungsvereine, Parteien und politische Vereine, Sozialversicherungsträgerverbände sowie
Verbraucherschutzverbände, wie Verbraucherzentralen oder Bürgerhilfen.
Betreuungsvereine werden den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen (Vormundschaftsrisiken) zugeordnet.
Details
Worauf ist zu achten?
Erklärfilm: Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereine und D&O-Versicherung für die Vereinsleitung
Die Vermögennschaden-Haftpflicht für Vereine versichert Eigen- und Fremdschäden. Die Allianz leistet auch bei einfacher Fahrlässigkeit nach §31a BGB.
Unterlagen und mehr