Versichern können sich (fast) alle Arten von Non Profit-Organisationen (NPO):
Ausnahme bilden Profisportvereine, Betreuungsvereine, Parteien und politische Vereine, Sozialversicherungsträgerverbände sowie
Verbraucherschutzverbände, wie Verbraucherzentralen oder Bürgerhilfen.
Betreuungsvereine werden den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen (Vormundschaftsrisiken) zugeordnet.