
Aktuelles
Besser. Einfacher. Schlanker.

Reparaturwerkstätten, Kfz-Händler und Autohäuser benötigen auf deren Bedürfnisse zugeschnittene Versicherungslösungen.
Wir bieten Ihren Kunden umfassenden Schutz und unterstützen Sie effektiv im Verkaufsprozess:
Produkt
Was leistet die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung?
Die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung ist eine Sammelversicherung, die dem Kunden gleichzeitig Versicherungsschutz für mehrere Kraftfahrzeuge bietet. Versichert sind sowohl nicht zugelassene eigene Fahrzeuge als auch fremde, die er zu einem Zweck, der sich aus dem Wesen seines Kfz-Handels- oder Werkstattbetriebes ergibt, in seiner Obhut hat. Außerdem besteht Versicherungsschutz für dem Kunden von der Zulassungsstelle zugeteilte amtliche rote Probefahrtkennzeichen. Die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung ist eine Eigenversicherung für den Kunden und gleichzeitig eine Fremdversicherung für seine Mitarbeiter und seine Kunden. Für alle versicherten Risiken kann nur ein einheitlicher Deckungsumfang vereinbart werden.
Die Kraft-Komplettpolice deckt zusätzlich zur Kfz-Handel- und Handwerkversicherung auch noch die auf den
Kfz-Handels- und Handwerksbetrieb zugelassenen eigenen Fahrzeuge, sowie das Hakenlastrisiko und die Tageszulassungen ab. Für alle versicherten Risiken kann nur ein einheitlicher Deckungsumfang vereinbart werden.
Kfz-Handels- und Handwerksbetrieb zugelassenen eigenen Fahrzeuge, sowie das Hakenlastrisiko und die Tageszulassungen ab. Für alle versicherten Risiken kann nur ein einheitlicher Deckungsumfang vereinbart werden.
Zielgruppe
Für jeden Kunden der passende Tarif
Die Produkte richten sich an Betriebe, die im Kraftfahrzeughandel / Kraftfahrzeugreparatur tätig sind.
Dabei werden die Betriebsarten wie folgt unterschieden.
Dabei werden die Betriebsarten wie folgt unterschieden.
Details
Welche Versicherung deckt welche Schäden ab?
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Kfz-Haftpflicht |
Teilkasko |
Vollkasko |
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Unfallschäden an fremden Fahrzeugen
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Personenschäden
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![]() bis zu 15 Mio.EUR
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Umweltschäden
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Cyber-/ Hackerangrif
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Diebstahl
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Vandalismus
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Brand, Explosion oder Kurzschluss und Elementarschäden
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Wildunfall sowie Zusammenstoß mit Tieren aller Art und Tierbiss
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Schaden im
Kfz-Handel- und Handwerksbereich

Wann zahlt die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung, wann nicht?
Klarheit im Schadenfall

Die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung zahlt, wenn ...
- … der VN einen Unfall während einer Probefahrt mit dem roten Kennzeichen verursacht hat. Bei Sach- und Personenschäden zahlt die Kfz-Haftpflicht die Kosten des Unfallgegners bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Kommt das eigene Fahrzeug zu Schaden, übernimmt die Vollkaskoversicherung die Reparatur.
- … die eigenen, nicht zugelassenen Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände durch Hagel oder Sturm beschädigt werden. Die Teilkasko als auch die Vollkasko erstatten Elementarschäden. Die Höchstentschädigung im Kumulschaden kann auf Wunsch erhöht werden.
- … ein zugelassenes Fahrzeug im Rahmen der Inspektion von der Hebebühne fällt. Auch hier wird im Rahmen der Vollkaskoversicherung reguliert.
Die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung zahlt nicht, wenn ...
- … das Fahrzeug vorsätzlich beschädigt wurde.
- ... das rote Kennzeichen mißbräuchlich verwendet wurde.
- … Ersatzteile aus dem Warenlager gestohlen werden.
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