Aktuelles

Reparaturwerkstätten, Kfz-Händler und Autohäuser benötigen auf deren Bedürfnisse zugeschnittene Versicherungslösungen.
Wir bieten Ihren Kunden umfassenden Schutz und unterstützen Sie effektiv im Verkaufsprozess:

  • Optimierter Grundschutz durch Einschluss vieler Risiken in die Grunddeckung
  • Leistungen flexibel an Kundenbedürfnisse anpassbar
  • Optimale Preisgestaltung für attraktive Angebote
  • Volldigitaler Antragsprozess
  • Möglichkeit einer digitalen Betriebsbesichtigung
Produkt
Zielgruppe
Die Produkte richten sich an Betriebe, die im Kraftfahrzeughandel  / Kraftfahrzeugreparatur tätig sind. 
Dabei werden die Betriebsarten wie folgt unterschieden. 
Vorteile
Details

Kfz-Haftpflicht

Teilkasko

Vollkasko

Unfallschäden an fremden Fahrzeugen
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Personenschäden
bis zu 15 Mio.EUR
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Umweltschäden
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Cyber-/ Hackerangrif
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Diebstahl
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Vandalismus
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Brand, Explosion oder Kurzschluss und Elementarschäden
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Wildunfall sowie Zusammenstoß mit Tieren aller Art und Tierbiss
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Individuelle Absicherung
Ihre Kunden können aus den verschiedenen Leistungsbausteinen auswählen
und damit ihr Risiko individuell abdecken.
Arbeiter prüft Kotflügel eines PKWs
Wann zahlt die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung, wann nicht?
Arbeiter prüft Kotflügel eines PKWs

Die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung zahlt, wenn ...

  •  … der VN einen Unfall während einer Probefahrt mit dem roten Kennzeichen verursacht hat. Bei Sach- und Personenschäden zahlt die Kfz-Haftpflicht die Kosten des Unfallgegners bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Kommt das eigene Fahrzeug zu Schaden, übernimmt die Vollkaskoversicherung die Reparatur.
  •  … die eigenen, nicht zugelassenen Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände durch Hagel oder Sturm beschädigt werden. Die Teilkasko als auch die Vollkasko erstatten Elementarschäden. Die Höchstentschädigung im Kumulschaden kann auf Wunsch erhöht werden.
  •  … ein zugelassenes Fahrzeug im Rahmen der Inspektion von der Hebebühne fällt. Auch hier wird im Rahmen der Vollkaskoversicherung reguliert. 

Die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung zahlt nicht, wenn ...

  •  … das Fahrzeug vorsätzlich beschädigt wurde.
  •  ... das rote Kennzeichen mißbräuchlich verwendet wurde.
  •  … Ersatzteile aus dem Warenlager gestohlen werden.
Haben Sie noch weitere Fragen  hier