Einleitung
Der Abschluss einer Zahnversicherung bzw. stationären Zusatzversicherung wird für Allianz Kund:innen jetzt noch attraktiver. Und zwar für Kund:innen mit einem aktiven Privatschutz-Vertrag.
Ab sofort erhalten diese beim Abschluss eines MeinZahnschutz- oder eines MeinKrankenhausschutz-Tarifes ohne Alterungsrückstellungen einen Kombinationsnachlass in Höhe von 5 % auf den Beitrag des Tarifes.
Das erfolgreiche Konzept des Privatschutz wird damit um neue Cross-Selling Möglichkeiten erweitert – mit der Anbündelung von zwei Produkten aus dem Bereich der Krankenversicherung.
Die Beantragung erfolgt über ARKADE. Liegt kein ARKADE-Zugang vor, erstellen Vertriebsunterstützung (MV) oder Servicezentrale (SV) gerne ein Angebot, das dem PDF-Antrag beizufügen ist.
Besonderheit bei MeinKrankenhausschutz: Ab einem Alter von 45 Jahren kommt es zu einer automatischen Umstellung des Versicherungsschutzes für alle Versicherten mit Tarifen ohne Alterungsrückstellungen in den leistungsgleichen Tarif mit Alterungsrückstellungen. Ab dieser Umstellung entfällt der Nachlass.
Der Kombinationsnachlass ist aus rechtlichen Gründen nur bei den Tarifen ohne Alterungsrückstellungen möglich.
Zielgruppe
Alle gesetzlich Krankenversicherten, die sich nicht nur durch ihren Privatschutz in finanzieller Sicherheit wissen möchten, sondern auch bei der Zahnärztin/ beim Zahnarzt oder im Krankenhaus.
Vorteile
Der Kombinationsnachlass kann bei Neuabschluss der Tarife MeinZahnschutz und MeinKrankenhausschutz ohne Alterungsrückstellungen vergeben werden. Dazu zählt auch die Personen-, Tarif- oder Kindernachversicherung. Ebenso, wenn die Tarife durch Optionsziehung aus dem Tarif OptionFlexiMed (OFM) abgeschlossen werden.
Der Kombinationsnachlass kann vergeben werden, sofern Versicherungsnehmer:innen einen aktiven Privatschutz-Vertrag (beide Generationen 1.0, 2.0 und 2.X möglich) hat. Aber auch im Krankenvertrag mitversicherte Personen, wie z.B. Ehepartner oder Kinder, erhalten für einen neu abgeschlossenen Tarif MeinZahnschutz bzw. MeinKrankenhausschutz ohne Alterungsrückstellungenden den Kombinationsnachlass.
Die Vorteile im Überblick:
- Starke Absicherung mit den Tarifen MeinZahnschutz und MeinKrankenhausschutz
- 5 % Kombinationsnachlass auf MeinZahnschutz- bzw. MeinKrankenhausschutz-Tarife ohne Alterungsrückstellungen
- Alle weiteren Mitversicherten können vom Rabatt profitieren, dazu zählen z.B. Ehepartner, Lebensgefährten und Kinder
FAQs
MeinZahnschutz – die starke Zahnzusatzversicherung
Die MeinZahnschutz-Tarife sind drei Pakete für den individuellen Rundum-Zahnschutz:
- MeinZahnschutz 75 – Starker 75%-Schutz
- MeinZahnschutz 90 – Top 90%-Schutz
- MeinZahnschutz 100 – Premium 100%-Schutz
Ein Abschluss ist mit und ohne Altersrückstellungen möglich: Möchten Ihre Kunden niedriger einsteigen oder lieber Beiträge fürs Alter ansparen und dafür jetzt etwas mehr zahlen? Bei uns haben sie die Wahl.
Der Kombinationsnachlass ist aus rechtlichen Gründen nur bei den Tarifen ohne Alterungsrückstellungen möglich.
Sie möchten mehr zu den Tarifen erfahren? Da sind Sie hier richtig.
MeinKrankenhausschutz – die neue stationäre Zusatzversicherung
MeinKrankenhausschutz gibt es in drei Tarif-Niveaus, für jeden Bedarf den passenden Tarif:
- MeinKrankenhausschutz Smart – Günstiger Einstiegstarif
- MeinKrankenhausschutz Plus – Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
- MeinKrankenhausschutz Best – Leistungsstark & Differenzierung durch Privatkliniken
Jedes Tarifniveau ist mit und ohne Alterungsrückstellungen abschließbar.
Alle wichtigen Informationen zu MeinKrankenhausschutz finden Sie hier.
Privatschutz
Der Privatschutz mit seinen vier einheitlichen Produktlinien (Basis, Smart, Komfort und Premium) bietet für jeden Kunden das passende Angebot.
Neben MeinZahnschutz wird nun mit MeinKrankenhausschutz ein zweites Krankenversicherungsprodukt an den Privatschutz angebunden. Dies fördert spartenübergreifendes Cross Selling und erhöht die Kundenbindung.
Alle Infos zum Privatschutz finden Sie hier.