MeinKrankenhausschutz – die neue stationäre Zusatzversicherung für unsere gesetzlich krankenversicherten Kundinnen und Kunden
Modernes und marktgerechtes Produkt
Für jeden Bedarf der passende Tarif
1 nicht im Smart-Tarif
In allen Tarifniveaus enthalten
Die Leistungen im Überblick
Wischen um mehr anzuzeigen
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Ärztliche Leistungen (Wahl-, Belegarzt), Abrechnung
über Höchstsätze der GOÄ |
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Unterbringung inkl. Komfortleistungen (z. B. besondere Verpflegung,
Fernseh- und Internetanschluss) |
Zweibettzimmer
(Kostenübernahme in Höhe des Zweibettzimmers bei Inanspruchnahme des Einbettzimmers) |
Ein- oder Zweibettzimmer |
Ein- oder
Zweibettzimmer |
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Aufnahme einer Begleitperson
bis zum 16. Geburtstag |
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Ambulante Operationen im
Krankenhaus inkl. Vor- und Nachuntersuchung |
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| Erstattung im Ausland |
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EU / EWR |
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Weltweit |
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Weltweit |
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Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf besondere Unterkunft
(nicht Privatkliniken) / Privat-/ Belegarzt jeweils pro Tag |
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✓ 50 EUR |
✓ 50 EUR |
| Privatkliniken | – | – |
✓ 100 % allgemeine
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| Anschlussheilbehandlung (AHB) |
✓ Bei GKV-Vorleistung |
✓ Bei GKV-Vorleistung |
✓ Bei GKV-Vorleistung /
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| Stationäre Rehamaßnahmen / Kuren | – | – |
✓ 50 EUR/Tag alle 36 Monate, max. 30 Tage |
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Verlegung in ein anderes
Krankenhaus innerhalb Deutschlands („Wunschverlegung“) |
– | – | ✓ |
| Erstattung der gesetzlichen Zuzahlung je KH-Tag | – | – | ✓ |
| Fahrten und Transporte | – | – | ✓ |
| häusliche Entbindungspauschale | – |
✓ 300 EUR |
✓ 600 EUR |
| Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalten | – |
✓ 50 EUR/Tag, max. 30 Tage |
✓ 100 EUR/Tag, max. 30 Tage |
| Allgemeine Wartezeiten | Nein, nur besondere Wartezeit: 8 Monate für Entbindung / Psychotherapie | ||
Tarife mit und ohne Alterungsrückstellungen
Alle Tarifniveaus sind in Varianten mit und ohne Alterungsrückstellungen (AR) möglich.
Mit AR: Konstanter Beitrag, keine altersbedingten Beitragssprünge
Ohne AR: Anfänglich günstiger Beitrag, altersbedingte Beitragssprünge mit 16, 21 und 31 Jahren
1 Unabhängig vom altersabhängigen Beitrag kann der Beitrag auch wegen Änderung von Rechnungsgrundlagen steigen.
Auslandsschutz und Grenzgänger –
häufig gestellte Fragen
In allen Tarifen wird nur im Akutfall geleistet. Es besteht keine Leistung, wenn die Behandlung oder Entbindung der Zweck des Auslandsaufenthaltes ist.
Smart: in EU/EWR zeitlich unbegrenzt.
Plus und Best: in ganz Europa unbefristet, außerhalb Europas jeweils zwei Monate.
Innerhalb EU/EWR: Versicherungsschutz kann zeitlich unbefristet bestehen bleiben.
Außerhalb EU/EWR: Schutz endet in allen Tarifstufen.
Die neuen Tarife sind für Grenzgänger weniger geeignet, da sie gezielte Behandlungen im Ausland ausschließen.
Der Smart-Tarif gilt nur in EU/EWR und ist daher insbesondere für Grenzgänger in die Schweiz und das UK nicht geeignet.
Bei ausschließlich ausländischem Wohnsitz ist kein Neuabschluss möglich.
Grenzgänger oder auch andere Kundinnen und Kunden, die Wert auf eine gezielte Behandlung im Ausland legen, können in die alten Tarife KHP02 und KHB02, die für das Neugeschäft geschlossen sind, wechseln (wahlweise mit AOPKH02). Hier gelten die bisherigen Vereinbarungen (Sondervereinbarung Grenzgänger A1-55-002Z0 bzw. G1-73-121Z0).
Der Wechsel kann in einem Vorgang durchgeführt werden:
- Im Neugeschäft den Tarif KHB03AR abschließen
- Anschließend Wechsel ohne Risikoprüfung in KHP02 oder KHB02, optional mit AOPKH02
- Grenzgänger müssen zusätzlich die Sondervereinbarung unterschreiben
Der Wechsel ist zum gleichen Versicherungsbeginn wie die Neupolicierung des KHB03AR möglich.
Falls der Wechsel in ARKADE Bestand nicht möglich ist: Willenserklärung mit Versicherungsnummer und beigefügter Vereinbarung einreichen.
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