Produkt
Für den Privatpatienten-Status im Krankenhaus
Mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Ihre Kunden eine Grundversorgung für die Behandlung im Krankenhaus. Die Kosten für einen Arzt nach Wunsch oder die Unterbringung im ruhigen Ein- oder Zweibettzimmer werden jedoch nicht übernommen. Diese „Lücken“ können Ihre gesetzlich krankenversicherten Kunden mit einer Zusatzversicherung schließen. So sind sie insbesondere dann optimal versorgt, wenn es wirklich darauf ankommt: im Krankenhaus. Und das auch bei ambulanten Operationen.
- KrankenhausPlus – Leistungsstarker Schutz mit freier Krankenhaus- und Arztwahl und Unterbringung im Zweibettzimmer
- KrankenhausBest – Premiumschutz mit Höchstleistungen inkl. freier Krankenhaus- und Arztwahl und Unterbringung im Einbettzimmer
- KrankenhausPlus OptionPrivat – Optionstarif, der alle Möglichkeiten für einen späteren Wechsel offen hält
- Krankenhaus bei Unfall – Beste Versorgung im Krankenhaus nach einem Unfall
- Ambulante Operationen Krankenhaus – Ergänzender ambulanter Schutz zur stationären Zusatzversicherung
Zielgruppe
Für jeden Bedarf der passende Tarif
Details
Die Tarifpakete der Krankenhaus-Zusatzversicherung im Vergleich
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KrankenhausPlus (KHP02) Leistungsstarker Komfortschutz |
KrankenhausBest (KHB02) Premiumschutz mit Höchstleistungen |
KrankenhausPlus OptionPrivat (KHPOPT02) Option auf einen späteren Wechsel |
Krankenhaus bei Unfall (KHU02) Günstiger Privatschutz bei Unfall |
|
Alterungsrückstellungen | Ja | Ja | Nein | |
Stationäre Behandlung |
100 % Für Privatkliniken gilt: Unterbringung im Zweibettzimmer: 100 % nach bzw. 60 % ohne Vorleistung gesetzl. Krankenversicherung (GKV-Vorleistung); Unterbringung im Einbettzimmer: 60 % nach bzw. 40 % ohne GKV-Vorleistung; Unterbringung im Mehrbettzimmer: 100 %) |
100 % Für Privatkliniken gilt: Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer: 100 % nach bzw. 60% ohne Vorleistung gesetzl. Krankenversicherung (GKV-Vorleistung); Unterbringung im Mehrbettzimmer: 100 %) |
100 % Für Privatkliniken gilt: Unterbringung im Zweibettzimmer: 100 % nach bzw. 60% ohne Vorleistung gesetzl. Krankenversicherung (GKV-Vorleistung); Unterbringung im Einbettzimmer: 60 % nach bzw. 40 % ohne GKV-Vorleistung; Unterbringung im Mehrbettzimmer: 100 %) |
100 % Für Privatkliniken gilt: Unterbringung im Zweibettzimmer: 100 % nach bzw. 60 % ohne Vorleistung gesetzl. Krankenversicherung (GKV-Vorleistung); Unterbringung im Einbettzimmer: 60 % nach bzw. 40 % ohne GKV-Vorleistung; Unterbringung im Mehrbettzimmer: 100 %) |
Ambulante Operationen | Über Zusatzbaustein absicherbar | Über Zusatzbaustein absicherbar | Über Zusatzbaustein absicherbar | 100 % |
Freie Arztwahl | ja | ja | ja | ja |
Freie Krankenhauswahl | ja | ja | ja | ja |
Komfort-Unterbringung |
Zweibettzimmer |
Ein-/ Zweibettzimmer |
Zweibettzimmer | Zweibettzimmer |
Ersatzkrankenhaustagegeld
|
ja 25 € 25 € |
ja 25 € 25 € |
ja 25 € 25 € |
ja 25 € 25 € |
Klinikwechsel auf Wunsch innerhalb Deutschlands | nein | ja | nein | ja |
Aufnahme einer Begleitperson (Rooming-in) |
ja | ja | ja | ja |
Leistungen über Höchstsätze (3,5-fach) Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) | ja | ja | ja | ja |
Option | – | – |
Auf Heilkostenvoll-, Krankentagegeld- und private Pflegepflichtversicherung ohne Gesundheitsprüfung |
Option auf Umstellung in den Tarif für ambulante Operationen im Krankenhaus (AOPKH02) sowie einen stationären Krankenhauszusatztarif |
Allgemeine Wartezeiten | 3 Monate | 3 Monate | 3 Monate | keine |
Produktergänzungen
Die Krankenhaus-Zusatzversicherung – optimale Versorgung im Krankenhaus

Zusatzbaustein Ambulante Operationen Krankenhaus (AOPKH02)
- Der Tarifbaustein Ambulante OP Krankenhaus ergänzt die stationären Zusatztarife KrankenhausBest (KHB02), KrankenhausPlus (KHP02) und KrankenhausPlus OptionPrivat (KHPOPT02).
- Er leistet für ambulante Operationen im Krankenhaus durch den Privatarzt, intraoperative Leistungen , Anästhesie sowie für Vor- und Nachuntersuchungen. Davon ausgeschlossen sind Leistungen im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung (einschließlich vorbereitender und begleitender Eingriffe).
- Die ambulante Operation kann von einem im Krankenhaus angestellten Arzt oder von einem Belegarzt durchgeführt werden. Wie in unseren stationären Zusatztarifen üblich, werden auch im Tarifbaustein „Ambulante OP Krankenhaus“ in medizinisch begründeten Fällen Honorare erstattet, die die Höchstsätze der GOÄ überschreiten.
- Hinweis: Der Tarifbaustein darf nur in Verbindung mit einem stationären Zusatztarif versichert werden. Derzeit stehen hierfür die Tarife KrankenhausBest (KHB02), KrankenhausPlus (KHP02) und KrankenhausPlus OptionPrivat (KHPOPT02) zur Verfügung.
Die Kombination mit Tarif ZahnAmbulantPlus ist nicht möglich.
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