Produkt
Mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Ihre Kunden eine Grundversorgung für die Behandlung im Krankenhaus. Die Kosten für einen Arzt nach Wunsch oder die Unterbringung im ruhigen Ein- oder Zweibettzimmer werden jedoch nicht übernommen. Diese „Lücken“ können Ihre gesetzlich krankenversicherten Kunden mit einer Zusatzversicherung schließen. So sind sie insbesondere dann optimal versorgt, wenn es wirklich darauf ankommt: im Krankenhaus. Und das auch bei ambulanten Operationen.
 
  • KrankenhausPlus – Leistungsstarker Schutz mit freier Krankenhaus- und Arztwahl und Unterbringung im Zweibettzimmer
  • KrankenhausBest – Premiumschutz mit Höchstleistungen inkl. freier Krankenhaus- und Arztwahl und Unterbringung im Einbettzimmer
  • KrankenhausPlus OptionPrivat – Optionstarif, der alle Möglichkeiten für einen späteren Wechsel offen hält
  • Krankenhaus bei Unfall – Beste Versorgung im Krankenhaus nach einem Unfall
  • Ambulante Operationen Krankenhaus – Ergänzender ambulanter Schutz zur stationären Zusatzversicherung
 
Vorteile
Wir sind nicht nur Rechnungserstatter – sondern auch mit vielen kostenlosen Gesundheitsservices für unsere Kundinnen und Kunden da. Mehr zu diesen und weiteren Gesundheitsservices finden Sie auf allianz.de/gesundheitswelt
Details

Wischen um mehr anzuzeigen

 

KrankenhausPlus (KHP02)

Leistungsstarker Komfortschutz

KrankenhausBest (KHB02)

Premiumschutz mit Höchstleistungen

KrankenhausPlus OptionPrivat (KHPOPT02)

Option auf einen späteren Wechsel

Krankenhaus bei Unfall (KHU02)

Günstiger Privatschutz bei Unfall

Alterungsrückstellungen Ja Ja Nein
Stationäre Behandlung 100 %

Für Privatkliniken gilt:
Unterbringung im Zweibettzimmer: 100 % nach bzw. 60 % ohne Vorleistung gesetzl. Krankenversicherung (GKV-Vorleistung);
Unterbringung im Einbettzimmer: 60 % nach bzw. 40 % ohne GKV-Vorleistung; Unterbringung im Mehrbettzimmer: 100 %)
100 %

Für Privatkliniken gilt: 
Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer: 100 % nach bzw. 60% ohne Vorleistung gesetzl. Krankenversicherung (GKV-Vorleistung);
Unterbringung im Mehrbettzimmer: 100 %)
100 % 

Für Privatkliniken gilt: 
Unterbringung im Zweibettzimmer: 100 % nach bzw. 60% ohne Vorleistung gesetzl. Krankenversicherung (GKV-Vorleistung);
Unterbringung im Einbettzimmer: 60 % nach bzw. 40 % ohne GKV-Vorleistung; Unterbringung im Mehrbettzimmer: 100 %)
100 % 

Für Privatkliniken gilt: 
Unterbringung im Zweibettzimmer: 100 % nach bzw. 60 % ohne Vorleistung gesetzl. Krankenversicherung (GKV-Vorleistung);
Unterbringung im Einbettzimmer: 60 % nach bzw. 40 % ohne GKV-Vorleistung; Unterbringung im Mehrbettzimmer: 100 %)
Ambulante Operationen Über Zusatzbaustein absicherbar Über Zusatzbaustein absicherbar Über Zusatzbaustein absicherbar 100 % 
Freie Arztwahl ja ja ja ja
Freie Krankenhauswahl ja ja ja ja
Komfort-Unterbringung

Zweibettzimmer

Ein-/ Zweibettzimmer

Zweibettzimmer Zweibettzimmer

Ersatzkrankenhaustagegeld

  • ohne privatärztliche Behandlung
  • bei Unterkunft im Mehrbettzimmer

ja

25 €

25 €

ja

25 €

25 €

ja

25 €

25 €

ja

25 €

25 €

Klinikwechsel auf Wunsch innerhalb Deutschlands nein ja nein ja

Aufnahme einer Begleitperson (Rooming-in) 

ja ja ja ja
Leistungen über Höchstsätze (3,5-fach) Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ja ja ja ja
Option

Auf Heilkostenvoll-, Krankentagegeld- und private Pflegepflichtversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Option auf Umstellung in den Tarif für ambulante Operationen im Krankenhaus (AOPKH02) sowie einen stationären Krankenhauszusatztarif
Allgemeine Wartezeiten 3 Monate 3 Monate 3 Monate keine
Produktergänzungen
  • Der Tarifbaustein Ambulante OP Krankenhaus ergänzt die stationären Zusatztarife KrankenhausBest (KHB02), KrankenhausPlus (KHP02) und KrankenhausPlus OptionPrivat (KHPOPT02).
  • Er leistet für ambulante Operationen im Krankenhaus durch den Privatarzt, intraoperative Leistungen , Anästhesie sowie für Vor- und Nachuntersuchungen. Davon ausgeschlossen sind Leistungen im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung (einschließlich vorbereitender und begleitender Eingriffe).
  • Die ambulante Operation kann von einem im Krankenhaus angestellten Arzt oder von einem Belegarzt durchgeführt werden. Wie in unseren stationären Zusatztarifen üblich, werden auch im Tarifbaustein „Ambulante OP Krankenhaus“ in medizinisch begründeten Fällen Honorare erstattet, die die Höchstsätze der GOÄ überschreiten.
  • Hinweis: Der Tarifbaustein darf nur in Verbindung mit einem stationären Zusatztarif versichert werden. Derzeit stehen hierfür die Tarife KrankenhausBest (KHB02), KrankenhausPlus (KHP02) und KrankenhausPlus OptionPrivat (KHPOPT02) zur Verfügung.
    Die Kombination mit Tarif ZahnAmbulantPlus ist nicht möglich.

Leistungen während eines chirurgischen Eingriffs

Unterlagen & mehr