Vermögende Kunden möchten ihr Vermögen erhalten und nutzen hierzu verschiedene Anlageprodukte. Doch was passiert, wenn plötzlich eine Pflegebedürftigkeit eintritt? Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Ein nicht unerheblicher Betrag für die Pflegekosten muss monatlich selber aufgebracht werden. Dazu kommen Kosten für eventuelle Umbaumaßnahmen und die Freizeitgestaltung.
Sofern noch ein aktives Beschäftigungsverhältnis bestand, entfällt zukünftig ein vollständiges Einkommen, welches bisher für die Versorgung von Familienmitgliedern eingesetzt wurde oder andere Verbindlichkeiten davon beglichen wurden.
Krankheiten oder Unfälle, die zu einer Pflegebedürftigkeit führen sind keine Frage des Alters. „Junge Pflege“ hat andere Anforderungen als die im Alter, denn häufig wird die ambulante Pflege durch (berufstätige) Familienangehörige übernommen. Bei der Unterbringung in einem spezialisierten Heim sind die Kosten oftmals noch höher.