Der Allianz SchatzBrief ist eine Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag für den mittel- bis langfristigen Vermögensaufbau zur Altersvorsorge. Der SchatzBrief ist nicht mit dem Bundesschatzbrief zu verwechseln. Der Allianz SchatzBrief ist ab einem Einmalbeitrag von 3.000 Euro möglich. Die flexible Vorsorge ermöglicht Zuzahlungen und Entnahmen sowie die Wahl der Auszahlungsform und des Auszahlungszeitpunkts.
Unsere Vorsorgekonzepte erfüllen vielfältige Bedürfnisse und Wünsche. Kunden können die Balance aus Renditechancen und Sicherheiten individuell festlegen und entscheiden, ob sie bei der Kapitalanlage vollständig auf die Experten der Allianz vertrauen oder diese selbst mitgestalten wollen.
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Mindesteinmalbeitrag | 3.000 € |
Mindestlaufzeit | Je nach Vorsorgekonzept mindestens 10 Jahre |
Leistungszeitpunkt | Frei wählbar unter Beachtung der Mindestlaufzeit; Höchstalter 85 Jahre |
Altersrente | Alternativ zur Rente als einmalige Kapitalzahlung wählbar oder in Kombination mit einer Rente |
Kapitalauszahlung | Wählbar als einmalige Kapitalzahlung alternativ zur Rente oder in Kombination mit einer Rente |
Zuzahlungen und Entnahmen | Ab 500 € möglich |
Steuervorteil in der Ansparphase | Eine Erbschaftsteuer fällt nur bei einer Überschreitung der Freibeträge an |
Steuervorteil bei Rentenzahlung | Bei Auszahlung einer lebenslangen Rente wird nur der Ertragsanteil versteuert |
Steuervorteil bei Kapitalzahlung | 50 % des Wertzuwachses sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei |
Leistung für Hinterbliebene | Eine Erbschaftsteuer fällt nur bei einer Überschreitung der Freibeträge an |
Bei der Rentenzahlung können Sie wählen, ob Sie die Rente monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich ausgezahlt erhalten.
Zuzahlungen sind ab 500 Euro möglich; maximal 30.000 Euro pro Versicherungsjahr. Entnahmen sind ebenfalls ab 500 Euro möglich – gegen eine Gebühr von 15 Euro. Bei Entnahmen von über 30.000 Euro wird ein zusätzlicher Abzug fällig.
Mindestens 500 Euro Rückkaufswert bzw. Fondswert müssen immer vorhanden sein.
In der Ansparphase wird die Todesfallleistung nicht besteuert. Eine Erbschaftsteuer fällt nur bei einer Überschreitung der Freibeträge an.
Nur 18 Prozent der Rentenzahlungen sind zu versteuern.
Voraussetzung für den Steuervorteil ist eine Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren und eine Auszahlung frühestens ab dem 62. Geburtstag.
Bei Abschluss eines Zusatzbausteins Kapital bei Tod, erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen keine Gesundheitsprüfung.
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Zusatzbausteine | Keine |
Optionen während der Aufschubdauer |
• Zuzahlungen möglich • Flexibler Leistungszeitpunkt • Entnahmen möglich • Auszahlung im Rentenbezug • Temporäre Rentenzahlung • Kapital |
Optionen bei Rentenbeginn |
• Einschluss einer Pflegerente • Änderung der Verwendung der Überschussanteile zum Rentenbeginn • Änderung der Todesfallleistung zum Rentenbeginn |