Einfach erklärt

Der Allianz SchatzBrief ist eine Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag für den mittel- bis langfristigen Vermögensaufbau zur Altersvorsorge. Der SchatzBrief ist nicht mit dem Bundesschatzbrief zu ver­wech­seln. Der Allianz SchatzBrief ist ab einem Einmalbeitrag von 3.000 Euro möglich. Die flexible Vorsorge ermöglicht Zuzahlungen und Entnahmen sowie die Wahl der Auszahlungsform und des Auszahlungszeitpunkts.

Auf einen Blick

Entscheidungshilfe
Geeignet
  • Sinnvoll für alle, die für ihre Altersvorsorge einen Betrag ab 3.000 Euro mittel- bis langfristig anlegen wollen
  • Um mit einem einmaligen Beitrag eine lebenslange Rente zu erhalten
  • Für alle, die entscheiden wollen, ob ihre Vorsorge chancen- oder sicherheitsorientiert sein soll
Weniger geeignet
  • Wenn kurzfristige Vorsorge- und Anlageziele im Fokus stehen
  • Für alle, die laufend Beiträge zahlen möchten
Das bietet Ihnen die Allianz
Für die individuelle Gewichtung von Sicherheit und Chance

Unsere Vorsorgekonzepte erfüllen vielfältige Bedürfnisse und Wünsche. Kunden können die Balance aus Renditechancen und Sicherheiten individuell festlegen und entscheiden, ob sie bei der Kapitalanlage vollständig auf die Experten der Allianz vertrauen oder diese selbst mitgestalten wollen.

Das passende Produkt für Sie

Wischen um mehr anzuzeigen

Mindesteinmalbeitrag 3.000 € (Mindestrente = 200 €)
Mindestlaufzeit Je nach Vorsorgekonzept mindestens 10 Jahre
Leistungszeitpunkt Frei wählbar unter Beachtung der Mindestlaufzeit; Höchstalter 85 Jahre
Altersrente Alternativ zur Rente als einmalige Kapitalzahlung wählbar oder in Kombination mit einer Rente
Kapitalauszahlung Wählbar als einmalige Kapitalzahlung alternativ zur Rente oder in Kombination mit einer Rente
Zuzahlungen und Entnahmen Ab 500 € möglich
Steuervorteil in der Ansparphase Eine Erbschaftsteuer fällt nur bei einer Überschreitung der Freibeträge an
Steuervorteil bei Rentenzahlung Bei Auszahlung einer lebenslangen Rente wird nur der Ertragsanteil versteuert
Steuervorteil bei Kapitalzahlung 50 % des Wertzuwachses sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei
Leistung für Hinterbliebene Eine Erbschaftsteuer fällt nur bei einer Überschreitung der Freibeträge an

Bei der Rentenzahlung können Sie wählen, ob Sie die Rente monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich ausgezahlt erhalten.

Zu­­zahlun­gen sind ab 500 Euro mög­lich; ma­xi­mal 30.000 Euro pro Ver­si­che­rungs­jahr. Ent­nah­men sind eben­falls ab 500 Euro mög­lich – ge­gen ei­ne Ge­bühr von 15 Euro. Bei Entnahmen von über 30.000 Euro wird ein zusätzlicher Abzug fällig.
Min­des­tens 500 Euro Rück­kaufs­wert bzw. Fonds­wert müs­sen immer vor­han­den sein.

In der Ansparphase wird die Todesfallleistung nicht besteuert. Eine Erbschaftsteuer fällt nur bei einer Überschreitung der Freibeträge an.

Nur 18 Pro­zent der Ren­ten­zah­lun­gen sind zu versteu­ern.

Voraussetzung für den Steuervorteil ist eine Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren und eine Auszahlung frühestens ab dem 62. Geburtstag.

Bei Abschluss eines Zusatzbausteins Kapital bei Tod, erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen keine Gesundheitsprüfung.

Zusatzbausteine & Optionen

Wischen um mehr anzuzeigen

Zusatzbausteine Keine
Optionen während der Aufschubdauer • Zuzahlungen möglich
• Flexibler Leistungszeitpunkt
• Entnahmen möglich
• Auszahlung im Rentenbezug
• Temporäre Rentenzahlung
• Kapital
Optionen bei Rentenbeginn • Einschluss einer Pflegerente
• Änderung der Verwendung der Überschussanteile zum Rentenbeginn
• Änderung der Todesfallleistung zum Rentenbeginn
Unterlagen & mehr