Autodiebstahl: Das Wichtigste in Kürze
- Auto geklaut – wer zahlt? Bei Fahrzeugdiebstahl greift Ihre Teilkasko. Auch eine Vollkasko leistet bei Diebstahl. Denn der Rundumschutz deckt alle Teilkaskoschäden ab.
- Wann die Versicherung bei Autodiebstahl zahlt, hängt von einigen Faktoren ab. Bei Diebstahl leistet die Kfz-Versicherung etwa nur, wenn Anzeige bei der Polizei erstattet und das Auto abgemeldet wurde.
- Was die Versicherung bei Diebstahl zahlt, hängt von der Versicherungsart ab: Die Vollkasko oder Teilkasko ersetzt bei Diebstahl den Wert des gestohlenen Pkw. Die Kfz-Haftpflicht deckt Autodiebstahl nicht ab.
- Auto gestohlen – was tun? Ist der Pkw verschwunden, sollten Kund:innen direkt die Polizei anrufen und Anzeige erstatten. Danach melden sie den Autodiebstahl der Vollkasko oder Teilkasko.
Meldung und Bearbeitung
Erste Schritte im Totaldiebstahlfall:
- Klärung, ob das Fahrzeug wirklich entwendet wurde.
Dies geschieht durch eine Anfrage bei der Polizei, ob eine Umsetzung des Kundenfahrzeugs z.B. durch Parken im Halteverbot erfolgt ist. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, ist der Diebstahl bestätigt und es kann bei der Polizei eine Anzeige erstattet werden. - Elektronische oder telefonische Schadenmeldung (wichtig: Auf Vollständigkeit der Kontaktdaten achten)
- Kontaktaufnahme durch den Innendienst mit dem Kunden spätestens am nächsten Werktag und Abstimmung der nächsten Schritte
- Versendung eines Fragebogens durch den Innendienst an den VN mit einer Checkliste über die einzureichenden Unterlagen
- Unverzügliche Abmeldung von zulassungspflichtigen Fahrzeugen durch den VN bei der Kfz-Zulassungsstelle
Wichtige Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen:
- der Fragebogen muss immer vollständig (jede Seite) ausgefüllt sein
- Originale sind stets per Post (Empfehlung: Einschreiben) an den Innendienst zu senden
- Unterlagen können nach Terminvereinbarung auch persönlich im Innendienst (Berlin) abgegeben werden
Achtung:
Nach Abschluss der Bearbeitung kann frühestens nach Ablauf der Monatsfrist eine Regulierung an den Versicherungsnehmer bzw. Anspruchsberechtigen ( z.B. Sicherungsgläubiger) erfolgen.
Checklisten
- die Original-Zulassungsbescheinigung Teil I mit Stilllegungsvermerk
- die Original-Zulassungsbescheinigung Teil II (Kraftfahrzeugbrief)
- evtl. vorab eine Kopie - die Original EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- alle Fahrzeugschlüssel und sonstige Bedienungselemente
- den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen
- eine Kopie des Leasing- bzw. Finanzierungsvertrags
- die Anschaffungsrechnung/den Kaufvertrag
- die Rechnungen vom Sonderzubehör bzw. Umbauten
- alle Unterlagen zu Schäden an Karosserie, Innenraum und Technik, z. B. Schadengutachten, Kostenvoranschläge, Rechnungen, Fotos
- die letzten Inspektions- und Reparaturkostenrechnungen
- den Bericht der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung ("TÜV-Bericht"). Sollte dieser mit dem Fahrzeug entwendet worden sein, fordern Sie bitte bei der zuständigen Prüfgesellschaft ein Duplikat an.
- eine Kopie der polizeilichen Anzeige
- Lichtbilder vom Abstellort des entwendeten Fahrzeuges und des näheren Umfeldes
- die Anschaffungsrechnung/den Kaufvertrag
- die Rechnungen vom Sonderzubehörs bzw. Umbauten
- den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen
- alle Fahrzeugschlüssel und sonstige Bedienungselemente
- eine Kopie der polizeilichen Anzeige
- Lichtbilder vom Abstellort des entwendeten Fahrzeuges und des näheren Umfeldes
- alle Unterlagen zu Schäden an Karosserie und Technik, z. B. Schadengutachten, Kostenvoranschläge, Rechnungen, Fotos
- die letzten Inspektions- und Reparaturkostenrechnungen
- eine Kopie des Leasing- bzw. Finanzierungsvertrags
Zusätzlich einzureichen bei zulassungspflichtigem Krad:
- die Zulassungsbescheinigung Teil I mit Stilllegungsvermerk im Original
- die Original-Zulassungsbescheinigung Teil II (Kraftfahrzeugbrief)
- evtl. vorab eine Kopie - die Original EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- den Bericht der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung ("TÜV-Bericht"). Sollte dieser mit dem Fahrzeug entwendet worden sein, fordern Sie bitte bei der zuständigen Prüfgesellschaft ein Duplikat an.
Zusätzlich einzureichen bei Krad mit Versicherungskennzeichen:
- die Betriebserlaubnis im Original
- die Anschaffungsrechnung/den Kaufvertrag
- die Rechnungen vom Sonderzubehörs bzw. Umbauten
- den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen
- alle Fahrzeugschlüssel auch für separate Sicherungseinrichtungen (z.B. für "Königszapfen", Kastenschloss, Parkkralle etc.)
- eine Kopie der polizeilichen Anzeige
- Lichtbilder vom Abstellort des entwendeten Fahrzeuges und des näheren Umfeldes
- alle Unterlagen zu Schäden an Karosserie und Technik, z. B. Schadengutachten, Kostenvoranschläge, Rechnungen, Fotos
- die letzten Inspektions- und Reparaturkostenrechnungen
- eine Kopie des Leasing- bzw. Finanzierungsvertrags
- Fotos des Anhängers/Aufliegers
- die Zulassungsbescheinigung Teil I mit Stilllegungsvermerk im Original
- die Original-Zulassungsbescheinigung Teil II (Kraftfahrzeugbrief)
- evtl. vorab eine Kopie - die Original EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) bzw die Betriebserlaubnis
- den Bericht der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung ("TÜV-Bericht"). Sollte dieser mit dem Fahrzeug entwendet worden sein, fordern Sie bitte bei der zuständigen Prüfgesellschaft ein Duplikat an.
- die Betriebserlaubnis ("Certificate of confirmity / Datenbestätigung / EG-Übereinstimmungserklärung") des Fahrzeugs im Original
- Ggf. alle Fahrzeugschlüssel oder Schlüssel für ein Schloss
- den beigefügten, vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen
- die Anschaffungsrechnung/den Kaufvertrag des Fahrzeuges und des Sonderzubehörs
- Bestätigung der polizeilichen Anzeige
- Lichtbilder vom Abstellort
Wiederauffindung des Kfz
Sofortige telefonische Kontaktaufnahme mit dem Innendienst, damit die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden kann.
Wiederauffindung innerhalb der Monatsfrist
- Unterstützung des Versicherungsnehmers bei der Rückführung seines Fahrzeuges
- Bewertung entstandener Schäden durch Sachverständige
- Zurücksendung bereits eingereichter Original-Papiere, damit das Fahrzeug wieder angemeldet werden kann
Sonderfall:
Diebstahl und Wiederauffindung in engen zeitlichen Zusammenhang: siehe nachfolgende Checkliste (Wiederauffindung) – Keine Originalpapiere notwendig
Wiederauffindung nach Ablauf der Monatsfrist
- enge Abstimmung mit dem Versicherungsnehmer, da zu diesem Zeitpunkt verschiedene Lösungsansätze möglich sind
Hinweise zur Checkliste für Wiederauffindung (Sonderfall)
- den beigefügten Fragebogen ausgefüllt und unterschrieben
- eine Kopie der polizeilichen Anzeigenbestätigung
- eine Kopie der Anschaffungsrechnung
- Farbkopien der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- eine Kopie des Leasing- bzw. Finanzierungsvertrag
Besonderheiten
Kontaktdaten

Schaden online melden
Schnell und einfach mit der Onlineschadenmeldung
Telefonischer Kontakt
Neuschadenhotline:0800 / 11 22 33 44
Die Telefonnummer vom zuständigen Bearbeiter erhält der Versicherungsnehmer mit dem Fragebogen.
Anschrift
Allianz Versicherungs-AG
Merlitzstr. 8
12489 Berlin
