Maskierter Mann bricht Autotür auf

Totaldiebstahl

Das Fahrzeug Ihres Kunden ist gestohlen. Was nun?
Hier gibt es die wichtigsten Hinweise für die ersten Schritte.
  • Auto geklaut – wer zahlt? Bei Fahrzeugdiebstahl greift Ihre Teilkasko. Auch eine Vollkasko leistet bei Diebstahl. Denn der Rundumschutz deckt alle Teilkaskoschäden ab.
  • Wann die Versicherung bei Autodiebstahl zahlt, hängt von einigen Faktoren ab. Bei Diebstahl leistet die Kfz-Versicherung etwa nur, wenn Anzeige bei der Polizei erstattet und das Auto abgemeldet wurde.
  • Was die Versicherung bei Diebstahl zahlt, hängt von der Versicherungsart ab: Die Vollkasko oder Teilkasko ersetzt bei Diebstahl den Wert des gestohlenen Pkw. Die Kfz-Haftpflicht deckt Autodiebstahl nicht ab.
  • Auto gestohlen – was tun? Ist der Pkw verschwunden, sollten Kund:innen direkt die Polizei anrufen und Anzeige erstatten. Danach melden sie den Autodiebstahl der Vollkasko oder Teilkasko.

Erste Schritte im Totaldiebstahlfall:

  1. Klärung, ob das Fahrzeug wirklich entwendet wurde.
    Dies geschieht durch eine Anfrage bei der Polizei, ob eine Umsetzung des Kundenfahrzeugs z.B. durch Parken im Halteverbot erfolgt ist. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, ist der Diebstahl bestätigt und es kann bei der Polizei eine Anzeige erstattet werden.
  2. Elektronische oder telefonische Schadenmeldung (wichtig: Auf Vollständigkeit der Kontaktdaten achten)
  3. Kontaktaufnahme durch den Innendienst mit dem Kunden spätestens am nächsten Werktag und Abstimmung der nächsten Schritte
  4. Versendung eines Fragebogens durch den Innendienst an den VN mit einer Checkliste über die einzureichenden Unterlagen
  5. Unverzügliche Abmeldung von zulassungspflichtigen Fahrzeugen durch den VN bei der Kfz-Zulassungsstelle

Wichtige Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen:

  • der Fragebogen muss immer vollständig (jede Seite) ausgefüllt sein
  • Originale sind stets per Post (Empfehlung: Einschreiben) an den Innendienst zu senden
  • Unterlagen können nach Terminvereinbarung auch persönlich im Innendienst (Berlin) abgegeben werden

    Achtung:
    Nach Abschluss der Bearbeitung kann frühestens nach Ablauf der Monatsfrist eine Regulierung an den Versicherungsnehmer bzw. Anspruchsberechtigen ( z.B. Sicherungsgläubiger) erfolgen.

Sofortige telefonische Kontaktaufnahme mit dem Innendienst, damit die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden kann.

Wiederauffindung innerhalb der Monatsfrist

  • Unterstützung des Versicherungsnehmers bei der Rückführung seines Fahrzeuges
  • Bewertung entstandener Schäden durch Sachverständige
  • Zurücksendung bereits eingereichter Original-Papiere, damit das Fahrzeug wieder angemeldet werden kann

Sonderfall:
Diebstahl und Wiederauffindung in engen zeitlichen Zusammenhang: siehe nachfolgende Checkliste (Wiederauffindung) – Keine Originalpapiere notwendig


Wiederauffindung nach Ablauf der Monatsfrist

  • enge Abstimmung mit dem Versicherungsnehmer, da zu diesem Zeitpunkt verschiedene Lösungsansätze möglich sind


Hinweise zur Checkliste für Wiederauffindung (Sonderfall)

  • den beigefügten Fragebogen ausgefüllt und unterschrieben
  • eine Kopie der polizeilichen Anzeigenbestätigung
  • eine Kopie der Anschaffungsrechnung
  • Farbkopien der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • eine Kopie des Leasing- bzw. Finanzierungsvertrag

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Telefonischer Kontakt
Neuschadenhotline: 0800 / 11 22 33 44
Die Telefonnummer vom zuständigen Bearbeiter erhält der Versicherungsnehmer mit dem Fragebogen.

Anschrift
Allianz Versicherungs-AG
Merlitzstr. 8
12489 Berlin