
Das bietet die betriebliche
Altersversorgung der Allianz

Mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bietet der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden eine staatlich geförderte Möglichkeit, für den Ruhestand vorzusorgen.
Diese Investition in die Zukunft der Mitarbeitenden bringt nicht nur langfristige Sicherheit für den Arbeitgeber selbst, sondern stärkt auch die Position und Attraktivität des Unternehmens.
Zielgruppe Arbeitgeber
Herausforderungen:
Die bAV der Allianz bietet maßgeschneiderte Lösungen für jeden Versorgungswunsch
Vorsorgelösungen
für Unternehmer
Speziallösungen
- für spezielle Zielgruppen
- für besondere Anlässe
Die beiden Basis-Modelle
für eine erfolgreiche bAV
Lösungen für spezielle Zielgruppen
- Spitzenkräfte mit hohem Einkommen
- Minijobbende
- Mitarbeitende Ehegattin oder Ehegatte
- Mitarbeitende ohne BU-Vorsorge
- Arbeitnehmende über 50 Jahre
- Berufseinsteiger/Auszubildende
Anlassbezogene Lösungen
- Abfindungszahlungen optimieren
- Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer mit Altersteilzeit, Vorruhestand oder Freistellungen
Arbeitnehmerfinanzierung als Grundbaustein
- Entgeltumwandlung
- VWL in bAV
- Unterstützung durch Weitergabe der evtl. SV-Ersparnis des Arbeitgebers
- Riester (in bAV bzw. ergänzendes Privatgeschäft)
Arbeitgeberfinanzierung als nachhaltige Zusatzleistung
- Fach- und Führungskräfte optimal versorgen
- Versorgung auf dem Niveau von Großunternehmen
- Gezielt in die besten Mitarbeitenden investieren
- Qualifizierte Mitarbeitende binden und finden
- Mitarbeitende mit mtl. Einkommen ≤2.575 EUR fördern
- Stufenmodell – ein Mittel für moderne Personalpolitik
- Effektive Gehaltserhöhung einsetzen
Wichtig für Unternehmen
Herausforderungen für Arbeitnehmer
Ein Mix der Finanzierungsmodelle bietet zusätzlichen Gestaltungsspielraum
1 Förderung für Beschäftigte im ersten Dienstverhältnis mit laufendem Bruttolohn von max. 2.575 Euro/Monat (Gilt auch bei geringfügig Beschäftigten und in der Elternzeit).
Diese Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung gibt es
Häufige Fragen zur betrieblichen Altersversorgung für Unternehmen
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer, der in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) pflichtversichert ist, einen gesetzlichen Anspruch auf Umwandlung seiner Bruttobezüge in Höhe von 4 % der jeweiligen BBG in der DRV, § 1a BetrAVG. Die Durchführung des Rechtsanspruchs des Arbeitnehmers wird durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geregelt.
Ist der Arbeitgeber zu einer Durchführung über einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse bereit, ist die bAV dort durchzuführen. Andernfalls kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber für ihn eine Direktversicherung abschließt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich abweichend hiervon auch einvernehmlich auf die Durchführung über eine Unterstützungskasse oder auf eine Pensionszusage verständigen.
Erfolgt die Umsetzung der Entgeltumwandlung über einen versicherungsförmigen Durchführungsweg (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung), kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser die Voraussetzungen für die Riester-Förderung schafft
Grundsätzlich erwerben sich Arbeitnehmer:innen, die in ihren Vertrag in Form einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionfonds einzahlen, das Recht auf die zukünftige Rentenleistung auch bei einem Arbeitsplatzwechsel. Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber, dass Sie in diesen Fällen in den vorhandenen Versicherungsvertrag einsteigen können.
Allerdings besteht keine Pflicht, den bisherigen Vertrag weiterzuführen. Alternativ können Sie das bisher angesparte Kapital in einen neuen Vertrag überführen und auf die von Ihnen angebotene Form der betrieblichen Altersversorgung übertragen. Auf diese Variante haben Mitarbeiter:innen seit 2005 sogar einen Rechtsanspruch. Allerdings gelten bei der Portierung (Übertragung) von Verträgen bestimmte Voraussetzungen:
- Die Übertragung muss innerhalb eines Jahres erfolgen.
- Der bisher angesparte Betrag darf die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung nicht überschreiten.