Betriebliche
Altersversorgung

Flexible Lösungen für Mitarbeitende und Unternehmen

Mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bietet der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden eine staatlich geförderte Möglichkeit, für den Ruhestand vorzusorgen.

Diese Investition in die Zukunft der Mitarbeitenden bringt nicht nur langfristige Sicherheit für den Arbeitgeber selbst, sondern stärkt auch die Position und Attraktivität des Unternehmens.

Für die heutigen, komplexen Herausforderungen ist die bAV ein wichtiger Lösungsbaustein
Lösungen & Durchführungswege

Vorsorgelösungen
für Unternehmer

 

Speziallösungen

  • für spezielle Zielgruppen
  • für besondere Anlässe

 

Die beiden Basis-Modelle
für eine erfolgreiche bAV

  • Einkommen im Alter sichern
  • Arbeitskraftsicherung
  • Absicherung im Todesfall (für Hinterbliebene)

Lösungen für spezielle Zielgruppen

  • Spitzenkräfte mit hohem Einkommen
  • Minijobbende
  • Mitarbeitende Ehegattin oder Ehegatte
  • Mitarbeitende ohne BU-Vorsorge
  • Arbeitnehmende über 50 Jahre
  • Berufseinsteiger/Auszubildende

Anlassbezogene Lösungen

  • Abfindungszahlungen optimieren
  • Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer mit Altersteilzeit, Vorruhestand oder Freistellungen

Arbeitnehmerfinanzierung als Grundbaustein

  • Entgeltumwandlung
  • VWL in bAV
  • Unterstützung durch Weitergabe der evtl. SV-Ersparnis des Arbeitgebers
  • Riester (in bAV bzw. ergänzendes Privatgeschäft)

Arbeitgeberfinanzierung als nachhaltige Zusatzleistung

  • Fach- und Führungskräfte optimal versorgen
  • Versorgung auf dem Niveau von Großunternehmen
  • Gezielt in die besten Mitarbeitenden investieren
  • Qualifizierte Mitarbeitende binden und finden
  • Mitarbeitende mit mtl. Einkommen ≤2.575 EUR fördern
  • Stufenmodell – ein Mittel für moderne Personalpolitik
  • Effektive Gehaltserhöhung einsetzen

Die individuelle Ausgestaltung ermöglicht die gezielte Investition in Mitarbeitergruppen und einzelne Leistungsträger (beispielhafte Darstellung)

1 Förderung für Beschäftigte im ersten Dienstverhältnis mit laufendem Bruttolohn von max. 2.575 Euro/Monat (Gilt auch bei geringfügig Beschäftigten und in der Elternzeit).

2 Bei sozialversicherungsfreier Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts bis 4 % der BBG West verpflichtet. Hinweis: Alternativ kann für die Entgeltumwandlung auch die staatliche Förderung mit Zulagen und ggf. Sonderausgabenabzug (sog. Riesterförderung) in Anspruch genommen werden. Darüber hinausgehende Arbeitgeberzuschüsse sind möglich, beispielsweise sind in einem Matchingmodell Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil gleich hoch.
FAQ