1 Im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrags für Basisvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abzugsfähig in 2024: 27.566 € (Einzelveranlagung) / 55.132 € (Zusammenveranlagung).
2 Bei einem angenommenen Steuersatz von 42 %.
Katrin R., selbstständig und versicherungsfrei, hat ein Bruttojahreseinkommen von 70.000 €. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hat Katrin bereits. Sie kann sich aktuell eine monatliche Belastung in Höhe des Regelbeitrages für pflichtversicherte Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Durch die Wahl einer jährlichen Beitragsdynamik in Höhe von 3 % möchte sie ihre Altersvorsorge sukzessive ausbauen. Zudem möchte sie in wirtschaftlich guten Jahren Zuzahlungen leisten. Katrin R. schließt eine Allianz BasisRente KomfortDynamik ab:
Monatlicher Beitrag im 1. Jahr: 660 €
Steuerersparnis: 263 €
Aufwand nach Steuererstattung: 397 €
Monatliche Gesamtrente inkl. Zuwachserhöhungen: 3.046 €
Monatliche garantierte Mindestrente: 562 €
Berechnungsbeispiel: Stand 04/2024, BasisRente KomfortDynamik mit Garantieniveau 80 %, Eintrittsalter 32 Jahre, Versicherungsbeginn: 01.05.2024, Endalter 67 Jahre, Beitragsdynamik: 3 % p. a., unterstellte jährliche Wertentwicklung: 4,5 %, Gesamtleistungen können nicht garantiert werden, Todesfallleistung im Rentenbezug in Höhe der 23-fach jährlich garantierten Rente; private KV mit Beitrag 500 Euro p. M. plus private Pflege mit Beitrag 50 Euro p. M.
Gemeinsam stark – Da für die Zukunft unserer Kunden
Ausgewählte Bestnoten für die Allianz BasisRente, die Vorsorgekonzepte KomfortDynamik und InvestFlex sowie die Arbeitskraftsicherung Berufsunfähigkeitsvorsorge.