Schäden durch „Unbenannte Gefahren“, bekannt als „Allgefahrendeckung“ für nichttechnische Einrichtung und Warenvorräte (UG)
Zusatzversicherung für stationäre Anlagen, bekannt als „Allgefahrendeckung“ aus der Maschinenversicherung (MB)
Versicherbare Sachen
Tierbestand
Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung
Ernteerzeugnisse einschließlich Zukauf
Sonstige Vorräte der Landwirtschaft
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (bis zu einem Alter von 36 Monaten zum Neuwert)
Deckungsumfang (Auszug)
Bis zu 100 % der Versicherungssumme, maximal 2,5 Mio. EUR (für alle Gefahren außer GL) für folgende Kosten:
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs-, Schutz- und Feuerlöschkosten
Mehrkosten infolge Preissteigerungen, behördlicher Auflagen und Technologiefortschritt
Sachverständigenkosten
Kosten für die Dekontamination von Erdreich
Aufwendungen für die Wiederherstellung oder Reproduktion von Urkunden, Akten, Plänen etc.
Zusätzliche Einschlüsse (auszugsweise):
Bargeld, Geldkarten, Sparbücher, Briefmarken und sonstige Urkunden (für alle Gefahren außer GL und MB)
in verschlossenen Panzer-Geldschränken oder gepanzerten Geldschränken bis 30.000 EUR
unter anderem Verschluss in Behältnissen, die erhöhte Sicherheit bieten, und zwar auch gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bis 5.000 EUR
außerhalb der vorgenannten Behältnisse bis 500 EUR
Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an Gebäuden sowie an Schaukästen und Vitrinen sowie für Schlossänderungen an den Türen im Versicherungsort (ED) bis 30.000 EUR
Besonderheiten
Schwelzersetzungsschäden an mineralischem Dünger (F)
Fermentationsschäden an Ernteerzeugnissen (ohne Silage) (F)
Zäune und Gerüstanlagen auf landw. Grundstücken (F)
Kälberiglus im Freien gegen Diebstahl und Sturm und Hagel
Weidetiere gegen Diebstahl und böswilliger Verletzung Dritter (F)
bis 10.000 EUR, max. 2.500 EUR je Tier
Schäden durch Waldbrand bis 25.000 EUR
Mitversicherung von Sengschäden bis 5.000 EUR
Zusatzbausteine
Der Versicherungsschutz lässt sich für dieses Produkt um weitere Bausteine erweitern.
Grobe Fahrlässigkeit
Die Grobe Fahrlässigkeit kann gegen einen Zuschlag mitversichert werden. In diesen Fällen verzichten wir bei Schäden bis 100.000 EUR darauf, wegen grober Fahrlässigkeit unsere Leistung zu kürzen; wir kürzen nur den Teil des Schadens, der 100.000 EUR übersteigt. Im Bereich von 100.000 EUR bis 1,5 Mio. EUR kürzen wir den Schaden um max. 20 %.
Glasbruch
Der Glasbruchbaustein deckt Schäden durch das zerbrechen von Verglasungen.