Premium Schutzbrief

Vertriebskanal

allianz.de, allianzdirect.de (vor. ab 02/2024), Vertreterhomepage, Vertreterantragsstrecke, Vertriebstelefonie

 

Produktlinien

Smart, Komfort, Premium

 

Leistungen

Versicherungsschutz für

  • das im Versicherungsschein benannte Fahrzeug
  • VN, berechtigte Fahrer:in sowie alle berechtigten Insass:innen
  • auf Fahrten mit dem versicherten Fahrzeug innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs
Übersicht der Leistungen

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Tatbestand Leistung
Pannen- und Unfallhilfe am Schadensort

ohne Kostenlimit

Eigenorganisation bis 150 Euro

Abschleppen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall

ohne Kostenlimit

Eigenorganisation bis 250 Euro

Bergen des Fahrzeugs ohne Kostenlimit
Übernachtung nach Fahrzeugausfall bis 3 Übernachtungen je max. 100 Euro
Weiter- oder Rückfahrt nach Fahrzeugausfall

unter 1.200 km: Kosten für Bahnticket 1. Klasse für Weiterfahrt, Rückfahrt, Einzelfahrt zum Schadensort

über 1.200 km: Kosten für Linienflug

Taxi bis 100 Euro

Mietfahrzeug nach Fahrzeugausfall

Panne: 7 Tage

Unfall: 14 Tage

Totalentwendung: 30 Tage

Zusätzliches Angebot: alternative Fortbewegungsmittel, wie z.B. Fahrrad, E-Bike, E-Roller

Krankenrücktransport ja, bis zum Transport: 3 Übernachtungen je max. 100 Euro
Hilfe im Todesfall ja, bis 5.000 Euro

Preis

19,90 Euro bis 49,90 Euro

 

Dokumentation

Zusatzvereinbarung KRB 4033Z0 zu den AKB KRB 4014

Mobilitätsgarantie

Vertriebskanal

Vertreterantragsstrecke, Vertriebstelefonie

 

Produktlinien

Direct, Direct Plus

 

Leistungen

Versicherungsschutz für

  • das im Versicherungsschein benannte Fahrzeug
  • VN, berechtigte Fahrer:in sowie alle berechtigten Insass:innen
  • auf Fahrten mit dem versicherten Fahrzeug innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs
Übersicht der Leistungen

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Tatbestand Leistungen
Pannen- und Unfallhilfe am Schadensort

ohne Kostenlimit

bei Eigenorganisation Kostenfreigabe von Allianz Partners erforderlich

Abschleppen des Fahrzeugs nach Unfall oder Panne

ohne Kostenlimit

bei Eigenorganisation Kostenfreigabe von Allianz Partners erforderlich

Bergen des Fahrzeugs bis 750 Euro
Übernachtung nach Fahrzeugausfall

unter 50 km: 1 Übernachtung bis max. 100 Euro

über 50 km: bis 3 Übernachtungen je max. 100 Euro

Weiter- oder Rückfahrt nach Fahrzeugausfall

unter 1.000 km: Kosten für Bahnticket 2. Klasse für Weiterfahrt, Rückfahrt, Einzelfahrt zum Schadensort

über 1.000 km: Linienflug

Taxi bis 100 Euro

Mietfahrzeug nach Fahrzeugausfall

Panne: 5 Tage

Unfall: 15 Tage

Totalentwendung: 30 Tage

Krankenrücktransport nein
Hilfe im Todesfall nein

Dokumentation

Zusatzvereinbarung KRB 4034/01 zu den AKB KRB 4031/01

WerkstattBonus

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Produktlinien

Smart, Komfort, Premium

 

Leistungen

Im Schadenfall lässt sich VN über den Allianz SchadenDirektruf eine Werkstatt für die Reparatur nennen

Dazu erhält VN weitere Serviceleistungen:

  • 6 Jahre Garantie auf die Reparatur
  • Hol-und Bringservice auf Wunsch (nur bei Reparatur)
  • Innen- und Außenreinigung
  • Kostenloser Ersatzwagen für max. 7 Tage

 

Für reine Glasschäden gilt:

  • Reparatur/Austausch ausschließlich in Glaspartnerwerkstätten
  • Bei Reparatur entfällt die Selbstbeteiligung (TK)

 

  • Wichtig: Bei Reparatur in einer Nicht-Partnerwerkstatt werden nur 80% der Reparaturkosten erstattet. Es gilt grundsätzlich die Verpflichtung zur telefonischen Schadenmeldung beim Allianz SchadenDirektruf.

 

Preis

20% Preisnachlass in der Kasko

 

Dokumentation

Zusatzvereinbarung KRB 318/04 zu den AKB KRB 4014/06

Freie Werkstattwahl

Vertriebskanal

Vertreterantragsstrecke, Vertriebstelefonie

 

Produktlinien

Direct, Direct Plus

 

Leistungen

In der Teilkasko und Vollkasko-Versicherung ist in den Produkten Direct und Direct Plus eine Werkstattsteuerung obligatorisch enthalten. Wird die Werkstattsteuerung abgewählt, wird im Vertrag automatisch der Baustein „Freie Werkstattwahl“ hinterlegt.

Im Schadenfall wählt VN die Werkstatt für die Reparatur selbst aus.

 

  • Wichtig: Wird der Baustein nicht gewählt, werden bei Reparatur in einer Nicht-Partnerwerkstatt nur 70% der Reparaturkosten erstattet. 

 

Preis

30 % Beitragszuschlag auf die Kasko

 

Dokumentation

Zusatzvereinbarung KRB 4035/01 zu den AKB KRB 4031/01

BonusDrive

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Produktlinien

Smart, Komfort, Premium

 

Leistungen

Fahrten werden über die Allianz BonusDrive-App aufgezeichnet und bewertet. Umsichtiges Fahren ermöglicht einen Nachlass auf den Versicherungsbeitrag.

Und so geht’s:

  • BonusDrive-App herunterladen
  • BonusDrive-App aktivieren
  • DriveDot in der BonusDrive-App verbinden (Versand erfolgt nach Aktivierung der App)
  • Fahrten aufzeichnen

 

Annahmerichtlinien BonusDrive

  • Nur für Privatpersonen
  • Nur privat genutzte PKW
  • Nur reguläre schwarze Kennzeichen, keine Saison- /Sonder- /Kurzzeitkennzeichen
  • Zahlung per Lastschrift obligatorisch
  • Vertragsablauf BonusDrive obligatorisch mit Versicherungsbeginn + 365 Tage vorgegeben
  • Keine Änderung des Vertragsablaufs möglich
  • Beliebige Fahrer:innen nicht möglich

Technische Voraussetzungen

  • Aktuelles Android-Smartphone oder iPhone
  • Betriebssystem, welches vom Hersteller mit wichtigen Funktions- und Sicherheitsupdates unterstütz wird - im Allgemeinen die zwei aktuellsten Versionen
Nachlässe

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Start-Bonus
Wann Im ersten Versicherungsjahr bei erstmaligem Abschluss (keine erneute Auszahlung bei Fahrzeugwechsel)
Wie hoch In Höhe von 10% des Jahresbeitrags (KH, Kasko, Zusatzbausteine) zum Zeitpunkt der Bonusauszahlung

Voraussetzungen

  • Erstbeitrag für Vertrag bezahlt
  • Kein Mahnverfahren
  • Aufzeichnung der ersten 100 km
Sonst noch wichtig
  • Auszahlung als Beitragsgutschrift
  • Verrechnung bei offenen Beitragsforderungen
Extra-Bonus
Wann Frühestens 6 Wochen nach Ende des Versicherungsjahres bzw. nach Fahrzeugwechseldatum
Wie hoch In Höhe von bis zu 30%

Voraussetzungen

Abhängig vom Fahrverhalten und dem Erreichen einer Jahresmedaille. Der Extra-Bonus ergibt sich aus der Summe der je Monatsmedaille erfahrenen Punkte:

  • 27-36 Punkte: 30% Bonus
  • 18-26 Punkte: 20% Bonus
  • 8-17 Punkte: 10% Bonus
  • 0-7 Punkte: 0% Bonus
Sonst noch wichtig
  • Der erste Monat wird automatisch mit einer Goldmedaille bewertet
  • Um weitere Monatsmedaillen zu erhalten, muss mindestens an 10 Tagen im Monat, mindestens eine Fahrt aufgezeichnet werden
  • Auszahlung als Beitragsgutschrift
  • Verrechnung bei offenen Beitragsforderungen

 

Preis

  • Einmalig 10% Beitragsrückerstattung im ersten Versicherungsjahr (gilt nicht bei Fahrzeugwechsel)
  • Jährlich bis zu 30% Beitragsrückerstattung

 

Dokumentation

Zusatzvereinbarung KRB 0357/03 zu den AKB KRB 4014/06

RabattSchutz

Vertriebskanal

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Produktlinien

Smart, Komfort, Premium

 

Leistungen

Verhindert nach je einem Schaden pro Kalenderjahr in KH und VK die Rückstufung, d.h. der Vertrag bleibt im folgenden Kalenderjahr in der Schadenfreiheitsklasse des Vorjahres

  • Bei mehr als 2 Inanspruchnahmen in KH oder VK fällt der RabattSchutz ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres weg
  • Bei einem Versicherungswechsel von Allianz weg werden alle gemeldeten Schäden übermittelt ohne dass die unterbliebene Rückstufung genannt wird
  • Bei einem Versichererwechsel zur Allianz hin kann ein bestehender RabattSchutz nachgewiesen werden (Police oder Beitragsrechnung einreichen)
  • Durch RabattSchutz geschützte Schäden aus dem Vorvertrag bleiben geschützt

 

 

Preis

Zuschlag auf den Grundbeitrag in KH und VK in Abhängigkeit der SF-Klasse

 

Dokumentation

Zusatzvereinbarung KRB 0315/07 zu den AKB KRB 4014/06

FahrerSchutz

Vertriebskanal

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Produktlinien

Direct, Direct Plus, Komfort, Premium,

 

Leistungen

Leistet für Personenschäden der Fahrer:in nach einem Unfall mit dem versicherten Fahrzeug (inkl. Folgekosten), auch wenn die unfallgegnerische Partei nicht feststellbar oder mittellos ist (max. 15 Mio Euro)

  • Dabei darf keine dritte Partei für den entstandenen Schaden aufkommen (Subsidiarität)
  • Leistet eine dritte Partei für den Schaden, z.B. unfallgegnerische Partei, übernimmt FahrerSchutz eine mögliche Differenz zu den tatsächlich entstandenen Kosten
  • Leistungen aus privaten Unfallversicherungen werden nicht auf die Leistungen aus FahrerSchutz angerechnet

 

Auszug erstattungsfähiger Kosten:

  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Haushaltshilfe

Unterstützung im Genesungs- und Rehabilitationsprozess:

Planung individueller Maßnahmen in den Bereichen medizinischer, beruflicher, pflegerischer und sozialer Rehabilitation durch ein Unternehmen für Gesundheits- und Reha-Dienstleistungen

 

Preis

Risikogerechter Zuschlag auf die KH in Abhängigkeit des Alters der VN

 

Dokumentation

  • Smart, Komfort und Premium mittels Zusatzvereinbarung KRB 319/05 zu den AKB KRB 4014/06
  • Direct und Direct Plus mittels Zusatzvereinbarung KRB 319/05 zu den AKB KRB 4031/01

AuslandsSchadenSchutz

Vertriebskanal

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Produktlinien

Direct Plus (Produktbestandteil), Komfort, Premium

 

Leistungen

Bei einem Unfall im Ausland können nicht nur sprachliche Unterschiede zur Herausforderung werden. Haftungsregeln unterscheiden sich teilweise sehr von den deutschen Regelungen und KH-Deckungssummen können deutlich unter den in Deutschland vorgeschriebenen Deckungssummen liegen. Zudem gibt es in anderen Ländern oft eine hohe Anzahl gänzlich nicht versicherter Fahrzeuge.

  • Der AuslandsSchadenSchutz (ASS) ersetzt VN bei nachgewiesenem Verschulden der ausländischen unfallgegnerischen Partei nach deutschem Recht die Schadenersatzpositionen wie sie nach deutschem Recht üblich sind
  • Dabei gelten die im Versicherungsschein genannten KH-Deckungssummen
  • Geltungsbereich analog KH ohne Deutschland für Reisen im Ausland, die fortlaufend 12 Wochen nicht überschreiten

 

  • Wichtig: VN sollte im Ausland den Europäischen Unfallbericht, der mit der Police übersandt wird, mit sich führen und diesen im Falle eines Unfalls von der unfallgegnerischen Partei unterschreiben lassen.

 

Preis

9,90 Euro

 

Dokumentation

Komfort/Premium mittels Zusatzvereinbarung KRB 4021/02 zu den AKB KRB 4014/06

Direct Plus mittels Zusatzvereinbarung KRB 4032/01 zu den AKB KRB 4031/01

BeitragsSchutz

Vertriebskanal

Vertreterantragsstrecke, Vertriebstelefonie

 

Produktlinien

Komfort, Premium

 

Leistungen

Schutz vor:

  • Beitragsanpassungen durch Veränderungen der Regional- oder Typklasse
  • Beitragsanpassungen durch Neukalkulationen nach der allgemeinen Schaden- und Kostenentwicklung gemäß Teil C, 14. AKB.

Kein Schutz vor:

  • Regelungen gemäß Teil C, 13 AKB KRB 4014/06 bzw. KRB 4031/01 "Schadenfreiheitsrabatt-System".
  • Regelungen gemäß Teil C, 15 AKB KRB 4014/06 bzw. KRB 4031/01 „Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen Umstands“ (z.B. Änderung des Fahrerkreises)

Alle anderen Regelungen zur Beitragsanpassung bleiben unberührt.

 

Preis

Zuschlag auf den Grundbeitrag KH, TK und VK

 

Dokumentation

Zusatzvereinbarung KRB 4019/01 zu den AKB KRB 4014/06

WerterhaltGarantie

Vertriebskanal

Vertreterantragsstrecke

 

Produktlinien

Komfort, Premium

 

Leistungen

Erweiterung der Neupreis- und Kaufpreisentschädigung um jeweils 24 Monate

Komfort:             24 + 24 = 48 Monate

Premium:            36 + 24 = 60 Monate

 

  • Gilt nur im Neu- und Ersatzgeschäft
  • Für späteren Beginn gilt: nur, wenn Besitzdauer weniger als 2 Jahre für Komfort bzw. 3 Jahre für Premium
  • Für Wechsel VK auf TK gilt: Zusatzbaustein bleibt bestehen, kann aber ausgeschlossen werden
  • Nicht für höherwertige Fahrzeuge ohne Typklasse
  • Nur für Kaufpreisschutz: VN erhält einen Inflationsbonus von max. 10% (Differenz zwischen dem Kaufpreis, den VN für ein vergleichbares Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt aufbringen muss und dem Kaufpreis, den VN für das versicherte Fahrzeug gezahlt hat.

 

  • Wichtig: Verzicht auf Rückstufung und Selbstbeteiligung, wenn VN nur die Differenz zwischen der Leistung einer dritten Partei (KH-Fall) und unserer besseren Leistung geltend macht

 

Dokumentation

Zusatzvereinbarung KRB 4018/02 zu den AKB KRB 4014/06

CamperInhaltsSchutz

Vertriebskanal

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Fahrzeugarten

Wohnmobil, Wohnwagen

 

Leistungen

  • Ereignisse der Teilkaskoversicherung (wenn Teilkasko gewählt)
  • Ereignisse der Vollkaskoversicherung (wenn Vollkasko gewählt)
  • Leitungswasserschäden
  • Schneedruck/-bruch
  • Erdsenkung
  • Rückstau

 

Versicherte Gegenstände

Versicherungsschutz für das im verschlossenen Wohnwagen bzw. Wohnmobil mitgeführte Inventar

  • Gegenstände, die üblicherweise in einem Wohnmobil oder Wohnwagen mitgeführt werden, insbesondere bewegliches Inventar und Gegenstande des persönlichen Bedarfs.
  • Elektronische Geräte, z. B. Fotoapparat, Computer, Tablets etc. bis zu einem Gesamtneuwert von 3.000 Euro (brutto) versichert.

 

Versicherungsschutz bis max. 1.000 Euro (brutto) für Inventar im Vorzelt bzw. Vorbau

  • Nicht fest eingebaute Campingmöbel
  • Reiseküche
  • Kühlboxen
  • Vorrats-/ Multifunktionsschranke
  • Stromerzeuger
  • Grill
  • Wichtig: Ausschlüsse gemäß Zusatzvereinbarung CamperInhaltsSchutz Ziffer 5

 

  • Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust der versicherten Gegenstände wird der Neuwert zum Zeitpunkt des Schadens erstattet
  • Bei Beschädigung versicherter Gegenstände Reparaturkosten bis höchstens zum Neuwert
  • Höchstentschädigung ist je Schadenereignis auf insgesamt 10.000 Euro (brutto)
  • Es gelten gesonderte Höchstentschädigungsgrenzen für einzelne Sach. Dabei sind Versicherungssummen nicht additiv
  • Selbstbeteiligung wird nur einmal fällig – im Kasko- oder CamperInhaltsSchutz-Schaden

 

Preis

49,90 Euro

 

Dokumentation

Zusatzvereinbarung KRB 323/03 zu den AKB

Dauercamping

Vertriebskanal

Vertreterantragsstrecke

 

Fahrzeugarten

Wohnwagen, Mobilheim

 

Leistungen

  • Ereignisse der Teilkaskoversicherung (wenn Teilkasko gewählt)
  • Leitungswasserschäden
  • Schneedruck/-bruch
  • Erdsenkung
  • Rückstau
  • Mut- und böswillige Handlungen
  • Keine Kfz-Haftpflichtversicherung

 

Versichert sind nicht zugelassene Wohnwagen oder Mobilheime mit festem Standort im Geltungsbereich der Kasko, wenn diese

  • nicht auf eigener Achse am Verkehr auf öffentlichen Wegen oder Platzen teilnehmen
  • nicht ständigen Wohnzwecken, der Berufsausübung oder dem Verkauf dienen
  • nicht gewerblich genutzt oder vermietet werden
  • sich auf offiziell von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmen geführten Campingplatzen oder im Winterlager befinden müssen

 

Mitversichert sind alle fabrikmäßig mitgelieferten Teile und die festeingebaute Sonderausstattung.

Versichert sind folgende Anbauteile, soweit sie zum versicherten Fahrzeug gehören:

  • Anbauten
  • Zelte
  • Vorzelte sowie Markisen, Sonnendächer, Schutzdächer
  • Carport
  • Pavillons
  • Massive Nebengebäude bis 10 Quadratmeter

 

  • Wichtig: Es gilt die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf das im Wohnwagen bzw. Mobilheim mitgeführte Inventar gemäß CamperInhaltsSchutz

 

Dokumentation

Zusatzvereinbarung KRB 4020/01 zu den AKB

Oldtimer Garagenversicherung

Vertriebskanal

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Fahrzeugarten

Oldtimer-PKW

 

Leistungen

Entspricht dem Leistungsumfang der Ruheversicherung: KH- und TK-Versicherungsschutz gemäß AKB

Während der Außerbetriebsetzung muss das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Grundstück dauerhaft abgestellt sein und darf nicht auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet werden

Dokumentation

Zusatzvereinbarung KRB 326/01 zu der Zusatzvereinbarung Oldtimer KRB 4024/01 zu den AKB

Oldtimer Allgefahrendeckung

Vertriebskanal

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Fahrzeugarten

Oldtimer-PKW

 

Leistungen

Allgefahrendeckung erweitert den Versicherungsschutz zur Vollkasko auf alle Gefahren, die nicht namentlich ausgeschlossen sind und durch welche das Fahrzeug oder dessen Teile beschädigt, zerstört oder abhandenkommen.

Summenbegrenzung für Folgeschäden nach Kurzschluss besteht nicht

 

Ausschlüsse

  • Schäden durch Verschleiß/Abnutzung
  • Schäden an Motor und Getriebe aufgrund thermischer Probleme, z.B. Frost
  • Bearbeitungsschäden, z.B. bei Reparatur, Pflege
  • Schäden durch Chemische Reaktionen, z.B. Rost, Schimmel
  • Rennen

 

Voraussetzungen

  • Marktwert mindestens 25.000 Euro
  • Zustandsnote 2 oder besser

 

Dokumentation 

Zusatzvereinbarung KRB 324/03 zu den AKB