Produkt
  • Der Veranstalter haftet für alle Schäden, für die er selbst oder von ihm beauftragte Unternehmen im Rahmen einer Veranstaltung verantwortlich gemacht werden können.
  • Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung schützt den Veranstalter vor hohen Schadenersatzansprüchen und wehrt unberechtigte Vorwürfe gegen Sie ab.
  • Individuelle und maßgeschneiderte Tarife der Allianz: Angepasst an die Erfordernisse des Veranstalters und die Größe der durchgeführten Veranstaltung.
  • Aufgrund des hohen Schadenrisikos bei allen Events ist die Ver­anstaltungs­haftpflichtversicherung ein unverzichtbarer Schutz.
Produkt

Im Schadenfall prüfen wir, ob der Veranstalter tatsächlich haftbar und die ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehren wir für den Versicherungsnehmer notfalls auch vor Gericht ab.


Sind die Ansprüche berechtigt, zahlen wir diese bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen. In der Regel sind das 3 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Auf Wunsch kann der Veranstalter einen höheren Versicherungsschutz vereinbaren und spezielle Risiken über eine maßgeschneiderte Veranstaltungshaftpflichtversicherung absichern.

Zielgruppe

Aufgrund des hohen Schadenrisikos bei einer Veranstaltung, ist die Veranstaltungshaftpflichtversicherung ein unverzichtbarer Schutz für jeden Veranstalter

An der Durchführung einer Veranstaltung sind häufig viele Menschen und Organisationen beteiligt. Auch wenn alle Beteiligten gewissenhaft arbeiten, besteht ein Risiko für Personen-, Sach-und Vermögensschäden. Im Falle eines Schadens am Veranstaltungsort haftet der Veranstalter. Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung sichert den Veranstalter gegen hohe Kosten und unberechtigte Ansprüche ab, die im schlimmsten Fall sogar die Existenz bedrohen können. Mit der Allianz VA-Haft bieten wir dem Veranstalter maßgeschneiderte Tarife für die speziellen Anforderungen und Größe seiner Veranstaltung. 

Motorrad auf kurviger Künstenstraße
Vorteile
Motorrad auf kurviger Künstenstraße

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung versichert den Veranstalter umfassend gegen viele Haftpflichtrisiken bei kleineren und größeren Veranstaltungen. Erfordert das Event darüber hinaus besonderen Schutz, können diese Risiken zusätzlich versichert werden. Wir bieten dem Veranstalter maßgeschneiderte Absicherung für seine Veranstaltung.

Optionale Deckungserweiterungen für die Einmalversicherung:

  • Abgabe von Speisen und Getränken
  • Auf- und Abbau eines geliehenen Restaurationszeltes durch einen gestellten Richtmeister
  • Amtlich genehmigtes Abbrennen von Feuerwerken 
Details
Schadenbeispiele
Der Versicherungsschutz gilt im Schadenfall für den Veranstalter, seine Mitarbeiter und Leiharbeiter. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden ab.
  • ... bei Schäden aus Auf-, Abbau und Durchführung der Veranstaltung (z.B. Beschädigung von Eigentum und Personen aus Unachtsamkeit).
  • ... Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer, Wasser oder Explosion.
  • ... Schäden durch die Nutzung von Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit.
  • ... für Umweltschäden.
  • ... für die Abwehr eventuell unberechtigter Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer.
  • … der Schaden vorsätzlich oder durch bewusstes Missachten von Gesetzen und Vorschriften herbeigeführt wurde.
  • ... dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden entstanden ist.
  • ... der Schaden durch Veranstaltungsbesucher verursacht wurde.
  • ... es zu Schäden durch die Nutzung von zulassungs- oder versicherungspflichtigen Fahrzeugen gekommen ist.
  • ... Schäden durch die Nichterbringung einer vereinbarten Dienstleistung entstanden sind.