Auf Wunsch kann der Mitarbeiter den Versicherungsschutz über spezifische Weiterversicherungstarife ohne Gesundheitsprüfung privat fortführen, wenn:
Der Mitarbeiter wird damit Versicherungsnehmer.
Hinweis: Es kann auch nur eine Auswahl der bestehenden Tarife weitergeführt werden. Der Mitarbeiter hat 2 Monate nach Ausscheiden Zeit, sich für die private Weiterführung zu entscheiden.
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Ruhen |
Beitragsbefreiung |
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Umsetzung |
In allen bKV Tarifen integriert |
Optional, für alle Tarife zu wählen |
Beitragsaufschlag |
- |
4% bei Krankheitskostentarifen, 2% bei KT-Tarif |
Anlässe bei Krankheits-kostentarifen |
Arbeitsunfähigkeit, Sabbatical, Elternzeit und Pflegezeit
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Arbeitsunfähigkeit, Sabbatical, Elternzeit und Pflegezeit
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Anlässe* bei KT-Tarif |
Sabbatical, Elternzeit, Pflegezeit
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Arbeitsunfähigkeit1
1 Kein Ruhen im Fall von Arbeitsunfähigkeit möglich, da ansonsten kein KT ausgezahlt werden würde. Wird keine Beitragsbefreiung für KT-Tarif vereinbart, muss der Arbeitgeber nach Ende der Lohnfortzahlung die Beiträge weiterzahlen.
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Max. Dauer je Anlass |
36 Monate |
36 Monate |
Beginn und Ende |
Ab 01. des Monats, der auf den Anlass folgt, bis zum Ende des Monats, in dem der Anlass endet. Beginnt der Anlass am 01. eines Monats, setzt Ruhen bereits am 01. ein.
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Ab 01. des Monats, der auf den Anlass folgt, bis zum Ende des Monats, in dem der Anlass endet. Beginnt der Anlass am 01. eines Monats, setzt die Beitragsbefreiung bereits am 01. ein.
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Beitragszahlung |
nein (außer bei KT-Tarif, s. o.)
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nein |
Leistungspflicht |
nein (außer bei KT-Tarif, s. o.)
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ja |
Private Fortführung in der entgeltfreien Zeit
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Ja, nahtlos ohne Gesundheitsprüfung in den bKV Weiterversicherungstarifen (außer bei KT-Tarif, s. o.)
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nicht notwendig |
Geltendmachung |
Meldung durch den Arbeitgeber erforderlich (Name, Geburtsdatum, ideal: bKV-Versicherungsnummer des Mitarbeiters, Anlass, Beginn des Anlasses, voraussichtliche Dauer) über Vermittler oder an bkv.antrag@allianz.de
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Meldung durch den Arbeitgeber erforderlich (Name, Geburtsdatum, ideal: bKV-Versicherungsnummer des Mitarbeiters, Anlass, Beginn des Anlasses, voraussichtliche Dauer) über Vermittler oder an bkv.antrag@allianz.de
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