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Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung

Produkt

Mit der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) der Allianz

Auge Nahaufnahme
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Mit gesundx steht Ihnen ein umfangreiches und starkes Angebot in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) für die Ansprache Ihrer Firmenkunden zur Verfügung. 

Das Produktportfolio umfasst verschiedene Krankenzusatz-Leistungen, die Ihr Firmenkunde für seine privat und gesetzlich versicherten Mitarbeiter abschließen kann. Dabei übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge für seine Arbeitnehmer.


Maximale Möglichkeiten - für Sie und Ihre Firmenkunden:

  • Alle Bausteine/Budgetpakete ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten! Selbst Vorerkrankungen sind abgesichert.
  • Der Arbeitgeber schließt einen Gruppenvertrag mit der Allianz ab: Die Mitarbeiter erhalten eine bKV als arbeitgeberfinanzierte Zusatzleistung.
  • Im Leistungsfall setzt sich der Mitarbeiter direkt mit der Allianz in Verbindung: Kein zusätzlicher Aufwand in der Verwaltung für Sie oder Ihren Firmenkunden.
  • Immer das passende Angebot für Ihre Firmenkunden durch die Wahl aus 3 Produktkonzepten: Bausteinmodell, Budgetmodell und Kombination beider Modelle
Zielgruppen
Engagierte und motivierte Mitarbeiter zu finden ist für viele Unternehmen mittlerweile zu einer zeit- und kostenintensiven Herausforderung geworden. Und dabei wird nicht nur das Thema Gewinnung geeigneter Mitarbeiter immer wichtiger - sondern auch die Frage, wie können gute Mitarbeiter langfristig im Unternehmen gehalten werden! Das gelingt nur mit attraktiven Zusatzleistungen seitens des Arbeitgebers.
Die Familienangehörigen der versicherten Mitarbeiter können ebenfalls ohne bzw. mit vereinfachter Gesundheitsprüfung abgesichert werden. 
Hier erfahren Sie mehr zu dieser Zielgruppe. 
Vorteile

Alle bKV-versicherten Mitarbeiter:innen erhalten Zugang zu Top Gesundheitsservices - unabhängig von der gewählten Absicherung.  Ein Extra mit besonderem Mehrwert!

Und das Einzigartige: auch die Familienangehörigen der Beschäftigten können die Services nutzen!

Viele Services in mehreren Sprachen verfügbar!

Details

Der Arbeitgeber entscheidet, welche Bausteine am besten zu seinem Unternehmen und zu seiner Belegschaft passen.
Ab 10 versicherten Mitarbeiter:innen können folgende Bausteine frei kombiniert werden:



Zahngesundheit-Bausteine

Vorsorge- und Ambulant-Bausteine

Krankenhaus

Weitere Bausteine

Was passiert in entgeltfreien Zeiten? 

Alle Bausteine enthalten standardmäßig die Option Beitragsbefreiung in entgeltfreien Zeiten. Damit erhalten Mitarbeiter:innen auch bei Elternzeit, Pflegezeit, Sabbatical oder längerer Krankheit die vollen Leistungen aus der bKV. Der Arbeitgeber muss in dieser Zeit aber keine Beiträge zahlen.

Auf Wunsch ist auch die Option Ruhen möglich.  Lesen Sie mehr im Vergleich der Optionen.  

 

Details

Der Arbeitgeber entscheidet sich für eines von 3 Budgetpaketen und legt die Budgethöhe fest.
Die Pakete: MeinGesundheitsBudget / MeinGesundheitsBudget Plus / MeinGesundheitsBudget Best
Die Budgetstufen: 300 EUR / 600 EUR / 900 EUR / 1.200 EUR / 1.500 EUR

Die Mitarbeiter:innen können Leistungen aus verschiedenen Bereichen individuell in Anspruch nehmen bis das vereinbarte Budget ausgeschöpft ist.
Hier ein Überblick über die Leistungen in den Budgetpaketen:

Wischen um mehr anzuzeigen

 
MeinGesundheitsBudget
MeinGesundheitsBudget Plus
MeinGesundheitsBudget Best
Sehhilfen max. 180 -260 EUR p. a.  (Highlight: 20 EUR mehr je Budgetstufe).
Operative Korrektur der Sehschärfe z. B. Lasik.
Naturheilverfahren

Bei Heilpraktikern und Ärzten (z. B. Chirotherapie, Chiropraktik, Osteopathie).

Arznei-, Heil- und Hilfsmittel

Verordnete Arznei-/Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel inkl. Zuzahlungen.

Zahnvorsorge

Professionelle Zahnreinigung, Bleaching: max. 80 – 160 EUR p. a. (Higlight: 20 EUR mehr je Budgetstufe).

Zahnbehandlung

u. a. Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung.

Zahnersatz

Zahnersatz, Inlays und Implantate.

Zahnersatz-Leistungen werden aus dem vereinbarten Budget erstattet.

70 % für Zahnersatz, Inlays und Implantate inkl. Leistung der GKV.

Highlight: Zahnersatz-Leistungen werden extra erstattet und belasten nicht das Budget!

90 % für Zahnersatz, Inlays und Implantate inkl. Leistung der GKV.

HighlightZahnersatz-Leistungen werden extra erstattet und belasten nicht das Budget!

  Für GKV- und PKV-Versicherte möglich. Für GKV-Versicherte möglich. Für GKV-Versicherte möglich.

Was passiert in entgeltfreien Zeiten? 

Alle Budgetpakete enthalten standardmäßig die Option Beitragsbefreiung in entgeltfreien Zeiten. Damit erhalten Mitarbeiter:innen auch bei Elternzeit, Pflegezeit, Sabbatical oder längerer Krankheit die vollen Leistungen aus der bKV. Der Arbeitgeber muss in dieser Zeit aber keine Beiträge zahlen.

Details
Ihre Firmenkunden können das gewählte Budgetpaket optional mit einem oder mehreren der folgenden bKV-Bausteine ergänzen, die ideal zu ihrem Unternehmen und ihrer Belegschaft passen. So entscheiden sich Arbeitgeber für ein noch breiteres Leistungsspektrum – die Premium-Versorgung für die eigenen Mitarbeiter:innen.
MeinGesundheitsBudget
MeinGesundheitsBudget Plus
MeinGesundheitsBudget Best
Details
  • Der Arbeitgeber tritt als Versicherungsnehmer und Beitragszahler auf, der Arbeitnehmer als versicherte Person und Leistungsempfänger.
  • Der Arbeitgeber kann ein bKV-Paket für alle seine Mitarbeiter oder für objektiv abgrenzbare Gruppen abschließen. Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet, alle Arbeitnehmer der jeweils definierten Gruppe(n) bei Eintritt in den versicherbaren Personenkreis an- bzw. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzumelden.
  • Der Gruppenversicherungsvertrag kann nach einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.
  • Die Leistungsabwicklung erfolgt ohne Beteiligung des Arbeitgebers direkt zwischen versichertem Arbeitnehmer und APKV.

 

Auf Wunsch kann der Mitarbeiter den Versicherungsschutz über spezifische Weiterversicherungstarife ohne Gesundheitsprüfung privat fortführen, wenn:

  • der Mitarbeiter aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheidet (z. B. bei Arbeitgeberwechsel)
  • die Versicherungsfähigkeit wegfällt (z. B. bei Renteneintritt).

Der Mitarbeiter wird damit Versicherungsnehmer.

Hinweis: Es kann auch nur eine Auswahl der bestehenden Tarife weitergeführt werden. Der Mitarbeiter hat 2 Monate nach Ausscheiden Zeit, sich für die private Weiterführung zu entscheiden.

 

Alle Bausteine und Budgetpakete enthalten standardmäßig die Option Beitragsbefreiung. Damit erhalten Mitarbeiter:innen auch bei Elternzeit, Pflegezeit, Sabbatical oder längerer Krankheit die vollen Leistungen aus der bKV. Der Arbeitgeber muss in dieser Zeit aber keine Beiträge zahlen.

Im Bausteinmodell ist auf Wunsch auch die Option Ruhen möglich. 

Ruhen

Beitragsbefreiung

Umsetzung

Auf Wunsch in Bausteinmodell möglich.
Standardmäßig enthalten.

Beitragsaufschlag

-

4% bei Krankheitskostentarifen, 2% bei KT-Tarif ggü. Beitrag mit Ruhen.

Anlässe bei Krankheits-kostentarifen

Arbeitsunfähigkeit, Sabbatical, Elternzeit und Pflegezeit
Arbeitsunfähigkeit, Sabbatical, Elternzeit und Pflegezeit

Anlässe* bei KT-Tarif

Sabbatical, Elternzeit, Pflegezeit
Arbeitsunfähigkeit1
1 Kein Ruhen im Fall von Arbeitsunfähigkeit möglich, da ansonsten kein KT ausgezahlt werden würde. Wird keine Beitragsbefreiung für KT-Tarif vereinbart, muss der Arbeitgeber nach Ende der Lohnfortzahlung die Beiträge weiterzahlen.

Max. Dauer je Anlass

36 Monate

36 Monate

Beginn und Ende

Ab 01. des Monats, der auf den Anlass folgt, bis zum Ende des Monats, in dem der Anlass endet. Beginnt der Anlass am 01. eines Monats, setzt Ruhen bereits am 01. ein.
Ab 01. des Monats, der auf den Anlass folgt, bis zum Ende des Monats, in dem der Anlass endet. Beginnt der Anlass am 01. eines Monats, setzt die Beitragsbefreiung bereits am 01. ein.

Beitragszahlung

nein (außer bei KT-Tarif, s. o.)

nein

Leistungspflicht

nein (außer bei KT-Tarif, s. o.)

ja

Private Fortführung in der entgeltfreien Zeit
Ja, nahtlos ohne Gesundheitsprüfung in den bKV Weiterversicherungstarifen (außer bei KT-Tarif, s. o.) möglich. 

nicht notwendig

Geltendmachung

Meldung durch den Arbeitgeber erforderlich (Name, Geburtsdatum, ideal: bKV-Versicherungsnummer des Mitarbeiters, Anlass, Beginn des Anlasses, voraussichtliche Dauer) über Vermittler oder an bkv.antrag@allianz.de
Meldung durch den Arbeitgeber erforderlich (Name, Geburtsdatum, ideal: bKV-Versicherungsnummer des Mitarbeiters, Anlass, Beginn des Anlasses, voraussichtliche Dauer) über Vermittler oder an bkv.antrag@allianz.de