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Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung

Produkt

Mehr Gesundheit für ein starkes Team.
Mit der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) der Allianz.

Auge Nahaufnahme
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Ihnen steht ein umfangreiches und starkes Angebot in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) für die Ansprache Ihrer Firmenkunden zur Verfügung. 

Das Produktportfolio umfasst verschiedene Krankenzusatz-Leistungen, die Ihr Firmenkunde für seine privat und gesetzlich versicherten Mitarbeitenden abschließen kann. Dabei übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge für seine Beschäftigten.


Maximale Möglichkeiten - für Sie und Ihre Firmenkunden:

  • Alle Budget- und Bausteintarife ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten! Selbst Vorerkrankungen sind abgesichert.
  • Der Arbeitgeber schließt einen Gruppenvertrag mit der Allianz ab: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine bKV als arbeitgeberfinanzierte Zusatzleistung. Bereits ab 5 Mitarbeitenden möglich.
  • Im Leistungsfall setzt sich der Mitarbeitende direkt mit der Allianz in Verbindung: Kein zusätzlicher Aufwand in der Verwaltung für Sie oder Ihren Firmenkunden.
Zielgruppe
Engagierte und motivierte Mitarbeiter zu finden ist für viele Unternehmen mittlerweile zu einer zeit- und kostenintensiven Herausforderung geworden. Und dabei wird nicht nur das Thema Gewinnung geeigneter Mitarbeiter immer wichtiger - sondern auch die Frage, wie können gute Mitarbeiter langfristig im Unternehmen gehalten werden! Das gelingt nur mit attraktiven Zusatzleistungen seitens des Arbeitgebers.
Die Familienangehörigen der versicherten Mitarbeiter können ebenfalls ohne bzw. mit vereinfachter Gesundheitsprüfung abgesichert werden. 
Hier erfahren Sie mehr zu dieser Zielgruppe.
Details
Der Arbeitgeber legt die Budgethöhe fest. Die Mitarbeiter:innen können Leistungen aus verschiedenen Bereichen individuell in Anspruch nehmen, bis das vereinbarte Budget ausgeschöpft ist.
Alles drin: Der Budgettarif MeineGesundheit​ bietet maximalen Schutz.​

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MeineGesundheit
Leistungsbereiche
 
Sehhilfen

75 % des Rechnungsbetrags für Brillen und Kontaktlinsen

100 % für operative Sehschärfenkorrektur

Prävention und ambulante ärztliche Behandlung 100 % für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Naturheilverfahren bei Ärztinnen und Ärzten, Gesundheitskurse § 20 SGB V, ambulante ärztliche Behandlungen
Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Zuzahlungen 100 % für verordnete Heilmittel, Hilfsmittel und Arzneimittel sowie alle Zuzahlungen nach § 61 SGB
Heilpraktiker 100% für Behandlungen beim Heilpraktiker nach GebüH
Zahn

100 % für Zahnvorsorge (Professionelle Zahnreinigung, Bleaching) ohne Sublimit

100 % für Zahnbehandlung (z. B. Wurzelbehandlung)

100 % für Zahnersatz, Inlays und Implantate

Verdoppelung des Budgets bei Leistungsfreiheit Werden ein Kalenderjahr lang keine Leistungen genutzt, verdoppelt sich das Budget im nächsten Kalenderjahr.
Innovationsgarantie Künftige neue, innovative Behandlungsmethoden sind bei medizinischer Notwendigkeit direkt mitversichert.

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Budgethöhe  300 600 900 1.200 1.500
Beiträge in EUR 13,90 22,90 32,90 41,90 49,90

Jede Branche, jedes Unternehmen und jede Belegschaft hat andere Bedürfnisse. Mit dem modularen Aufbau des Budget­tarifs Meine­Gesundheit die passende bKV-Lösung finden - individuell für jedes Unternehmen.

Stellen Sie die passende Kombination mit Ihrem Firmenkunden zusammen.

01
Budget­höhe fest­legen
Aus 5 Budgethöhen wählen: 300/ 600/ 900/ 1.200/ 1.500 Euro.
02
Seh­hilfe-Lösung wählen
Für jeden Bedarf die passende Lösung:
 
  • Sehhilfe (im Budget)
  • Sehhilfe Extra (Extra-Budget)
  • Sehhilfe 100 (im Budget)
03
Zahn-Lösung wählen

Aus 4 Zahn-Optionen wählen: Für hochwertige Absicherung - auch außerhalb des Budgets. 

  • Zahn (im Budget)
  • RundumZahn 70 (außerhalb Budget)
  • RundumZahn 90 (außerhalb Budget)
  • RundumZahn 100 (außerhalb Budget)
Budgethöhen
5 Budget­höhen: Viele Möglichkeiten für jeden Anspruch.

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Budgethöhe in EUR 300 600 900 1.200 1.500
Sehhilfen
3 Varianten: Für jeden Bedarf die passende Lösung.

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  Sehhilfe Sehhilfe Extra Sehhilfe 100
Sehhilfe, Brille, Kontaktlinsen 75% bis max. Budgehthöhe 75% bis max. Extrabudget  100% bis max. Budgethöhe
operative Korrekturen (z.B. LASIK) 100% bis max. Budgethöhe 100% bis max. Extrabudget  100% bis max. Budgethöhe
Breite Absicherung in jedem Tarif
Verschiedene Leistungs­bereiche immer dabei.

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  Leistungen für breite Absicherung
Prävention und ambulante ärztliche Behandlung 100% bis max. Budgethöhe für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Naturheilverfahren beim Arzt, Gesundheitskurse nach §20 SGB V, ambulante ärztliche Behandlungen
Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Zuzahlungen 100% bis max. Budgethöhe, inkl. Privatrezepte und allen Zuzahlungen
Heilpraktiker 100% bis max. Budgethöhe für Behandlungen beim Heilpraktiker nach GebüH
Verdoppelung Budget Wenn ein Jahr lang keine Leistungen genutzt werden, verdoppelt sich das Budget im nächsten Jahr. Dieses doppelte Budget bleibt bestehen, bis Leistungen genutzt werden. Danach gilt wieder das normale Budget.
Innovationsgarantie Künftige neue, innovative Behandlungsmethoden sind bei medizinischer Notwendigkeit direkt mitversichert. 
Zahn
4 Varianten: Für hoch­wertige Absicherung – auch außerhalb des Budgets. 

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Zahn

RundumZahn 70

RundumZahn 90

RundumZahn 100

Zahnvorsorge 100% bis max. Budgethöhe 100% außerhalb des Budgets 100% außerhalb des Budgets 100% außerhalb des Budgets
Zahnbehandlung 100% bis max. Budgethöhe 100% außerhalb des Budgets 100% außerhalb des Budgets 100% außerhalb des Budgets
Zahnersatz 100% bis max. Budgethöhe 70% außerhalb des Budgets 90% außerhalb des Budgets 100% außerhalb des Budgets
Beiträge für alle Kombinationsmöglichkeiten schnell sehen: Übersicht Beiträge
Details

Arbeitgeber können den Budgettarif um Bausteintarife ergänzen oder auch einzelne Bausteintarife abschließen, um isolierte Schwerpunkte in der Absicherung der Mitarbeitenden zu setzen.

 

Folgende Bausteine können alleine abgeschlossen oder zum Budgettarif ergänzt werden:

Folgende Bausteine können alleine abgeschlossen werden.

Für eine Kombination mit dem Budgettarif wenden Sie sich bitte an Ihren Spezialisten.

Was passiert in entgeltfreien Zeiten? 

Alle Bausteine und Budgettarife enthalten standardmäßig die Option Beitragsbefreiung in entgeltfreien Zeiten. Damit erhalten Mitarbeiter:innen auch bei Elternzeit, Pflegezeit, Sabbatical oder längerer Krankheit die vollen Leistungen aus der bKV. Der Arbeitgeber muss in dieser Zeit aber keine Beiträge zahlen.

Auf Wunsch ist auch die Option Ruhen möglich.  Lesen Sie mehr im Vergleich der Optionen.  

 

  • Der Arbeitgeber tritt als Versicherungsnehmer und Beitragszahler auf, der Arbeitnehmer als versicherte Person und Leistungsempfänger.
  • Der Arbeitgeber kann ein bKV-Tarif für alle seine Mitarbeiter oder für objektiv abgrenzbare Gruppen abschließen. Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet, alle Arbeitnehmer der jeweils definierten Gruppe(n) bei Eintritt in den versicherbaren Personenkreis an- bzw. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzumelden.
  • Die Leistungsabwicklung erfolgt ohne Beteiligung des Arbeitgebers direkt zwischen versichertem Arbeitnehmer und APKV.

 

Auf Wunsch kann der Mitarbeiter den Versicherungsschutz über spezifische Weiterversicherungstarife ohne Gesundheitsprüfung privat fortführen, wenn:

  • der Mitarbeiter aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheidet (z. B. bei Arbeitgeberwechsel)
  • die Versicherungsfähigkeit wegfällt (z. B. bei Renteneintritt).

Der Mitarbeiter wird damit Versicherungsnehmer.

Hinweis: Es kann auch nur eine Auswahl der bestehenden Tarife weitergeführt werden. Der Mitarbeiter hat 2 Monate nach Ausscheiden Zeit, sich für die private Weiterführung zu entscheiden.

 

Alle Budgettarife und Bausteine enthalten standardmäßig die Option Beitragsbefreiung. Damit erhalten Mitarbeiter:innen auch bei Elternzeit, Pflegezeit, Sabbatical oder längerer Krankheit die vollen Leistungen aus der bKV. Der Arbeitgeber muss in dieser Zeit aber keine Beiträge zahlen.

Im Bausteinmodell ist auf Wunsch auch die Option Ruhen möglich. 

Beitragsbefreiung
Ruhen

Umsetzung

Standardmäßig enthalten.
Auf Wunsch in Bausteinmodell möglich.

Beitragsaufschlag

4% bei Krankheitskostentarifen, 2% bei KT-Tarif ggü. Beitrag mit Ruhen.
-

Anlässe bei Krankheits-kostentarifen

Arbeitsunfähigkeit, Sabbatical, Elternzeit und Pflegezeit
Arbeitsunfähigkeit, Sabbatical, Elternzeit und Pflegezeit

Anlässe* bei KT-Tarif

Arbeitsunfähigkeit1
1 Kein Ruhen im Fall von Arbeitsunfähigkeit möglich, da ansonsten kein KT ausgezahlt werden würde. Wird keine Beitragsbefreiung für KT-Tarif vereinbart, muss der Arbeitgeber nach Ende der Lohnfortzahlung die Beiträge weiterzahlen.
Sabbatical, Elternzeit, Pflegezeit

Max. Dauer je Anlass

36 Monate

36 Monate

Beginn und Ende

Ab 01. des Monats, der auf den Anlass folgt, bis zum Ende des Monats, in dem der Anlass endet. Beginnt der Anlass am 01. eines Monats, setzt die Beitragsbefreiung bereits am 01. ein.
Ab 01. des Monats, der auf den Anlass folgt, bis zum Ende des Monats, in dem der Anlass endet. Beginnt der Anlass am 01. eines Monats, setzt Ruhen bereits am 01. ein.

Beitragszahlung

nein
nein (außer bei KT-Tarif, s. o.)

Leistungspflicht

ja
nein (außer bei KT-Tarif, s. o.)
Private Fortführung in der entgeltfreien Zeit
nicht notwendig
Ja, nahtlos ohne Gesundheitsprüfung in den bKV Weiterversicherungstarifen (außer bei KT-Tarif, s. o.) möglich. 

Geltendmachung

Meldung durch den Arbeitgeber erforderlich. Verwaltung über FirmenOnline oder alternativ Information an bkv.antrag@allianz.de
Meldung durch den Arbeitgeber erforderlich. Verwaltung über FirmenOnline oder alternativ Information an bkv.antrag@allianz.de

Alle bKV-versicherten Mitarbeiter:innen erhalten Zugang zu Top Gesundheitsservices - unabhängig von der gewählten Absicherung.  Ein Extra mit besonderem Mehrwert!

Und das Einzigartige: auch die Familienangehörigen der Beschäftigten können die Services nutzen!

Viele Services in mehreren Sprachen verfügbar!