Auslandsschäden bzw. grenzüberschreitende Schadenfälle stellen die Beteiligten in der Praxis oftmals vor besondere Probleme und Herausforderungen, obwohl sie nur einen geringen Anteil am Gesamtvolumen aller Kraftfahrzeug-Schäden ausmachen.

Aus diesem Grunde stellen wir hier die wichtigsten Konstellationen dar und geben praktische Tipps.

  • Im Ausland gilt immer das Recht des Landes, in dem sich der Autounfall ereignet. Um im Reiseland optimal abgesichert zu sein, empfiehlt sich für Autofahrer:innen der Auslandsschadenschutz.
  • Diese Zusatzversicherung ergänzt die Kfz-Versicherung um Leistungen für Schäden, die durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall außerhalb Deutschlands entstehen können.
  • In vielen Ländern besteht keine Versicherungspflicht oder die Mindestdeckungssummen sind deutlich niedriger als in Deutschland. Der Auslandsschadenschutz gleicht Schäden bis zur vereinbarten Deckungsgrenze aus. Oder er übernimmt die Differenz im Falle einer zu geringen Deckung durch die gegnerische Kfz-Versicherung.
  • Kosten: Einige Versicherer bieten den Auslandsschadenschutz ohne zusätzlichen Beitrag im Rahmen der Kfz-Haftpflichtpolice an. Andere Gesellschaften erheben einen Aufschlag.

Was ist Auslandschaden Schutz?
Ausland Schadenschutz ist eine Versicherung für Unfälle im Ausland, bei denen der Unfallgegner unseres VN ganz oder teilweise haftet.

Welche Ansprüche hat der Kunde?
Der Kunde kann von uns die Erstattung der nach deutschem Recht üblichen Anspruchspositionen verlangen, unabhängig davon, ob diese im Unfallland existieren oder nicht.

Welche Vorteile bietet dieses Produkt für unseren Kunden?
Normalerweise müsste unser Kunde seine Ansprüche im Ausland bei dem ausländischen KH Versicherer des Schädigers geltend machen, was oft schwierig und langwierig ist.
Der Kunde kann wählen, welche Ansprüche er nach deutschem Recht uns gegenüber oder nach ausländischem Recht (Recht des Unfallortes) gegenüber dem ausländischen KH Versicherer geltend macht.
Bei manchen Schadenersatzpositionen gibt das deutsche Recht mehr, bei anderen wiederum das ausländische Recht.

Wie erfolgt die Haftungsbeurteilung?
Die Beurteilung der Haftungsfrage erfolgt auf der Grundlage der Verkehrsregelungen des Unfalllandes. 
Wesentliche Voraussetzung für die Regulierung über Ausland Schadenschutz ist die nachgewiesene Haftung bzw. Teilhaftung des Unfallbeteiligten. Es ist deshalb erforderlich, dass der internationale Unfallbericht vollständig ausgefüllt und durch alle Unfallbeteiligten unterschrieben vorgelegt wird.
Sofern eine polizeiliche Aufnahme erfolgte und ausgehändigt wurde, ist diese ebenfalls einzureichen.

Regress
Die von uns an den Kunden ausgezahlten Beträge fordern wir vom ausländischen Versicherer wieder zurück, soweit diese auch nach dem Recht des Unfalllandes zu regulieren gewesen wären.

Ausland Schadenschutz gilt nur bei Unfällen in diesen Ländern
Sie haben Versicherungsschutz im Geltungsbereich der Europäischen Union sowie in Andorra, Großbritannien, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marion, Schweiz und Serbien. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch in Deutschland.

Weitere Länder versichern wir nicht, auch nicht gegen Prämienzuschlag!

Braucht man die Internationale Versicherungskarte „Grüne Karte“ noch bei Auslandsfahrten?
Die Grüne Karte ist bei der Einreise in die 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie bei der Einreise nach Island, Norwegen, Liechtenstein, Andorra, Kroatien, Serbien und der Schweiz im Grunde nicht mehr erforderlich.
Diese Länder sind Mitglied des sogenannten „Kennzeichen abkommens“. In diesen Ländern wird Versicherungsschutz allein auf der Grundlage des gültigen Kennzeichens des jeweiligen Landes fingiert.
Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es im Schadenfall durchaus hilfreich sein kann, die Grüne Karte vorlegen zu können.

  • Kunden, die eine Auslandsreise planen, sollten eine Grüne Karte bei uns anfordern!

Grüne Karten zwingend erforderlich in diesen Ländern 
Zwingend erforderlich ist die Grüne Karte noch bei der Einreise in: Albanien, Bosnien, Herzegowina, Weißrussland , Iran, Marokko, Moldawien, Mazedonien, Russland, Tunesien , Türkei und Ukraine.

Achtung:

  • Bei der Grünen Karte hat 1.7.2020 ein Farbwechsel stattgefunden. Die Grüne Karte ist jetzt im weißen Format verfügbar.
  • Israel ist seit dem 1.1.2022 aus dem Grüne Karte System ausgetreten.

Kfz Online-Schadenmeldung
Kfz Schadenmeldung per E-Mail
Tipps zu Grüne Karte

Zentralruf der Autoversicherer
https://www.zentralruf.de/
0800 250 260 0 (innerhalb Deutschlands)
0049 40 300 330 300 (aus dem Ausland, Mo - Fr von 8.00 - 20.00 Uhr)