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Versicherungssumme
Wir empfehlen mindestens 800 € Versicherungssumme pro m², um den Hausrat ausreichend zu schützen. Wird eine Versicherungssumme von 650 € pro m² (in der Linie Premium 1.300 €/m²) gewählt, besteht Unterversicherungsverzicht. Das bedeutet, dass Schäden ohne Abzug ersetzt werden – in der Regel zum Neuwert, maximal jedoch bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme zzgl. einer Vorsorge.
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1.300 EUR pro Quadratmeter
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Wertsachensumme
Zu Wertsachen gehören:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen
- Alle Sachen aus Gold oder Platinmetallen
- Kunstgegenstände (beispielsweise Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken)
- Alle Sachen aus Silber
- Sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), mit Ausnahme von Möbeln
Wichtiger Hinweis: Falls bestimmte Wertsachen (Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere; Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen; alle Sachen aus Gold oder Platinmetallen) unverschlossen aufbewahrt werden, sind sie in der Linie Basis bis 15.000 €, in den weiteren Produktlinien bis 50.000 € abgesichert. Liegt der Wert der vorhandenen verschlusspflichtigen Wertsachen höher, muss für den vollen Versicherungsschutz ein verschlossener Tresor (Wertschutzschrank) genutzt werden.
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20 % der Versicherungssumme
max. 40.000 €
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30 % der Versicherungssumme
max. 60.000 €
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40 % der Versicherungssumme
max. 100.000 €
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50 % der Versicherungssumme
max. 100.000 €
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Beschädigungen aller Art zu Hause
Versichert sind Beschädigungen aller Art, wie z.B. durch einen Windstoß geht eine am Fenster stehende Vase kaputt.
Hinweise:
- Bei Beschädigungen durch Personen gilt ein Selbstbehalt von 150 €
- Bei Beschädigungen von elektrischen und elektronischen Geräten erhalten Sie ein Gerät gleicher Art und Güte über unseren Dienstleister.
- Es gelten besondere Ausschlüsse (z.B. Verschleiß, Schädlingsbefall)
- Nicht versichert sind z.B. Sehhilfen
- Fahrräder und Verglasungen müssen gesondert versichert werden (Ausnahme: in Linie Premium inklusive)
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bis zur Höhe der Versicherungssumme
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Diebstahl zu Hause (Trickdiebstahl)
Versichert ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen in der Wohnung (z.B. wenn ein Trickdieb bzw. eine Trickdiebin aus Ihrer Wohnung Geld entwendet).
Für Wertsachen gelten besondere Entschädigungsgrenzen.
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Versichert sind Schäden, die durch grob fahrlässige Handlungen entstehen, z.B. durch unbeaufsichtigt brennende Kerzen oder Wasserschäden von Waschmaschinen, die in Abwesenheit der Bewohner betrieben werden.
Hinweis: Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Schäden nach Verletzung von Obliegenheiten und Gefahrerhöhungen (z.B. vereinbarte Sicherungen werden beseitigt, Wohnung ist länger als 6 Monate unbewohnt).
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bis zur Höhe der Versicherungssumme
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bis zur Höhe der Versicherungssumme
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bis zur Höhe der Versicherungssumme
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Erweiterte Deckung im Garten
- Ergänzend zu den Grundgefahren besteht über die Erweiterte Deckung im Garten auch Versicherungsschutz gegen den einfachen Diebstahl von:
- Garteninventar (z.B. Gartenmöbel, Gartengeräte)
- dauerhaft im Garten genutzter Sachen (z.B. Wäschespinnen, Grillgeräte, mobile Mini-Photovoltaikanlagen)
- Antennenanlagen und Markisen sowie Wallboxen zum Aufladen von Elektro- und Hybridfahrzeugen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen
- sonstiger Hausrat, der sich üblicherweise im Garten befindet (z.B. Spiel- und Sportgeräte)
Ebenso versichert sind Schäden am Garteninventar durch Sturm/Hagel und sofern vereinbart gegen die Gefahren des Extremwetterschutzes.
Hinweis: Fahrräder müssen grundsätzlich gesondert versichert werden (Ausnahme: in Linie Premium inklusive).
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bis zur Höhe der Versicherungssumme
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Erweiterte Deckung für Gartenlauben und Kleingärten
Versichert ist Hausrat in Gartenlauben und Garteninventar in Kleingärten gegen die Grundgefahren wie z.B. Einbruch und Sturm/Hagel. Versichert ist auch einfacher Diebstahl des Garteninventars. Sofern vereinbart auch gegen die Gefahren des Extremwetterschutzes. Premium beinhaltet eine Allgefahrendeckung.
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Unbegrenzte Vorsorge (z. B. Neuanschaffungen)
Erhöht sich der Wert des Hausrats erheblich, z.B. durch Neuanschaffungen, Erbschaft oder Zuzug weiterer Personen, besteht unbegrenzter Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, jedoch mindestens für 6 Monate. Danach muss die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden.
Voraussetzung ist bestehender Unterversicherungsverzicht (650 € pro m² für die Linien Basis, Smart und Komfort; 1.300 € pro m² für die Linie Premium).
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Internetschutz
Versichert ist:
Zahlungsverkehr im Internet
- Phishing oder Pharming
- Sonstiges Ausspähen von Zugangsdaten (Trojaner oder Keylogger)
- Fehlerhafte Eingabe von Zahlungsdaten bei Online Banking
- Schäden durch Entwendung von Zugangsdaten zu Online Banking im Rahmen eines Wohnungseinbruchs.
Wir erstatten den entstandenen Vermögensschaden bis maximal 10.000 € je Versicherungsfall.
Käuferschutz im Internet
- Nichtlieferung der Ware
- Lieferung einer mangelhaften Ware
- Verlorengehen oder Beschädigung der Ware bei der Rücksendung
- Nichtlieferung der Ware
- Lieferung einer mangelhaften Ware
- Verlorengehen oder Beschädigung der Ware bei der Rücksendung
- Verweigerung der Kaufpreisrückerstattung bei berechtigter Rücksendung
- Wir erstatten den entstandenen Vermögensschaden bis maximal 10.000 € je Versicherungsfall.
Datenrettung
- Wiederherstellung von beschädigten digital gespeicherten Daten auf einem PC, Notebook, Laptop, Tablet oder Mobiltelefon.
Wir erstatten den entstandenen Vermögensschaden bis maximal 1.000 € je Versicherungsfall.
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Allgefahrendeckung
Bei der Allgefahrendeckung handelt es sich um den umfangreichsten Versicherungsschutz. Das Besondere: Jegliche Art von Schaden ist abgedeckt - unabhängig von ihrer Ursache.
Ausnahme sind Gefahren, die explizit ausgeschlossen sind (z.B. Krieg, Vorsatz, Verschleiß, Bearbeitungsschäden, Schädlingsbefall).
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bis zur Höhe der Versicherungssumme
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Tragerisiko
Für Wertsachen, die außerhalb des Versicherungsortes mitgeführt werden, gilt eine besondere Entschädigungsgrenze von 10.000 €.
Diese Entschädigungsgrenze erhöht sich auf 30.000 €, wenn zusätzlich eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Die Wertsachen werden bestimmungsgemäß getragen oder in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt.
- Die Wertsachen wurden einer Juwelier:in zur Schätzung, Reparatur, Umarbeitung oder zu ähnlichen Zwecken übergeben.
- Die Wertsachen befinden sich im Kofferraum oder einem anderen von außen nicht einsehbaren Bereich eines verschlossenen Kraftfahrzeugs.
- In einem Hotel, Ferienhaus oder auf Passagierschiffen werden die Wertsachen in einem verschlossenen Zimmersafe oder einem ähnlichen Behältnis aufbewahrt.
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