Der Allianz Leistungsantrag sowie die Formulare im Zusammenhang mit Krankentagegeld (Schweigepflichtentbindung und Ärztlicher Fragebogen) können leider nicht als Download zur Verfügung gestellt werden.
Alle Formulare dürfen ausschließlich personalisiert an den VP gehen. Deshalb werden diese auf telefonische Anfrage unter 0800 589 33 96 auf dem Postweg direkt an den VP geschickt.
Nur durch die vorherige Personalisierung und Kodierung der Formulare ist eine zügige Regulierung möglich. Bei handschriftlich notierten Personendaten wäre dies nicht mehr gewährleistet.
Deshalb: Ein Anruf genügt und die benötigten Formulare werden umgehend verschickt.
Ein Muster des Ersteinreicherblattes können Sie zu Informationszwecken hier als PDF einsehen:
Es werden die laufende Behandlungen ab Versicherungsbeginn übernommen. Behandlungseinheiten vor Versicherungsbeginn sind jedoch nicht erstattungsfähig.
Beispielsweise wird das Entfernen des alten Zahns vor Versicherungsbeginn nicht übernommen, jedoch wird das Setzen des Implantats nach Versicherungsbeginn im Umfang der vereinbarten Leistungen erstattet.
Ausgeschlossen von der Leistungspflicht sind Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind. In der KT-Bearbeitung wird die Bestimmung zugunsten der VP so ausgelegt, dass für eine zwischen Policierung und Versicherungsbeginn eingetretene AU ab Versicherungsbeginn geleistet wird.
Eine Leistung wird auch für Versicherungsfälle vor Versicherungsbeginn gewährt. Ebenso sind bereits laufende und angeratene Behandlungen sind abgesichert.
Eine Leistungspflicht besteht nur bei Unfällen, die nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind.
Nur für Reisen, die nach Versicherungsbeginn angetreten sind, besteht ein Leistungsanspruch.
Die Leistungsinformationsblätter (LIB) sind vorrangig für die Versicherten (VP) gedacht. Diese kompakten Übersichtsblätter geben einen ersten Überblick über die Versicherung, die der/die Versicherungsnehmer:in (z.B. der/die Arbeitgeber:in) abgeschlossen hat. Sie sind nicht abschließend. Der verbindliche Vertragsinhalt ergibt sich ausschließlich aus der Versichertenbescheinigung und Versicherungsbedingungen, die dem/der Versicherungsnehmer:in vorliegen.
Leistungsinformationsblätter Budgettarife
Egal ob Vermittler:in oder Versicherte:r: Die telefonische Kundenbetreuung hilft bei allen Fragen und Anliegen rund um die betriebliche Krankenversicherung gerne weiter.
Hinweis für Vermittler:in: Bitte nutzen auch Sie ausschließlich diese kostenfreie Zentralnummer. Die Kolleginnen und Kollegen, welche Sie dort betreuen sind speziell für das Thema bKV geschult.
Die telefonische Kundenbetreuung zur bKV ist aus allen deutschen Netzen kostenfrei erreichbar
unter 0800 589 33 96 (Montag - Freitag, 8 bis 20 Uhr).
Aus dem Ausland ist der telefonische Notrufservice unter +49 89 67 85 12 34 an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr erreichbar.