Ergänzende Privatvorsorge zur bAV

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Arbeitgeber, die einen Gruppenvertrag für eine betriebliche Altersversorgung mit mindestens 10 versicherten Personen haben, können auch die Vorteile der Ergänzenden Privatvorsorge (EPV)  nutzen.

Die ergänzende Privatvorsorge zur bAV bietet Arbeitnehmern zusätzliche Bausteine zur Altersvorsorge und Arbeitskraftsicherung, die mit vergünstigten Konditionen und vereinfachtem Aufnahmeverfahren möglich sind.

Folgende Produkte als EPV sind möglich:

  • EBV, SBV, BU-Invest, BU-Startpolice - jeweils als Komfort- oder Premium-Tarif
  • KSP
  • RiesterRente, BasisRente
  • PflegePolice Flexi

Die Arbeitnehmer sind dabei Versicherungsnehmer, versicherte Person und Beitragszahler.

Hierzu sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, damit kein geldwerter Vorteil für Arbeitnehmer entsteht. Die Allianz bietet dazu entsprechende Lösungen an.

 

Das bringt die ergänzende Privatvorsorge in der bAV
Für wen ist die Ergänzende Privatvorsorge zur bAV geeignet?
Für Arbeitgeber, die bereits einen Gruppenvertrag für eine betriebliche Altersversorgung haben und von den zahlreichen Vorteilen der Ergänzenden Privatvorsorge als zusätzlichem Baustein zur Alters- und Einkommensvorsorge profitieren möchten.
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