Produkt
Flexible Leistungen für Flottenfahrzeuge
  • Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben - ohne diese können Firmenwägen nicht zugelassen werden. Die Kfz-Haftpflicht zahlt bei Schäden, die anderen mit dem versicherten Fahrzeug zugefügt werden.
  • Diesen Basisschutz kann man zusätzlich mit einer Kaskoversicherung erweitern. Mit der Teilkasko sind z.B. Elementarschäden und Diebstahl abgedeckt, bei der Vollkasko außerdem Schäden, die der VN selbst verursacht hat.
  • Mit verschiedenen Zusatzvereinbarungen kann der Versicherungsschutz nach individuellem Wunsch und Sicherheitsbedürfnis ergänzt werden.
  •  
Vorteile
Details

Kfz-Haftpflicht

Teilkasko

Vollkasko

Unfallschäden an fremden Fahrzeugen
_
_
Personenschäden
bis zu 15 Mio.EUR
_
_
Umweltschäden
_
_
Eigenschäden
bis zu 100.000 EUR 
je Versicherungsjahr
_
_
Schäden an ein mit dem Fahrzeug verbundenem Ladekabel und mobiler Ladestation
_
Vandalismus sowie Cyber- und Hackerangriffe
_
_
Brand, Explosion oder Kurzschluss und Elementarschäden
– 
Wildunfall sowie Zusammenstoß mit Tieren aller Art und Tierbiss
– 
All-Risk Deckung für den Akku inkl. Schäden an der Ladestation
– 
_
Individuelle Absicherung
Ihre Kunden können aus bis zu acht verschiedenen Zusatzbausteinen wählen, die zu der jeweils individuellen Risikosituation passen.
Wann zahlt die Kfz-Versicherung, wann nicht?

Die Kfz-Versicherung zahlt, wenn:

  • ...der VN einen Unfall verursacht hat. Bei Sach- und Personenschäden zahlt die Kfz-Haftpflicht die Kosten des Unfallgegners bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Kommt das eigene Fahrzeug zu Schaden,  übernimmt  die Vollkaskoversicherung  die Reparatur.
  • ...der VN mit einem Wildschwein, einem Hund oder einer Kuh zusammenstößt. Die Teilkasko als auch die Vollkasko erstatten bei einem  Unfall mit Tieren aller Art die Reparaturkosten.
  • ...ein Marder oder ein anderes Tier die Kabel  im Motorraum des Autos zerbeißt. Teil- und Vollkasko übernehmen auch die Folgeschäden
  • ...das Fahrzeug vorsätzlich beschädigt wird
  • ...das Fahrzeug ohne gültigen TÜV einen Unfall verursacht 
  • ...der VN ohne gültigen Führerschein einen Schaden verursacht hat

Haben Sie noch weitere Fragen zum Fuhrparkmodell? Ihr zuständiger Firmen-Spezialist oder Underwriter im Spezialsegemt hilft ihnen gerne weiter.

Eine Auflistung der Ansprechpartner finden sie hier