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    • Ersatzwagen für Lkw > 3,5t und < 7,5t
      - bis zu 900 EUR für ein selbst organisiertes Ersatzfahrzeug
    • Wird der Mietwagen nicht durch uns vermittelt, übernehmen wir maximal die Kosten, die für einen durch uns vermittelten Mietwagen angefallen wären. Mietet der VN ein nachhaltiges Fortbewegungsmittel wie z.B. ein Fahrrad, E-Bike, Pedelec, oder E-Roller, erstatten wir die Kosten hierfür.
    • Übernachtung bis zu 5 Nächte bis zu 100 EUR je Nacht
    • Fahrzeugunterstellung bis zu 14 Tage
    • Fahrzeugtransport und Versand von Fahrzeugschlüsseln

    Bei Auslandsfahrten

    • Ersatzteilversand oder Fahrzeugrücktransport bei Panne oder Unfall
    • Fahrzeugunterstellung oder -verschrottung nach Diebstahl oder Unfall
    • Hilfe im Todesfall bis zu 5.000 EUR
    • Rückreise in besonderen Fällen bis zu 2.500 EUR
    • Hilfe bei Naturkatastrophen

    Der Beitragszuschlag für den Schutzbrief wird automatisch berechnet und beträgt für:

    • Pkw 25,00 EUR brutto
    • Taxi/Mietwagen 50,00 EUR brutto
    • Lkw </= 3,5t (Lieferwagen) 35,00 EUR brutto
    • Lkw > 3,5 und < 7,5t 199,00 EUR brutto
    AKB-NF für Nutz- und Flottenfahrzeuge
    Leistungsübersicht Schutzbrief

    RabattSchutz Firmen

    • Nach einem eigenverschuldeten Unfall vermeiden Sie bei einem Schaden pro Jahr eine Rückstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse. Sie können diesen Schutz in Ihrer Haftpflichtversicherung auch auf Ihre Vollkaskoversicherung ausdehnen.

    versicherbare Fahrzeugarten

    • Pkw ohne Vermietung
    • Lkw
    • Zugmaschine
    • landwirtschaftliche Zugmaschine

    Leistungen

    • trotz eines belastenden Schadens im Sinne der AKB-NF bleibt der Vertrag im Folgejahr in der bisherigen Schadenfreiheitsklasse
    • dies gilt für jeweils einen Schaden in der Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung

    Wegfall bei mehreren Schäden

    • Zusatzvereinbarung entfällt insgesamt ab dem dritten in der Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung während der Gesamtlaufzeit des RabattSchutz Firmen eingetretenen Schadens
    • Ausschluss zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres
    • innerhalb einer Flotte wird auf das Einzelfahrzeug abgestellt
    Zusatzvereinbarung RabattSchutz Firmen

    AuslandsSchadenSchutz Firmen (ASS)

    • Der AuslandsSchadenSchutz deckt das Risiko, wenn unser Kunde mit seinem Fahrzeug einen Unfall im Ausland erleidet, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet.

     

    versicherbare Fahrzeugarten
     
    • Pkw ausgenommen SFV-Fahrzeuge
    • Lkw bis 3,5t zGM ausgenommen SFV-Fahrzeuge
    • optional zur Kfz-Vollkaskoversicherung
     
    Leistungen
     
    • ersetzt bei nachgewiesenem Verschulden des ausländischen Unfallgegners nach deutschen Haftungsquoten die Schadenersatzpositionen, wie sie nach deutschem Recht üblich sind
    • beim gegnerischen Unfallfahrzeug muss es sich um ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug handeln, dass im Ausland zugelassen ist
    • es gilt die im Versicherungsschein genannte KH-Deckungssumme
    • ASS-Schäden belasten den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) nicht
    • nach einem Unfall im Ausland ist der Europäische Unfallbericht völlständig ausgefüllt und vom Unfallgegner unterschrieben einzureichen
    Geltungsbereich
     
    • Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbrittanien, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, den Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Kroatien, Serbien, Montenegro, Norwegen und der Schweiz
    • Einheitlicher Zuschlag von 7 % für PKW und LKW<3,5t in allen Tarifmodellen
    Zusatzvereinbarung AuslandsSchadenSchutz Firmen

    Differenzkasko (GAP-Deckung)

    • Bei geleasten Fahrzeugen wird im Falle eines Totalschadens oder Totaldiebstahls während der Laufzeit des Leasingvertrages der Unterschiedsbetrag (englisch: Gap) zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem offen stehenden Netto-Ablösewert ersetzt. Bei finanzierten Fahrzeugen wird im Totalschadenfall die Differenz zwischen der Netto-Restkreditsumme und dem Wiederbeschaffungswert (WBW) am Tag des Schadens, begrenzt auf 20 % des WBW ersetzt.

     

    versicherbare Fahrzeugarten
     
    • Pkw
    • Lkw
    • Zugmaschinen 
    • Anhänger (auch landwirtschaftl. Nutzung)
    • Busse
    • Wohnmobile

    Leistungen

    • ersetzt bei geleasten Fahrzeugen im Falle eines Totalschadens oder Totaldiebstahls die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem offen stehenden Netto-Ablösewert
    • ersetzt bei finanzierten Fahrzeugen im Falle eines Totalschadens oder Totaldiebstahls die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der Netto-Restkreditsumme
    • die Leistung für Nutzfahrzeuge ist auf 20% des Wiederbeschaffungswertes am Tag des Schadens begrenzt
    • die Mindestentschädigung beträgt 500 EUR
    Voraussetzungen für den Einschluss
     
    • nur in Verbindung mit einer Vollkasko abschließbar
    • kein nachträglicher Einschluss möglich
    • für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge gültig
     
    Beitragsberechnung
     
    Der Beitragszuschlag in der Vollkasko wird automatisch berechnet und beträgt für:
    • Pkw 9 %
    • Nutzfahrzeuge und Anhänger 13 %
    • Busse 5 %
    Zusatzvereinbarung Differenzkasko

    KaskoSpezial

    • Die KaskoSpezial-Versicherung schützt vor finanziellen Belastungen durch plötzlich und unvorhergesehene Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden.

    versicherbare Fahrzeugarten
     
    • Pkw
    • Nutzfahrzeuge
    Leistungen
     
    • gemäß AKB Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden  nicht gedeckt
    • diese Schäden können häufig eine beträchtliche Höhe erreichen und stellen für viele Unternehmer ein wirtschaftliches Risiko dar 
    • KaskoSpezial-Versicherung schützt vor den finanziellen Belastungen durch Brems-, Betriebs- und reinen Bruchschäden.
    • Bsp. Ein Sattelzug gerät mit den Rädern des Aufliegers auf den Randstreifen einer Straße. Dieser gibt soweit nach, dass der Auflieger umstürzt. Der durch den Aufschlag des Aufliegers entstehende Schaden ist über die Vollkasko versichert. Bereits vor dem Aufschlag verwindet sich aber das Fahrgestell des Aufliegers und der Zugmaschine. Dieser Schaden wird jedoch nicht von der Vollkasko getragen. In Fällen wie diesen kann sich unser Kunde auf den Versicherungsschutz der KaskoSpezial verlassen. Sie übernimmt derartige Schäden.
    Beitragsberechnung
     
    Der Beitragszuschlag in der Vollkasko wird automatisch berechnet und beträgt für:
     
    • Pkw 10%
    • Nutzfahrzeuge und Omnibusse 25%
    • Autokräne 50%
     
    Zusatzvereinbarung KaskoSpezial

    WerkstattBonus Firmen

    • Im Schadenfall kümmern wir uns um die Reparatur. Wenn Sie eine unserer zertifizierten Partnerwerkstätten nutzen, erhalten Sie folgende Services: Hol- und Bring-Service, kostenloser gleichwertiger Ersatzwagen, alternativ 40 Euro Vorhaltekostenpauschale pro Tag sowie Fahrzeugreinigung. Dieser Baustein ist im Firmen-Einzelgeschäft, Kleinflotte, Fuhrpark und Stückpreis verfügbar.

    versicherbare Fahrzeugarten

    • Pkw  o.V.
    • Lkw<3,5t zGM (Werk- und Güterverkehr)
       

    Voraussetzung

    • Für Verträge mit Voll- und Teilkasko abschließbar
    • Auch für geleaste Fahrzeuge einschließbar
    • Bei finanzierten Fahrzeugen nur bei freier Werkstattwahl empfohlen

     

    Leistungen
    • Reparatur nach Herstellervorgaben mit Original- oder qualitativ gleichwertigen Ersatzteilen und 6 Jahren Garantie auf die durchgeführten Arbeiten
    • gleichartiges Ersatzfahrzeug ohne Sonderein- /-um- oder -aufbauten. Alternativ 40 EUR brutto Vorhaltekostenpauschale pro Tag falls ein Ersatzfahrzeug nicht gestellt werden kann
    • Kostenfreier Hol- und Bringservice inkl. Fahrzeugreinigung (innen und außen)
     
    Beitragsberechnung
    Der Nachlass auf die Kaskoprämie wird automatisch berechnet und beträgt 15 %.
     
    Besonderheiten bei Fuhrpark und Stückpreis
    • Fuhrpark: Nachlassvergabe erst ganz zum Schluss nachdem die VR-Klasse ermittelt wurde, damit der Nachlass als Beitragsreduktion wirkt
    • Stückpreis: Der Nachlass findet Berücksichtigung bei der individuellen Kalkulation der Prömie. Ein pauschaler Ansatz ist hier nicht anwendbar.
    Zusatzvereinbarung WerkstattBonus

    FahrerPlus/FahrerSchutz Firmen

    • Mit dem Zusatzbaustein FahrerSchutz/FahrerPlus können sich alle berechtigten Fahrer vor den finanziellen Folgen eines unfallbedingten Personenschadens schützen.

    versicherbare Fahrzeugarten

    • Pkw
    • Lkw
    • Zugmaschinen
    • Omnibusse
    • keine Selbstfahrervermiet-Fahrzeuge
     
    Leistungen
     
    •  bis zu  15 Mio. EUR für Personenschäden, die infolge eines selbst verschuldeten Unfalls entstanden sind oder wenn der Schädiger (z.B. aufgrund Fahrerflucht) unbekannt ist
    • FahrerPlus/FahrerSchutz leistet dabei nachrangig, nachdem Schadenersatzleistungen Dritter (z.B. Unfallgegner, Sozialversicherungsträger, Arbeitgeber) angerechnet wurden
    Voraussetzungen für den Einschluss
     
    • Abschluss einer herkömmlichen Insassen-Unfallversicherung ist nicht mehr möglich
    • das Bestehen einer KH ist Voraussetzung.

    Beitragsberechnung

    Der Beitrag wird im Verkaufssystem automatisch berechnet und beträgt unabhängig vom jeweiligen SFR 39,90 EUR brutto.

    Zusatzvereinbarung FahrerPlus/FahrerSchutz

    Services

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