Tierhalter-Haftpflichtversicherung
  • Für Schäden, die ein Tier bei anderen anrichtet, muss der Halter bzw. die Halterin einstehen. Ohne geeignete Haftpflichtversicherung muss er bzw. sie deshalb in unbegrenzter Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden zahlen, die sein bzw. ihr Hund oder Pferd verursacht.

  • Unsere Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt den Kunden bzw. die Kundin vor diesen unkalkulierbaren Folgen, insbesondere bei:

  • Personen, Sach- und Vermögensschäden: Wir übernehmen mit der Tierhalter-Haftpflicht berechtigte Schadensersatzansprüche und wehren unberechtigte Ansprüche ab – wenn es sein muss, auch vor Gericht.
  • Mietsachschäden: Wir übernehmen auch Schäden an gemieteten oder gepachteten Immobilien, wenn sie nicht auf normale Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind.
  • Forderungsausfalldeckung: Erleidet der Kunde bzw. die Kundin durch das Tier eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden, kommt die Tierhalterhaftpflicht für die Ansprüche auf, wenn der Halter bzw. die Halterin des verursachenden Tieres nicht zahlen kann.
Vorteile
  • Personen, Sach- und Vermögensschäden: Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung prüft im Schadensfall, ob und in welcher Höhe Schadensersatzpflicht besteht, übernimmt den Schadensersatz, wenn er berechtigt ist, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – notfalls auch vor Gericht.
  • Mietsachschäden: Der Hund hat einen Schaden an einer gemieteten oder gepachteten Immobilie oder Teilen davon verursacht? Auch diese Schäden übernehmen wir, sofern sie nicht auf normale Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind (je nach Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung).
  • Forderungsausfalldeckung: Erleidet der Kunde bzw. die Kundin durch den Hund eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden, den der Halter bzw. der Halterin des verursachenden Tieres wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Versicherung nicht begleichen kann, kommt die Allianz für die Ansprüche auf.
  • Auslandsschutz: Die Allianz Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt rund um die Uhr, auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.
  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch privat gehaltene Pferde, Esel und Maultiere: Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung prüft im Schadensfall, ob und in welcher Höhe Schadensersatzpflicht besteht, übernimmt den Schadensersatz, wenn er berechtigt ist, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – notfalls auch vor Gericht.
  • Mietsachschäden: Wir übernehmen Schäden an gemieteten oder gepachteten Immobilien sowie Teilen davon, zum Beispiel Stallungen, Pferdeboxen und Koppelzäunen, sofern sie nicht auf normale Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind. Mietsachschäden an Pferdeanhängern und Reitutensilien sind ebenfalls versichert.
  • Forderungsausfalldeckung: Erleidet der Kunde bzw. die Kundin durch das Pferd eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden, den der Halter des verursachenden Tieres wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Versicherung nicht begleichen kann, kommt die Allianz für seine Ansprüche auf.
  • Auslandsschutz: Die Allianz Pferdehalter-Haftpflichtversicherung schützt rund um die Uhr, auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.
  • Die Allianz macht bei der Eingruppierung des Vierbeiners keine Unterscheidung. Der Kunde bzw. die Kundin muss also nicht explizit melden, wenn sein bzw. ihr Hund als gefährlich eingestuft wird. Es können alle Rassen versichert werden, egal ob Rottweiler oder Labrador. Auch so genannte „Listenhunde“ (in den Bundesländern wird in Listen definiert, von welchen Hunden eine Gefahr ausgeht) können bei der Allianz versichert werden.
  • Eine Leinenpflicht ist keine Voraussetzung für den Haftpflichtschutz. Außerdem muss eine Körperverletzung durch den Hund nicht bei der Polizei gemeldet werden, damit der Schaden reguliert wird. Die Allianz Hundehalter-Haftpflichtversicherungen wehrt ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche für den Kunden bzw. die Kundin ab.
  • Übrigens ist die Hundehalterhaftpflicht-Versicherung als Sonderausgabe von der Steuer absetzbar. Bei der Einkommenssteuer können diese Ausgaben als Vorsorgeaufwendung angeben werden, allerdings gelten Höchstbeträge, die es zu beachten gilt. 
Entscheidungshilfe
  • ... der Hund an einer von dem Versicherungsnehmer bzw. der Versicherungsnehmerin zu privaten Zwecken gemieteten oder gepachteten Immobilie (z. B. einer Mietwohnung) Schäden verursacht. Dies gilt auch für Vermögensschäden, die dadurch entstanden sind.
  • ... der Hund bei der privaten Teilnahme an einem Hunderennen oder Hundeschlittenrennen einen Schaden verursacht. Der Versicherungsschutz umfasst auch das Training und die Vorbereitung zu diesen Rennen. 
  • ... der Hund ohne Leine und Maulkorb geführt wird und aufgrund dessen einen Schaden verursacht. 
  • ... die Hunde zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken gehalten werden. Das Halten dieser Tiere ist über die Betriebs-Haftpflichtversicherung zu versichern. 
  • ... der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde, um einen Versicherungsanspruch zu erzeugen. 
  • ... der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin selbst oder Angehörige, die mit ihm bzw. ihr in häuslicher Gemeinschaft leben, einen Schaden erleiden. 
Tierhalter-Haftpflicht
  • Die Deckungssumme einer Pferdehaftpflicht sollte möglichst hoch sein
  • Verursacht ein Pferd einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden, entstehen schnell Kosten in Millionenhöhe. Eine Pferdehaftpflicht mit hoher Deckungssumme ist daher unerlässlich. Sie sollte mindestens fünf Millionen Euro betragen. Die Allianz Pferdehaftpflicht kommt im Smart-Tarif für Schäden bis zu 50 Millionen Euro auf. Mit dem Premium-Tarif erhöht sich der Schutz sogar auf bis zu 100 Millionen Euro.
  • Jedes Pferd benötigt eine eigene Pferdehaftpflicht
  • Besitzt der Kunde bzw. die Kundin mehrere Pferde, reicht eine einzige Pferdeversicherung nicht aus, um umfassend geschützt zu sein. Jedes Pferd muss einzeln versichert sein, da mehrere Pferde für den Versicherer automatisch ein höheres Schadensrisiko darstellen, das mit einer Versicherung nicht abgedeckt ist.
  • Bei Tod des Pferdes kann die Pferdehaftpflicht gekündigt werden
  • Im Todesfall oder bei Verkauf des Pferdes ist der Kunde bzw. die Kundin nicht länger an den Versicherungsvertrag gebunden. Benötigt wird die Vorlage des Kaufvertrags oder der Bescheinigung des Tierarztes über den Tod des Pferdes.
  • Die Pferdehaftpflicht ist steuerlich absetzbar
  • Pferdehalter:innen können die Beiträge Ihrer Pferdehaftpflichtversicherung in der Steuererklärung steuermindernd geltend machen. Genauso wie eine private Haftpflichtversicherung fällt auch die Pferdehaftpflicht in den Bereich „sonstige Vorsorgeaufwendungen“.
  • Angestellte und Beamt:innen dürfen für Sonderausgaben dieser Art jährlich bis zu 1.900 Euro absetzen. Für Selbstständige und Freiberufler:innen liegt der Höchstbetrag bei 2.800 Euro pro Jahr. Hält der Kunde bzw. die Kundin die Pferde gewerblich, kann er bzw. sie die Beitragszahlungen für die Pferdehaftpflicht sogar in vollem Umfang als Betriebsausgabe absetzen.
  • Ist eine eigene Pferdehaftpflicht nötig, um ein fremdes Pferd zu reiten?
  • Die Pferdehaftpflicht des Pferdebesitzers bzw. der Pferdebesitzerin greift auch bei Reitbeteiligung oder wenn der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin das Pferd gelegentlich als Fremdreiter:in reitet. Entsteht während des Ausritts ein Schaden, den das Tier verursacht hat, ist der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin über die Pferdehaftpflichtversicherung des Halters bzw. der Halterin geschützt. Er muss nicht für den entstandenen Schaden aufkommen.
  • Entsteht der Schaden jedoch nicht durch das fremde Pferd, sondern durch eigenes Missgeschick, springt die Pferdeversicherung nicht ein. Das ist ein Fall für eine private Haftpflichtversicherung.
Entscheidungshilfe
  • ... während des Weidegangs einschließlich Hin- und Zurückbringens des Pferdes oder der Offen- oder Laufstallhaltung Schäden entstehen. 
  • ... Schäden infolge des Besitzes oder der Verwendung von Pferdekutschen und bei privaten Kutschfahrten entstehen. 
  • ... Schäden bei der Teilnahme an Reitsport­veranstaltungen wie Turnieren entstehen, nicht jedoch bei Pferderennen. 
  • ... sie mit ungewöhnlicher Zäumung bzw. Sätteln oder ohne Sättel geritten werden und dabei ein Schaden verursacht wird. 
  • ... das Pferd Mietsachschäden an gemieteten Immobilien, Stall- bzw. Pferdeboxen und Koppelzäunen verursacht. 
  • ... Flurschäden durch das Pferd verursacht werden. 
  • ... ein Schaden aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt entsteht. 
  • ... der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin selbst oder Angehörige, die mit ihm bzw. ihr in häuslicher Gemeinschaft leben, einen Schaden erleiden. 
  • ... die Pferdehaltung über den privaten Bereich hinausgeht, wie z. B. für landwirtschaftliche oder gewerbliche Zuchtzwecke oder sonstige gewerbliche, betriebliche oder berufliche Zwecke (z. B. als Miet-, Schul-, Leihpferd). 
  • ... der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde, um einen Versicherungsanspruch zu erzeugen. 
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