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Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Die Extra-Absicherung für Hunde- oder Pferdehalter:innen
- Für Schäden, die ein Tier bei anderen anrichtet, muss der Halter bzw. die Halterin einstehen. Ohne geeignete Haftpflichtversicherung muss er bzw. sie deshalb in unbegrenzter Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden zahlen, die sein bzw. ihr Hund oder Pferd verursacht.
Unsere Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt den Kunden bzw. die Kundin vor diesen unkalkulierbaren Folgen, insbesondere bei:
- Personen, Sach- und Vermögensschäden: Wir übernehmen mit der Tierhalter-Haftpflicht berechtigte Schadensersatzansprüche und wehren unberechtigte Ansprüche ab – wenn es sein muss, auch vor Gericht.
- Mietsachschäden: Wir übernehmen auch Schäden an gemieteten oder gepachteten Immobilien, wenn sie nicht auf normale Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind.
- Forderungsausfalldeckung: Erleidet der Kunde bzw. die Kundin durch das Tier eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden, kommt die Tierhalterhaftpflicht für die Ansprüche auf, wenn der Halter bzw. die Halterin des verursachenden Tieres nicht zahlen kann.
Zielgruppe
Ideal für private Hunde- und Pferdebesitzer:innen

Die Allianz Hundehalter-Haftpflicht – Leistungen im Überblick

- Personen, Sach- und Vermögensschäden: Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung prüft im Schadensfall, ob und in welcher Höhe Schadensersatzpflicht besteht, übernimmt den Schadensersatz, wenn er berechtigt ist, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – notfalls auch vor Gericht.
- Mietsachschäden: Der Hund hat einen Schaden an einer gemieteten oder gepachteten Immobilie oder Teilen davon verursacht? Auch diese Schäden übernehmen wir, sofern sie nicht auf normale Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind (je nach Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung).
- Forderungsausfalldeckung: Erleidet der Kunde bzw. die Kundin durch den Hund eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden, den der Halter bzw. der Halterin des verursachenden Tieres wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Versicherung nicht begleichen kann, kommt die Allianz für die Ansprüche auf.
- Auslandsschutz: Die Allianz Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt rund um die Uhr, auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.
Leistungen
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Smart
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Komfort
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Premium
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Versicherungssumme für Personen-, Sach und Vermögensschäden pauschal
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50 Mio. Euro
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75 Mio. Euro
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100 Mio. Euro
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Selbstbeteiligung
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optional
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optional
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optional
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Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Mit-Eigentümers, Mit-Halters und Hüters bzw. der nicht gewerbsmäßigen Mit-Eigentümerin, Mit-Halterin und Hüterin.
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✔
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✔
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✔
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Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern bzw. privater oder öffentlicher Arbeitgeber bei Personenschäden von mitversicherten Angehörigen
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✔
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✔
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✔
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Haltung von Welpen versicherter Hunde im Jahr der Geburt beitragsfrei bis
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zum Ende des darauffolgenden VJ
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zum Ende des darauffolgenden VJ
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zum Ende des darauffolgenden VJ
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Gewollter und ungewollter Deckakt
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✔
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✔
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✔
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Schadensereignisse im Ausland bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt in EU/Schweiz/Norwegen/Island/Liechtenstein
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unbegrenzt
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unbegrenzt
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unbegrenzt
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Schadensereignisse im Ausland bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt im sonstigen Ausland
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unbegrenzt
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unbegrenzt
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unbegrenzt
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Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz (USchadG)
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50 Mio. Euro
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75 Mio. Euro
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100 Mio. Euro
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Teilnahme an Hundesportveranstaltungen und -schulungen
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✔
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✔
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✔
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Schäden an Figuranten während der Teilnahme an Hundeschulungen
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✔
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✔
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✔
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Besitz und private Verwendung von Hundeschlitten und Hundekutschen
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✔
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✔
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✔
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Teilnahme an nicht-gewerblichen/nicht-professionellen Hunderennen bzw. Hundeschlittenrennen
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✔
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✔
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✔
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Einsatz des Tieres im Verein
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✔
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✔
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✔
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Flurschäden
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✔
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✔
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✔
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Bergungskosten des verunglückten Tieres (lebend oder tot)
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✔
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✔
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✔
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Nutzung als Therapiehund (ehrenamtlich/unentgeltlich)
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✔
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✔
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✔
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Inhaber:in im Inland gelegener Grundstücke, Gebäude oder Einrichtungen für die versicherte Tierhaltung
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✔
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✔
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✔
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Mietsachschäden an geliehenen oder gemieteten beweglichen Sachen, sofern ausschließlich für die versicherte Tierhaltung genutzt
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50.000 EUR
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75.000 EUR
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✔
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Mietsachschäden an Inventar/Einrichtungsgegenständen in Hotels, Motels etc.
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✔
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✔
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✔
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Mietsachschäden an gemieteten oder gepachteten Immobilien wie z. B. Hundezwinger
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✔
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✔
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✔
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Schäden an geliehenen oder gemieteten Kraftfahrzeuganhängern, sofern ausschließlich für die versicherte Tierhaltung genutzt
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✔
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✔
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✔
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Neuwertentschädigung statt Zeitwertentschädigung für Schäden an Sachen Dritter
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✘
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✔
bis 7.500 EUR, nicht älter als 1 Jahr
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✔
nicht älter als 2 Jahre
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Nutzung des Tieres für selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten
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✘
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✔
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✔
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Verzicht auf Anrechnung der Tiergefahr oder Mithaftung des Hüters bzw. der Hüterin
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✘
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✘
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✔
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Forderungsausfalldeckung bei Personen- und Sachschäden
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bei Schäden ab 0 EUR
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✔
bei Schäden ab 0 EUR
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✔
bei Schäden ab 0 EUR
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Gewaltopferschutz
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✔
bei Schäden ab 0 EUR
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✔
bei Schäden ab 0 EUR
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✔
bei Schäden ab 0 EUR
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Rechtsschutz-Service-Telefon bei einem Forderungsausfall ab 1.500 EUR
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✘
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Kosten der Rechtsverfolgung bei einem versicherten Forderungsausfall ab 1.500 EUR
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Allianz Pferde-Haftpflicht – die Leistungen im Überblick

- Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch privat gehaltene Pferde, Esel und Maultiere: Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung prüft im Schadensfall, ob und in welcher Höhe Schadensersatzpflicht besteht, übernimmt den Schadensersatz, wenn er berechtigt ist, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – notfalls auch vor Gericht.
- Mietsachschäden: Wir übernehmen Schäden an gemieteten oder gepachteten Immobilien sowie Teilen davon, zum Beispiel Stallungen, Pferdeboxen und Koppelzäunen, sofern sie nicht auf normale Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind. Mietsachschäden an Pferdeanhängern und Reitutensilien sind ebenfalls versichert.
- Forderungsausfalldeckung: Erleidet der Kunde bzw. die Kundin durch das Pferd eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden, den der Halter des verursachenden Tieres wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Versicherung nicht begleichen kann, kommt die Allianz für seine Ansprüche auf.
- Auslandsschutz: Die Allianz Pferdehalter-Haftpflichtversicherung schützt rund um die Uhr, auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.
Leistungen
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Smart
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Komfort
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Premium
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---|---|---|---|
Versicherungssumme für Personen-, Sach und Vermögensschäden pauschal
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50 Mio. Euro
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75 Mio. Euro
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100 Mio. Euro
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Selbstbeteiligung
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optional
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optional
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optional
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Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Mit-Eigentümers, Mit-Halters, Hüters, Reiters bzw. der nichts gewerbsmäßigen Mit-Eigentümerin, Mit-Halterin, Hüterin, Reitetin und Reitbeteiligten
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✔
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✔
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✔
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Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern bzw. privater oder öffentlicher Arbeitgeber bei Personenschäden von mitversicherten Angehörigen
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✔
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✔
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✔
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Haltung von Fohlen versicherter Pferde im Jahr der Geburt beitragsfrei bis
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zum Ende des darauffolgenden VJ
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zum Ende des darauffolgenden VJ
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zum Ende des darauffolgenden VJ
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Gewollter und ungewollter Deckakt
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✔
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✔
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✔
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Schadensereignisse im Ausland bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt in EU/Schweiz/Norwegen/Island/Liechtenstein
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unbegrenzt
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unbegrenzt
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unbegrenzt
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Schadensereignisse im Ausland bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt im sonstigen Ausland
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unbegrenzt
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unbegrenzt
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unbegrenzt
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Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz (USchadG)
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50 Mio. Euro
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75 Mio. Euro
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100 Mio. Euro
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Weidegang inkl. Hin- und Zurückbringen der Tiere
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✔
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✔
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✔
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Offen- oder Laufstallhaltung
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✔
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✔
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Reiten oder Führen mit ungewöhnlicher Zäumung
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✔
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✔
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Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen
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✔
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✔
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Besitz und private Verwendung von Pferdeschlitten und Pferdekutschen
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✔
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✔
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Einsatz des Tieres im Verein
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✔
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Flurschäden
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✔
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✔
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Inhaber:in im Inland gelegener Grundstücke, Gebäude oder Einrichtungen für die versicherte Tierhaltung
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✔
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✔
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✔
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Bergungskosten des verunglückten Tieres (lebend oder tot)
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✔
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✔
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✔
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Nutzung als Therapiepferd (ehrenamtlich/unentgeltlich)
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✔
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✔
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✔
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Mietsachschäden an gemieteten oder gepachteten Immobilien wie z. B. Stall- oder Pferdeboxen sowie an Koppelzäunen
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✔
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✔
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✔
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Mietsachschäden an geliehenen oder gemieteten beweglichen Sachen, sofern ausschließlich für die versicherte Tierhaltung genutzt
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50.000 EUR
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75.000 EUR
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✔
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Schäden an geliehenen oder gemieteten Kraftfahrzeuganhängern, sofern ausschließlich für die versicherte Tierhaltung genutzt
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✔
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✔
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✔
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Neuwertentschädigung statt Zeitwertentschädigung für Schäden an Sachen Dritter
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✔
bis 7.500 EUR, nicht älter als 1 Jahr
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nicht älter als 2 Jahre
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Nutzung des Tieres für selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten
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✔
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✔
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Verzicht auf Anrechnung der Tiergefahr oder Mithaftung des Hüters bzw. der Hüterin
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Forderungsausfalldeckung bei Personen- und Sachschäden
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bei Schäden ab 0 EUR
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bei Schäden ab 0 EUR
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bei Schäden ab 0 EUR
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Gewaltopferschutz
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bei Schäden ab 0 EUR
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✔
bei Schäden ab 0 EUR
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bei Schäden ab 0 EUR
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Rechtsschutz-Service-Telefon bei einem Forderungsausfall ab 1.500 EUR
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Kosten der Rechtsverfolgung bei einem versicherten Forderungsausfall ab 1.500 EUR
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Welche Hunderassen können bei der Allianz versichert werden?
- Die Allianz macht bei der Eingruppierung des Vierbeiners keine Unterscheidung. Der Kunde bzw. die Kundin muss also nicht explizit melden, wenn sein bzw. ihr Hund als gefährlich eingestuft wird. Es können alle Rassen versichert werden, egal ob Rottweiler oder Labrador. Auch so genannte „Listenhunde“ (in den Bundesländern wird in Listen definiert, von welchen Hunden eine Gefahr ausgeht) können bei der Allianz versichert werden.
- Eine Leinenpflicht ist keine Voraussetzung für den Haftpflichtschutz. Außerdem muss eine Körperverletzung durch den Hund nicht bei der Polizei gemeldet werden, damit der Schaden reguliert wird. Die Allianz Hundehalter-Haftpflichtversicherungen wehrt ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche für den Kunden bzw. die Kundin ab.
- Übrigens ist die Hundehalterhaftpflicht-Versicherung als Sonderausgabe von der Steuer absetzbar. Bei der Einkommenssteuer können diese Ausgaben als Vorsorgeaufwendung angeben werden, allerdings gelten Höchstbeträge, die es zu beachten gilt.
Tierhalter-Haftpflicht
Gut zu wissen für Pferdehalter:innen
- Die Deckungssumme einer Pferdehaftpflicht sollte möglichst hoch sein
- Verursacht ein Pferd einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden, entstehen schnell Kosten in Millionenhöhe. Eine Pferdehaftpflicht mit hoher Deckungssumme ist daher unerlässlich. Sie sollte mindestens fünf Millionen Euro betragen. Die Allianz Pferdehaftpflicht kommt im Smart-Tarif für Schäden bis zu 50 Millionen Euro auf. Mit dem Premium-Tarif erhöht sich der Schutz sogar auf bis zu 100 Millionen Euro.
- Jedes Pferd benötigt eine eigene Pferdehaftpflicht
- Besitzt der Kunde bzw. die Kundin mehrere Pferde, reicht eine einzige Pferdeversicherung nicht aus, um umfassend geschützt zu sein. Jedes Pferd muss einzeln versichert sein, da mehrere Pferde für den Versicherer automatisch ein höheres Schadensrisiko darstellen, das mit einer Versicherung nicht abgedeckt ist.
- Bei Tod des Pferdes kann die Pferdehaftpflicht gekündigt werden
- Im Todesfall oder bei Verkauf des Pferdes ist der Kunde bzw. die Kundin nicht länger an den Versicherungsvertrag gebunden. Benötigt wird die Vorlage des Kaufvertrags oder der Bescheinigung des Tierarztes über den Tod des Pferdes.
- Die Pferdehaftpflicht ist steuerlich absetzbar
- Pferdehalter:innen können die Beiträge Ihrer Pferdehaftpflichtversicherung in der Steuererklärung steuermindernd geltend machen. Genauso wie eine private Haftpflichtversicherung fällt auch die Pferdehaftpflicht in den Bereich „sonstige Vorsorgeaufwendungen“.
- Angestellte und Beamt:innen dürfen für Sonderausgaben dieser Art jährlich bis zu 1.900 Euro absetzen. Für Selbstständige und Freiberufler:innen liegt der Höchstbetrag bei 2.800 Euro pro Jahr. Hält der Kunde bzw. die Kundin die Pferde gewerblich, kann er bzw. sie die Beitragszahlungen für die Pferdehaftpflicht sogar in vollem Umfang als Betriebsausgabe absetzen.
- Ist eine eigene Pferdehaftpflicht nötig, um ein fremdes Pferd zu reiten?
- Die Pferdehaftpflicht des Pferdebesitzers bzw. der Pferdebesitzerin greift auch bei Reitbeteiligung oder wenn der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin das Pferd gelegentlich als Fremdreiter:in reitet. Entsteht während des Ausritts ein Schaden, den das Tier verursacht hat, ist der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin über die Pferdehaftpflichtversicherung des Halters bzw. der Halterin geschützt. Er muss nicht für den entstandenen Schaden aufkommen.
- Entsteht der Schaden jedoch nicht durch das fremde Pferd, sondern durch eigenes Missgeschick, springt die Pferdeversicherung nicht ein. Das ist ein Fall für eine private Haftpflichtversicherung.
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