Die Ertragsausfallversicherung leistet für:
Bei Eintritt von Schäden durch:
- Mehraufwendungen aufgrund von Abnahmeverpflichtungen und Vertragsstrafen
- Standgelder und ähnliche Mehraufwendungen
- Wertminderungen und Aufwendungen für vom Sachschaden nicht betroffene, jedoch nicht mehr verwendbare Vorräte
- Sachverständigenkosten
- Sonstige zusätzliche Aufwendungen zur Minderung der Betriebsunterbrechung, auch wenn sie sich während der Haftzeit nicht oder erst über die Haftzeit hinaus schadenmindernd auswirkt