Die anfragepflichtige Reisekasko deckt Kaskoschäden für Dienstfahrten von privat genutzten
Mitarbeiter-Fahrzeugen.
Die anfragepflichtige Reisekasko deckt Kaskoschäden für Dienstfahrten von privat genutzten Mitarbeiterfahrzeugen.
Die Reisekasko schließt der Arbeitgeber ab. Sie deckt bei Dienstfahrten für diesen Arbeitgeber eingetretene Kaskoschäden an privaten Mitarbeiter-Fahrzeugen. Abgerechnet wird die Reisekasko nach einem pauschalen System.
Bitte wenden Sie sich bezüglich eines Angebotes an Ihren Firmen-Spezialisten.
Vertragsgrundlagen:
Anfragepflichtiger Ausschnitt aus der Kfz-Handel- und Handwerks-Grunddeckung.
Anfragepflichtiger Ausschnitt aus der Kfz-Handel- und Handwerks-Grunddeckung.
Hierbei handelt es sich um einen Ausschnitt aus der Kfz-Handel- und Handwerks-Grunddeckung. Diese kann nämlich auf die Kfz-Haftpflichtversicherung für ein rotes Kennzeichen beschränkt werden.
Vertragsgrundlagen:
Bedingungen/Klauseln/Verbraucherinformationen etc: