Steinschlag-Kosten für zum Beispiel für Wechsel der Frontscheibe, Reparaturen an Scheinwerfern und Rückleuchten oder Instandsetzung von Schäden an Panorama- und Schiebedächern deckt die Teilkasko ab.
Hat der Kunde eine Vollkasko ist die Teilkasko integriert und die Reparatur wird ebenfalls übernommen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten nicht. Lackschäden übernimmt die Vollkasko.
Ob bei Glasbruch am Auto die Teilkasko-Selbstbeteiligung fällig ist, hängt vom Schaden ab: Zahlt die Teilkasko den Austausch der Frontscheibe, zahlt der Kunde einen Selbstbehalt. Ist eine Reparatur möglich, verzichten die meisten Versicherer auf den Eigenanteil.
Bei einem Steinschlag bietet die Teilkasko der Allianz diese Vorteile:
Bei Glasschäden in der Teilkaskoversicherung gilt unverändert: Die schnellste Abwicklung erfolgt durch unsere Glaspartner.
Für Sie bedeutet dies:
Ausnahme: Ihr Kunde kommt mit einer Rechnung zu Ihnen
Sollte Ihr Kunde die Reparatur bei einer Werkstatt veranlasst haben, die nicht zu unseren Glaspartner gehört, melden Sie den Glasschaden im Maklerportal Schadenmeldung. Übersenden Sie uns die Rechnung mit Abtretungserklärung bzw. Angaben des Zahlungsempfängers und Vorsteuerabzugsberechtigung direkt im Maklerportal Schadenmeldung.
Der Schaden wird automatisch sofort nach Prüfung reguliert.
Führt der Glasschaden am versicherten Fahrzeug voraussichtlich zu einem Totalschaden, bitten wir um sofortige Meldung – entweder im Maklerportal Schadenmeldung oder telefonisch.
Die zuständige Glasgruppe erreichen Sie werktags von 8 - 20 Uhr persönlich unter der Telefonnummer: 069 96 24 96 36 20.