höhere Gewalt und- oder außergewöhnliche Witterungseinflüsse
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Diebstahl fest eingebauter versicherter Teile
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Ungeschicklichkeit durch Handwerker
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Vandalismus
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unbekannte Eigenschaften des Baugrundes
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Im Schadenfall werden die Kosten für das Aufräumen der Baustelle sowie die notwendigen Wiederherstellungskosten ersetzt, abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes.
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