Im Ernstfall die beste Versorgung
bKV-Icon Krankenhaus

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet nur eine Grundversorgung für die Behandlung im Krankenhaus. Die Kosten für einen Arzt nach Wunsch oder die Unterbringung im ruhigen Zweibettzimmer inklusive zahlreicher Komfortleistungen (wie z. B. ein größeres Zimmer, Komfortbett, größere Menüauswahl und ein eigenes WC/Bad) werden jedoch nicht übernommen.

Gerade im Falle einer Krankheit oder eines plötzlichen Unfalls, bei dem zum Beispiel die Expertise eines renommierten Spezialisten gewünscht wird, sind diese Leistungen nicht abgedeckt. 

Mit dem bKV-Baustein Krankenhaus ermöglichen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine optimale Versorgung im Krankenhaus - und das ohne Gesundheitsprüfung!

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  • Wahl- und belegärztliche Leistungen im Krankenhaus 
  • Wahlleistung Unterkunft im Zweibettzimmer
  • Ersatzweise Krankenhaustagegeld:                                                        
    -25 EUR bei Verzicht auf die Wahlleistung Unterkunft
    -25 EUR bei Verzicht auf wahl-/belegärztliche Behandlung
  • Wunschverlegung und Serviceleistungen (Allianz Card)
  • Leistungen bei ambulanten Operationen nach Vorleistung der GKV
  • Leistungen für die Behandlung in Privatkliniken nach Vorleistung der GKV
  • Erstattung auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
     
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