Insgesamt wurden im Jahr 2019 9 Millionen Patienten im erwerbstätigen Alter stationär behandelt. Dementsprechend war im Schnitt jeder sechste im Alter zwischen 15 bis 64 Jahren im Krankenhaus.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet nur eine Grundversorgung für die Behandlung im Krankenhaus. Während dem Krankenhausaufenthalt können hohe Zusatzkosten auf den Patienten zukommen, wie beispielsweise die gesetzliche Zuzahlung, Kosten für ein Upgrade ins Ein- bzw. Zeitbettzimmer oder die Fahrtkosten zur Klinik. Diese müssen vom Patienten selber getragen werden.
Dank der bKV können die Arbeitnehmer diese Zusatzkosten im Rahmen eines stationären Aufenthalt auffangen.
Und das Gute für Arbeitgeber: Bei dem Baustein Krankenhaustagegeld fällt keine Berufsgruppenprüfung an!
Der bKV-Baustein Krankenhaustagegeld ist auch für PKV-Versicherte abschließbar.