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Das bietet die Allianz Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine staatlich geförderte Form der betrieblichen Altersvorsorge. Sie eignet sich besonders für Gutverdiener, die ihren Lebensstandard im Alter halten wollen:
Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei und bei Entgeltumwandlung bis zu 4 % der BBG sozialversicherungsfrei. Bei Arbeitgeberfinanzierung sind die Beiträge zudem unbegrenzt sozialversicherungsfrei.
Zur Auszahlung besteht die Wahl zwischen einer lebenslangen monatlichen Rente oder einer einmaligen Kapitalzahlung.
Für welche Arbeitgeber ist die Allianz Unterstützungskasse geeignet?
Für welche Arbeitnehmer ist die Allianz Unterstützungskasse geeignet?
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für Mitarbeiter höherer Gehaltsstufen.
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wenn die Fördergrenzen von Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds bereits ausgeschöpft sind.
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für ältere Mitarbeiter, für die in wenigen Jahren eine betriebliche Altersversorgung aufgebaut werden soll.
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wenn flexible Einzahlung oder eine mögliche Senkung der Beiträge gewünscht ist.
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für Arbeitnehmer, die ihre Versorgung vor vollendetem 62. Lebensjahr in Anspruch nehmen möchten.
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für Selbstständige und Freiberufler.
Vorteile für Arbeitgeber
Vorteile für Arbeitnehmer
Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung. Die Entgeltumwandlung kann zu geringeren Leistungen aus den gesetzlichen Sozialsystemen und ggf. zur Versicherungs- und Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung führen. Die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen sind als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern (§ 19 Abs. 1 Satz 2 EStG).
Die Allianz Vorsorgekonzepte
Unsere Vorsorgekonzepte erfüllen vielfältige Bedürfnisse und Wünsche. Kundinnen und Kunden können die Balance aus Renditechancen und Sicherheiten individuell festlegen und entscheiden, ob sie bei der Kapitalanlage vollständig auf die Expertinnen und Experten der Allianz vertrauen oder diese selbst mitgestalten wollen.
Eckdaten zur Unterstützungskasse im Überblick
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Beiträge steuerfrei | Unbegrenzt steuerfrei |
Beiträge sozialversicherungsfrei |
• Bei Arbeitgeberfinanzierung: sozialversicherungsfrei. • Bei Entgeltumwandlung: sozialversicherungsfrei bis 3.864 €/Jahr bzw. 322 €/Monat |
Zahlweise |
• Beitragshöhe muss konstant oder steigend sein • Variable Beiträge sind nicht möglich |
Form der Anlage | Wählbar zwischen den Vorsorgekonzepten Perspektive, IndexSelect, KomfortDynamik und InvestFlex; zu allen Vorsorgekonzepten kann auch eine Rentenzusage abgeschlossen werden |
Arbeitgeberwechsel |
• Vertrag bei neuem Arbeitgeber fortsetzbar – jedoch ohne Rechtsanspruch • Keine private Fortführung möglich |
Auszahlung |
• Ab 62 Jahren möglich • Steuer- und sozialabgabenpflichtig (für in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Versicherte) |
Auszahlungsoptionen | Als Rente, Kapital oder Kombination |
Mögliche Ergänzungen | Hinterbliebenenvorsorge und/oder Arbeitskraftsicherung |
Mindestalter | 23 Jahre, wenn nach 2018 erstmals eine Zusage erteilt wird |
Werte gültig für 2025.
bzw. 27 Jahre, wenn zwischen 2009 – 2017 bzw. 28 Jahre, wenn vor 2009 erstmals eine Zusage erteilt wurde.