Pflegebedürftig kann jeder werden. Jederzeit und oft schneller, als man denkt. Im Fall der Fälle deckt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen geringen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten ab. Umso besser, wenn Sie Ihre Kunden schon jetzt überzeugen, gleich an das Thema Pflege zu denken und sich für eine starke Vorsorge zu entscheiden. Denn mit einer privaten Pflegevorsorge sichern sich Ihre Kunden und ihren Angehörigen im Pflegefall nicht nur finanzielle Unabhängigkeit und hohe Selbstbestimmtheit. Auch mit vielen wertvollen Services wie Beratung und Unterstützung z.B. bei der Suche eines Pflegedienstes oder Pflegeheimes helfen wir, die Situation besser zu meistern.
Es gilt: Der richtige Zeitpunkt ist jetzt. Denn je früher der Abschluss, umso günstiger der Einstieg.
Ob individuelle Beratung oder Unterstützung bei der Suche eines Pflegeheimes innerhalb von 24 Stunden – die Experten unseres Partners ARZ.care stehen Kunden und ihren Angehörigen mit der Allianz Pflege Assistance zur Seite. Jederzeit. Und das völlig kostenlos – selbst für nahe Familienangehörige, die nicht bei uns versichert sind. Die Leistungen gelten für Neu- und Bestandskunden – bei Bestandskunden nur für die Tarife PZTB02, PZTB03, PZTBEST und PZTP02.
Doch welche Leistungen erbringt ARZ.care konkret?
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Leistungen
(Tagegeld in % des versicherten Tagessatzes)
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PflegeBahr (PZTG02) |
PflegetagegeldBest (PZTB03) |
PflegetagegeldBest (PZTB03) mit Pflegetagegeld Erhöhung ambulant (PZTA03) |
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Pflegegrad 1 ambulant/stationär |
10 % / 10 % | 20 % / 20 % | 20 % / 20 % | |
Pflegegrad 2 ambulant/stationär |
20 % / 20 % |
30 % / 100 % |
30–100 % / 100 % |
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Pflegegrad 3 ambulant/stationär |
50 % / 50 % |
50 % / 100 % | 50–100 % / 100 % | |
Pflegegrad 4 ambulant/stationär |
80 % / 80 % | 80 % / 100 % | 80–100 % / 100 % | |
Pflegegrad 5 ambulant/stationär |
100 % / 100 % | 100 % / 100 % | 100 % / 100 % | |
Weiterzahlung auch bei Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten |
Weiterzahlung unbegrenzt | Weiterzahlung unbegrenzt | Weiterzahlung unbegrenzt | |
Dynamik (auch im Leistungsfall) | 5 % alle 3 Jahre (max. Inflationsrate) | 10 % alle 3 Jahre | 10 % alle 3 Jahre | |
Erhöhungsoptionen |
nein |
bis 30 % (max. 30 €) |
bis 30 % (max. 30 €) | |
Beitragsbefreiung |
nein | ja, bei Pflegegrad 5 | ja, bei Pflegegrad 5 | |
Wartezeit |
5 Jahre, außer bei Unfall |
nein |
nein | |
Serviceleistungen |
nein |
Pflege-Hotline, Hausnotruf, persönliche Beratung zu Hause |
Pflege-Hotline, Hausnotruf, persönliche Beratung zu Hause |
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Tagessatzhöhe |
20 € (unter 35 Jahre: 21 bis 34 €, um staatl. Förderung zu erhalten) |
max. 150 € (unter 16 Jahre: max. 80 €) |
max. 150 € (unter 16 Jahre: max. 80 €) |
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Geltungsbereich |
EU / EWR / Schweiz |
weltweit | weltweit |
Mit PflegeBahr bietet die Allianz Private Krankenversicherung einen unkomplizierten Einstieg in die private Pflegevorsorge mit bis zu 60 Euro staatlicher Förderung pro Jahr.
Sichern Sie Ihre Kunden mit PflegeBahr unkompliziert für den Pflegefall ab. Die Allianz kümmert sich um den Antrag für die Zulage – Ihr Kunde profitiert von der stattlichen Förderung. Vor allem Kunden in jüngeren und mittleren Altern profitieren von günstigen Beiträgen durch die staatliche Förderquote.
Der Allianz PflegeBahr dient vor allem als zusätzliche Grundabsicherung für den Pflegefall:
Je nach Pflegegrad erhalten Ihre Kunden sowohl bei ambulanter als auch stationärer Pflege finanzielle Unterstützung.
Wird Ihr Kunde in Pflegegrad 5 eingestuft, erhält er 100 % seines Tagessatzes, mindestens jedoch 600 Euro monatlich.
In den anderen Pflegegraden erhalten Ihre Kunden anteilige Beträge (10, 20, 50 und 80 % Ihres Tagessatzes).
Mit dem Allianz PflegeBahr können Ihre Kunden die Höhe ihrer Leistungen dynamisch ohne Gesundheitsprüfung anpassen.
Die Allianz Pflegezusatzversicherung PflegetagegeldBest sichert Ihre Kunden mit maßgeschneiderten Lösungen im Pflegefall ab. Diese können bei wichtigen Ereignissen, auch ohne weitere Gesundheitsprüfung, nachträglich angepasst werden.
Auch Service- und Assistanceleistungen unseres Partners WDS.care sind enthalten. Damit erhalten Ihre Kunden u. a. jederzeit eine persönliche Beratung oder Unterstützung bei der Suche eines Pflegedienstes oder Pflegeheimes innerhalb von 24h. Auch die Angehörigen Ihrer Kunden können diesen Service kostenlos nutzen.
Mehr Flexibilität verschaffen Sie Ihren Kunden über unsere zusätzlichen Bausteine: eine garantierte Beitragsentlastung im Alter, bessere ambulante Versorgung oder Einmalauszahlung.
Ihr Kunde bekommt im Pflegefall ein Pflegetagegeld. Die Höhe hängt dabei vom gewählten Tagessatz, dem jeweiligen Pflegegrad und davon ab, ob Ihr Kunde ambulant oder stationär gepflegt wird.
Der Tarif leistet grundsätzlich ohne Karenz- und Wartezeit, auch bei stationärer Behandlung und Rehabilitation.
Das PflegetagegeldBest bietet Ihren Kunden eine optimale Pflegevorsorge mit vielen, individuellen Gestaltungsoptionen und sichert Ihren Kunden finanzielle Unabhängigkeit im Pflegefall.
Im Pflegefall weiter selbstbestimmt und zu Hause leben können, ist der zentrale Wunsch im Alter. Um so lange wie möglich zu Hause uns selbstbestimmt leben und dort versorgt werden zu können, bietet der Zusatzbaustein Pflegetagegeld Erhöhung ambulant mehr finanzielle Mittel für die Versorgung zu Hause.
Eine Erhöhung ist bis zu 100 % des Tagessatzes für die ambulante Versorgung möglich.
Bei einer Pflegebedürftigkeit entstehen oft hohe einmalige Kosten, zum Beispiel für notwendige Umbaumaßnahmen im Haus des Pflegebedürftigen. Eine Einmalauszahlung hilft, diese Belastung aufzufangen. Der maximale Auszahlungsbetrag (nach mindestens Pflegegrad 2) liegt bei 15.000 Euro.
Der Tarif Pflege Einmalauszahlung (PZTE03) kann nur zusammen mit Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) (oder zu einem bestehenden PZTB03) abgeschlossen werden und kann nicht ohne einen Pflegetagegeldtarif bestehen. Er endet am nächsten Monatsersten nach erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach mindestens Pflegegrad 2.
Die Vorsorgekomponente V richtet sich auch bei Pflegetagegeld-Tarifen nach dem Grundtarif (Unisex/Bisex). Da es in den Pflegetagegeld-Tarifen keinen Übertragungswert gibt, wird die Vorsorgekomponete V ohne Übertragungswert verwendet.
Im Vergleich zur privaten Krankheitskosten-Vollversicherung sind die Beiträge für die Pflegetagegeld-Tarife und somit auch für die zugehörige Vorsorgekomponente V nicht arbeitgeberzuschussfähig und können auch nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Die Beiträge für die Vorsorgekomponente V sind bis zur Vertragsbeendigung zu entrichten. Bei gleichzeitiger Absicherung einer Krankheitskosten-Vollversicherung und eines Pflegetagegeld-Tarifs ist es in der Regel sinnvoll, zuerst eine Vorsorgekomponente V für die Krankheitskosten-Vollversicherung zu vereinbaren und diese bis zum maximalen Entlastungsbetrag aufzufüllen, bevor eine Vorsorgekomponente V zu dem Pflegetagegeld-Tarif vereinbart wird.
Die Pflegetagegeld-Tarife PZTB03, PZTA03, PZTB02 und PZTBest enthalten eine Beitragsbefreiung ab der Pflegegrad 5. Zusätzlich bieten die Tarife PZTB03 und PZTA03 eine Ruhemöglichkeit bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit.
Für die Dauer einer Beitragsbefreiung bzw. Ruhephase in einem der oben genannten Pflegetagegeld-Tarife gilt für die zugehörige Vorsorgekomponente V Folgendes:
Mit Beendigung der Beitragsbefreiung bzw. der Ruhephase im Pflegetagegeld-Tarif wird die Vorsorgekomponente V reaktiviert und der Beitrag unter Berücksichtigung aller Rückstellungen neu berechnet. Hierbei kann ein monatlich zu zahlender Mehrbeitrag entstehen.
Während ein Pflegetagegeld-Tarif ruhend gestellt oder beitragsbefreit ist, kann zu diesem Pflegetarif eine Beitragsentlastung im Alter (Vor-sorgekomponente V) weder neu vereinbart noch eine bereits bestehende Beitragsentlastung erhöht werden.
Sie würden Ihren Kunden gerne den Bedarf sowie wie viel sie sich sparen, wenn sie sich schon jetzt für eine private Pflegezusatzversicherung entscheiden, aufzeigen.
Dann nutzen Sie den Pflegevorsorgerechner.