Krankenversicherungsbeitrag ab Alter 65 senken – lebenslang und garantiert: Mit der Vorsorgekomponente V können Ihre Kunden sich schon heute dafür entscheiden, die Beiträge ab Alter 65 Jahre um bis zu 80 % zu senken – lebenslang und garantiert.
Steuern sparen: Die Einzahlungen in die Vorsorgekomponente V sind im Rahmen der zugrunde liegenden Tarife der Vollversicherung steuerlich ansetzbar.
Von unserer Finanzstärke profitieren: Im Jahr 2019 erreichte die Allianz eine Nettoverzinsung von 3,5 %. Ein Teil dieser erwirtschafteten Zinsen ist bereits bei der Beitragsberechnung der Vorsorgekomponente V einkalkuliert, ein weiterer Teil der Erträge wird zur Stabilisierung der Beiträge im Alter gutgeschrieben.
Als Arbeitnehmer vom Arbeitgeberzuschuss profitieren: Die Einzahlungen in die Vorsorgekomponente V werden zu 50 % vom Arbeitgeber bezuschusst (Höchstgrenze im Jahr 2020: 367,97 EUR).
Der Entlastungsbeitrag aus der Vorsorgekomponente V ist lebenslang garantiert, unbenommen davon können die Beiträge entsprechend den gesetzlichen Regelungen angepasst werden. Bei Kündigung oder Beendigung Ihres Tarifs mit V nach 10 Jahren (mit Sonderregelung für die Vorsorgekomponente V gegen Einmalzahlung) gehen die Einzahlungen nicht verloren. Sie werden auf weiter bestehende Tarife beitragsmindernd angerechnet oder zur Finanzierung eines beitragsfreien Krankenhaustagegeld-Tarifs verwendet.
1 Der Beitrag kann sich in der Vertragslaufzeit durch Beitragsanpassungen erhöhen.
2 Durch Beitragsanpassungen kann in der Vertragslaufzeit ein Beitrag für die Vorsorgekomponente V anfallen bzw. sich erhöhen.
Vorsorgekomponente V in der Pflegetagegeldversicherung
Die Vorsorgekomponente V ist in folgenden Pflegetagegeldtarifen abschließbar:
Die Vorsorgekomponente V ist gegen laufenden Beitrag und gegen Einmalzahlung möglich.