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Krankenversicherungsbeitrag ab Alter 65 senken – lebenslang und garantiert: Mit der Vorsorgekomponente V können Ihre Kunden und Kundinnen sich schon heute dafür entscheiden, die Beiträge ab Alter 65 Jahre um bis zu 80 % zu senken – lebenslang und garantiert.

Steuern sparen: Die Einzahlungen in die Vorsorgekomponente V sind steuerlich absetzbar – in gleicher Höhe, wie man auch den Tarif steuerlich absetzen kann.

Von unserer Finanzstärke profitieren: Im Jahr 2022 erreichte die Allianz eine Nettoverzinsung von 3,2 %. Ein Teil dieser erwirtschafteten Zinsen ist bereits bei der Beitragsberechnung der Vorsorgekomponente V einkalkuliert, ein weiterer Teil der Erträge wird zur Stabilisierung der Beiträge im Alter gutgeschrieben.

Als Arbeitnehmer vom Arbeitgeberzuschuss profitieren: Die Einzahlungen in die Vorsorgekomponente V werden bis zu 50 Prozent vom Arbeitgeber bezuschusst (Höchstgrenze im Jahr 2024: 421,76 EUR). Nur V gegen laufenden Beitrag.

 

Der Entlastungsbeitrag aus der Vorsorgekomponente V ist lebenslang garantiert, unbenommen davon können die Beiträge entsprechend den gesetzlichen Regelungen angepasst werden. Bei Kündigung oder Beendigung Ihres Tarifs mit V nach 10 Jahren (mit Sonderregelung für die Vorsorgekomponente V gegen Einmalzahlung) gehen die Einzahlungen nicht verloren. Sie werden auf weiter bestehende Tarife beitragsmindernd angerechnet oder zur Finanzierung eines beitragsfreien Krankenhaustagegeld-Tarifs verwendet.

Einmalzahlungen in die Vorsorgekomponente V können grundsätzlich zusammen mit Beitragsvorauszahlungen für künftige Jahre bis zur Höhe des 3-fachen Jahresbeitrags (in Höhe des Basisschutzes) als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Zielgruppe
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Freiberufler
  • Beamte
  • Kunden mit einer Pflegetagegeldabsicherung
  • Kinder und Jugendliche bis Alter 20
  • Kunden ab 65 
Vorteile

1 Der Beitrag kann sich in der Vertragslaufzeit durch Beitragsanpassungen erhöhen.

2 Durch Beitragsanpassungen kann in der Vertragslaufzeit ein Beitrag für die Vorsorgekomponente V anfallen bzw. sich erhöhen.

Zu den MeinGesundheitsschutz-Tarifen (nicht A-Tarife und MeineWechseloption) kann eine garantierte Beitragsentlastung im Alter (Vorsorgekomponente V) abgeschlossen werden.

Die Vorsorgekomponente V ist in folgenden Pflegetagegeldtarifen abschließbar:

  • PflegetagegeldBest (PZTB03 und PZTB02),
  • Pflegetagegeld Erhöhung ambulant (PZTA03),
  • PZTBest, PZT und PZT3.

Die Vorsorgekomponente V ist gegen laufenden Beitrag und gegen Einmalzahlung möglich.

Pflegezusatzversicherung

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