Produkt
Vorteile
Details

Kfz-Haftpflicht

Teilkasko

Vollkasko

Unfallschäden an fremden Fahrzeugen
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Personenschäden
bis zu 15 Mio.EUR
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Umweltschäden
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Cyber-/ Hackerangrif
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Diebstahl
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Vandalismus
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Brand, Explosion oder Kurzschluss und Elementarschäden
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Wildunfall sowie Zusammenstoß mit Tieren aller Art und Tierbiss
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Individuelle Absicherung
Ihre Kunden können aus den verschiedenen Leistungsbausteinen auswählen und damit ihr Risiko individuell abdecken.
Wann zahlt die Kfz-Versicherung, wann nicht?

Die Kfz-Versicherung zahlt, wenn:

  •  …der VN einen Unfall während einer Probefahrt mit dem roten Kennzeichen verursacht hat. Bei Sach- und Personenschäden zahlt die Kfz-Haftpflicht die Kosten des Unfallgegners bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Kommt das eigene Fahrzeug zu Schaden, übernimmt die Vollkaskoversicherung die Reparatur.
  •  … die eigenen, nicht zugelassenen Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände durch Hagel oder Sturm beschädigt werden. Die Teilkasko als auch die Vollkasko erstatten Elementarschäden. Die Höchstentschädigung im Kumulschaden kann auf Wunsch erhöht werden.
  •  …ein zugelassenes Fahrzeug im Rahmen der Inspektion von der Hebebühne fällt. Auch hier wird im Rahmen der Vollkaskoversicherung reguliert. 
Die Kfz-Versicherung zahlt nicht, wenn:
  •  …das Fahrzeug vorsätzlich beschädigt wurde.
  •  ...die rote Nummer mißbräuchlich verwendet wurde.
  •  …Ersatzteile aus dem Warenlager gestohlen werden.
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