Produkt
Sie haben Ihren Firmenkunden über die Möglichkeit der arbeitgeberfinanzierten bKV informiert. Dieser möchte jedoch keine obligatorische Absicherung? Kein Problem! Bieten Sie ihm alternativ einen fakultativen Rahmenvertrag an. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten einen solchen Rahmenvertrag zu gestalten. 
 
Grundsätzlich – unabhängig von der Art des Rahmenvertrags – gilt jedoch:
 
  • Der Arbeitgeber schließt für die Mitarbeiter einen fakultativen Rahmenvertrag mit der Allianz ab.
  • Der Mitarbeiter entscheidet sich individuell, ob er das Angebot in Anspruch nehmen möchte. Die Beitragszahlung erfolgt durch den Mitarbeiter, je nach Tarif fällt eine Gesundheitsprüfung an.
  • Im Leistungsfall setzt sich der Mitarbeiter direkt mit der Allianz in Verbindung. Der Arbeitgeber hat keinen zusätzlichen Aufwand in der Verwaltung.
Zielgruppe
  • mit mehr als 100 Beschäftigten
  • bei denen eine Finanzierung der Beiträge durch den Arbeitgeber nicht gewünscht oder nicht möglich ist
  • die ihren Mitarbeitern einen (monetären) Vorteil zur Absicherung ihrer Gesundheit ermöglichen möchten
  • mit weniger als 100 Beschäftigten
  • die eine Ansprache der Mitarbeiter zum Angebot der Absicherung nicht unterstützen  
Vorteile
Abhängig von den abgeschlossenen Tarifen erhalten die Versicherten Zugang zu weiteren Services. 
Gruppenversicherungsvertrag
Kollektivvertrag
Einzeltarife aus der bKV
Empfohlene Mindestgröße der Firma
100 Mitarbeiter
500 Mitarbeiter
500 Mitarbeiter
Mindestanzahl
10 Versicherungsverträge
50 Versicherungsverträge
10 Versicherungsverträge
Vergütung
Es gelten die individuellen Vergütungsregelungen
Es gelten die individuellen Vergütungs- regelungen
Es gelten die individuellen Vergütungsregelungen
Tarife
Alle Gruppenversicherungstarife (Voll-, Zusatz-, Tagegeldversicherungen) –
mit Ausnahme der Tarife der Ärzte-Gruppenvollversicherung und der betrieblichen Krankenversicherung
Alle rabattfähigen Einzelversicherungstarife – nicht Pflege-Pflichtversicherung
Auswahl aus bestimmten Tarifen der Einzelversicherung der bKV durch den Arbeitgeber
Weitere Informationen dazu finden Sie im entsprechenden Verkaufsfoliensatz zum fakultativen Kollektivrahmenvertrag. Die Weiterleitung zu den Verkaufsunterlagen finden Sie unter „Unterlagen & mehr“.
Weitere Informationen dazu finden Sie im entsprechenden Verkaufsfoliensatz zum fakultativen Kollektivrahmenvertrag. Die Weiterleitung zu den Verkaufsunterlagen finden Sie unter „Unterlagen & mehr“.
Rabatt (bei einem 33-jährigen Mitarbeiter)
6 % bei Krankheitskostenversicherungen
4 % bei Tagegeldversicherungen, Dental-Tarifen
3,5 % bei Krankheitskostenversicherungen
3 % bei Tagegeldversicherungen, Dental-Tarifen
-
Gesundheitsprüfung
Ja
Ja
Nein, innerhalb von 6 Monaten
Absicherung von Familienangehörigen
Ja, unabhängig vom Versicherungsschutz des VN
Ja, unabhängig vom Versicherungsschutz des VN
Ja, abhängig vom Versicherungsschutz des VN (ob Gesundheitsfragen anfallen, hängt vom Tarif ab)
Ausscheiden aus dem versicherbaren Personenkreis bzw. Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages
Ende der einzelnen Absicherung im Gruppenversicherungsvertrag; Weiterversicherung in der Einzelversicherung 
Wegfall des Beitragsnachlasses
Absicherung bleibt unverändert bestehen
Besonderheit
Vorlage eines Vertriebskonzeptes 
Vorlage eines Vertriebskonzeptes
Vorlage eines Vertriebskonzeptes & Freigabe durch den Underwriter erforderlich
Unterlagen und mehr