Als Allianz Private Krankenversicherung legen wir "einen Zahn zu" mit einem leistungsstarken Zahnzusatzportfolio: Den MeinZahnschutz-Tarifen im Alles+Mehr Paket.
Denn für gesunde und strahlende Zähne muss man oft ganz schön tief in die Tasche greifen. Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) übernehmen meist nicht alle Kosten. Umso besser, wenn man sich dann auf die starke Zahnzusatzversicherung der Allianz verlassen kann. Mit MeinZahnschutz sind Kundinnen und Kunden nicht nur rundum abgesichert, sondern profitieren auch von besonders hohem Schutz und haben viele Extras mit dabei. Und das zu besonders günstigen Beiträgen!
Alle MeinZahnschutz-Tarife können von Heilfürsorgeberechtigten abgeschlossen werden – ganz unkompliziert, ohne Sondervereinbarung und ohne Einschränkungen! Heilfürsorgeberechtigte werden nun mit GKV-Versicherten gleich gestellt und erhalten gleiche Leistungen!
Auch ist das gesamte MeinZahnschutz Portfolio für Grenzgänger mit Sondervereinbarung offen. Es muss ein Anspruch auf Zahnleistungen bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland bestehen (z.B. über den Mechanismus der Aushilfskasse nach Formular E106). Dies ist zum Beispiel der Fall bei der Schweizer Grundversicherung (KVG), aber nicht bei einer Schweizer Privatversicherung oder einer internationalen Krankenversicherung.
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MeinZahnschutz 75 (ZS75 / ZS75AR) |
MeinZahnschutz 90 (ZS90 / ZS90AR) |
MeinZahnschutz 100 (ZS100 / ZS100AR) |
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Premium-Leistungen in allen Tarifen enthalten | |||
Zahnersatz bei Regelversorgung | ✓ 100 % | ✓ 100 % | ✓ 100 % |
Professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe | ✓ 100 % | ✓ 100 % | ✓ 100 % |
Zahnbehandlung z.B. hochwertige Füllungen, Parodontal- und Wurzelbehandlungen | ✓ 100 % | ✓ 100 % | ✓ 100 % |
Angst- und Schmerzausschaltung bei Zahnbehandlung durch z.B. Akupunktur, Lachgas, Hypnose | ✓ 100 % | ✓ 100 % | ✓ 100 % |
Bleaching | ✓ 100 % bis zu 150 EUR alle 2 Versicherungsjahre (VJ) | ||
On-top-Vorteile | |||
Option auf niedrigeren Einstiegsbeitrag oder Anspar-Beitrag (ohne und mit Alterungsrückstellungen) | ✓ | ✓ | ✓ |
Ohne Wartezeit | ✓ | ✓ | ✓ |
Innovationsgarantie und kostenlose Gesundheitsservices | ✓ | ✓ | ✓ |
Monatlich kündbar nach 2 Versicherungsjahren | ✓ | ✓ | ✓ |
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MeinZahnschutz 75 (ZS75 / ZS75AR) |
MeinZahnschutz 90 (ZS90 / ZS90AR) |
MeinZahnschutz 100 (ZS100 / ZS100AR) |
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Diese Leistungsniveaus wählen Kund:innen selbst | |||
Zahnersatz z.B. Brücken, Kronen, Implantate und Inlays inkl. Angst- und Schmerzausschaltung | 75 % | 90 % | 100 % |
Kieferorthopädie unter 21 Jahren (ab 21 Jahre bei Unfall oder schwerer Erkrankung) inkl. Extras wie Keramik-/Minibrackets oder Lingualtechnik | 75 % bis 2.000 EUR | 90 % bis 2.500 EUR | 100 % bis 3.000 EUR |
Aufbiss-Schienen (Knirscherschienen) | 75 % | 90 % | 100 % |
Maximale Erstattung (1./1.-2./1.-3./ab 4. Kalenderjahr) Besonderheit: Erstes Versicherungsjahr endet zum 31.12. (Rumpfjahr) | 1.000 EUR / 1.500 EUR / 2.000 EUR / unbegrenzt | 1.000 EUR / 2.000 EUR / 3.000 EUR / unbegrenzt | 1.000 EUR / 2.500 EUR / 4.000 EUR / unbegrenzt |
Gesunde Zähne bringen viel Lebensfreude. Allerdings übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Kosten für Zahnbehandlung oder Vorsorge. Und wer als gesetzlich Versicherte:r Zahnersatz braucht, muss oft tief in die Tasche greifen.
Mit MeinZahnschutz der Allianz Privaten Krankenversicherung verringern Ihre Kundinnen und Kunden diese Versorgungslücke und vermeiden so das Risiko, von hohen Zahnarztkosten überrascht zu werden.
So teuer kann es ohne Zahnzusatzversicherung werden und so wenig kostet der Zahnarztbesuch mit MeinZahnschutz:
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MeinZahnschutz |
Bisheriges Portfolio |
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Tarifstruktur maximal einfach |
3 leistungsgleiche Komplettpakete mit gleichen Schwerpunkten und einheitlichen Erstattungssätzen (100% Premium-Schutz sowie 75% / 90% / 100%-Absicherung nach Wahl) | 7 Tarife mit verschiedenen Schwerpunkten und Erstattungssätzen |
Angebot mit/ohne AR bei gleichen Leistungen | Angebot mit/ohne AR bei unterschiedlichen Leistungen | |
Einfachere Portfolio- und Tarifstruktur, sofort für Kundinnen und Kunden verständlich | Komplexe Portfolio- und Tarifstruktur, nicht sofort intuitiv verständlich und beratungsintensiv | |
Moderneres Leistungs- niveau |
Mehr Leistung: 100% Tarif, 100% für Vorsorge – ohne Grenzen und 100% auf weitere Premium-Leistungen – in allen Tarifen | Bislang z.B. maximal 90% Tarif, Deckelungen (z.B. bei Zahnprophylaxe) |
Erstattung auch für bestimmte kosmetische Leistungen wie Bleaching, Keramik-/Minibrackets oder Lingualtechnik | Nur Erstattung für medizinisch notwendige Leistungen | |
Neue Leistungsinhalte inklusive wie Schienen, Innovationsgarantie, Angst- und Schmerzausschaltung | Leistungen auf Stand der Tarifeinführung (2010 & 2016) | |
Mehr Vorteile im Verkauf |
Kurze 3-jährige Zahnstaffel mit Rumpfjahr | Zahnstaffel 4 Jahre (48 Monate ab Beginn) ohne Rumpfjahr |
Für Kundinnen und Kunden verständlichere Gesundheitsfragen | Unverständlichere Fragen (Häufige Rückfragen zu „angeratenen Behandlungen“) | |
Monatlich kündbar nach 2 Versicherungsjahren (VJ) | Kündbar mit Frist von 3 Monaten nach 2 Versicherungsjahren (VJ) zum Jahresende | |
Jetzt auch für Heilfürsorgeberechtigte und Grenzgänger | Heilfürsorgeberechtigte und Grenzgänger ausgeschlossen |
Es gibt MeinZahnschutz in drei Niveaus: MeinZahnschutz 75, 90 und 100.
Jedes Niveau wird leistungsgleich einmal mit und einmal ohne Alterungsrückstellungen angeboten.
Besonders hervorzuheben sind die professionelle Zahnreinigung (PZR) ohne jährliche Obergrenze. Dazu werden auch alternative Angst- und Schmerzausschaltung wie Hypnose oder Lachgas erstattet. Ebenfalls enthalten sind bestimmte kosmetische Leistungen wie Bleaching oder Keramikbrackets in der Kieferorthopädie.
Dazu werden in allen Tarifen die Leistungen für Zahnbehandlung zu 100% erstattet.
Alle Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland ohne bestehende Zahnzusatzversicherung sind abschlussberechtigt. Neben GKV-Versicherten können auch Heilfürsorgeberechtigte die MeinZahnschutz Tarife abschließen.
Folgende Zielgruppen wurden dabei als Personen mit besonderem Ansprachepotenzial aufgrund Ihrer Abschlussaffinität identifiziert:
Die Absicherung in der GKV bzw. Heilfürsorge wird auch als Grundabsicherung bezeichnet.
Die Gesundheitsfrage, ob die Kundin/der Kunde aktuell wegen des Tragens einer Schiene in zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung ist, diese angeraten oder beabsichtigt ist, ist mit „Nein“ zu beantworten, sobald die Kundin/der Kunde diese Knirscherschiene nicht mehr aktiv trägt. Das ist dann der Fall, wenn diese seit mindestens 3 Monaten nicht mehr getragen wurde.
Weiterhin gilt: Ist eine Behandlung angeraten (z.B. bei konkretem Termin für Behandlung oder Vorliegen eines Heil- und Kostenplans) oder beabsichtigt, ist der Kunde nicht mehr versicherbar.
Viele unserer Kundinnen und Kunden tragen nach einer erfolgreichen kieferorthopädischen Behandlung noch einen sogenannten Retainer. Dieser Draht an der Innenseite der Zähne sorgt dafür, dass die Zahnstellung sich auch nach dem Entfernen einer festen Zahnspange nicht wieder verändert.
Für den Abschluss eines MeinZahnschutz-Tarifs bedeutet das: Mit dem Einsatz des Retainers gilt die kieferorthopädische Behandlung als beendet. Somit muss dieser nicht als laufende Behandlung angegeben werden. Kundinnen und Kunden mit einem gesetzten Retainer können den Vertrag ohne Erschwernisse abschließen. Für Kundinnen oder Kunden, bei denen ein nötiger Retainer noch nicht abschließend eingesetzt ist, gilt die Behandlung als angeraten bzw. laufend und für einen Abschluss muss der Einsatz des Retainers abgewartet werden.
Es sind weiterhin bis zu drei fehlende Zähne gegen einen Risikozuschlag versicherbar.
Dieser wird jetzt prozentual auf den Grundbeitrag erhoben. Er beträgt bei Tarifen ohne Alterungsrückstellungen 25% pro fehlendem Zahn, bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen 20% pro fehlendem Zahn.
Wird die Frage nach angeratenen Behandlungen mit „ja“ beantwortet, so ist anders als bislang der Antrag nicht versicherbar. Im Neugeschäft werden keine Leistungsausschlüsse der entsprechenden Behandlung vergeben. Das Geschäft kommt nicht zustande.
Ein Tarifwechsel von der Variante ohne Alterungsrückstellung in die leistungsgleiche Variante mit Alterungsrückstellungen ist ohne Risikoprüfung möglich, denn diese Tarife haben gleiche Leistungen.
Auch ein Wechsel zwischen den Niveaus ist möglich, bei Mehrleistung fällt wie üblich eine neue Risikoprüfung an.
Bei einem Wechsel aus einem Tarif mit Alterungsrückstellungen in einen Tarif ohne Alterungsrückstellungen gehen diese nicht verloren, sondern werden geparkt. D.h. dass sie sich zwar nicht weiter erhöhen, bei einem etwaigen weiteren Wechsel in einen Tarif mit Alterungsrückstellungen dann aber wieder angerechnet werden können.
Auch ein Tarifwechsel in und aus anderen Zahntarifen ist möglich. Dabei sind die üblichen Regeln zu beachten:
· Bei Mehrleistungen gibt es eine neue Risikoprüfung.
· Ein Wechsel in einen Bisex-Tarif ist aus gesetzlichen Gründen nicht möglich.
Die Vorversicherungszeit in einer APKV-Zahnzusatzversicherung wird auf die Zahnstaffel angerechnet.