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Die Versicherungssumme richtig wählen

Die Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater muss eine bestimmte Versicherungssumme bereitstellen, die mindestens ihm pro Jahr zur Verfügung stehen muss.

Folgende Mindestversicherungssummen sind gesetzlich vorgeschrieben:

  • Steuerberater: 250.000 EUR 4-fach pro Versicherungsjahr
  • Nicht-haftungsbeschränkte Gesellschaften: 500.000 EUR 1-fach pro Gesellschafter,  mindestens jedoch 4-fach pro Versicherungsjahr
  • Haftungsbeschränkte Gesellschaften: 1 Mio. EUR 1-fach pro Gesellschafter, mindestens jedoch 4-fach pro Versicherungsjahr

Bei diesen Beträgen handelt es sich nur um das gesetzlich vorgeschriebene Minimum.

Darüber hinaus sind die Versicherungssummen frei wählbar.

Die Versicherungssumme ist so zu bemessen, dass sie den Steuerberater oder die Gesellschaft auch in außergewöhnlichen Schadenfällen vor existenzbedrohenden Haftungsansprüchen schützen.

Zielgruppe
Vorteile
Illustration Mensch mit Zertifikat

Details

Illustration Mensch mit Zertifikat
  • Wir haben die größte, auf die Bearbeitung von VH-Schäden mit Volljuristen spezialisierte Schadenabteilung. Diese Spezialisierung ermöglicht den Aufbau eines Fachwissens, von dem der Kunde im Schadenfall profitiert
  • Wir sind im Steuerberatungsmarkt sehr stark aufgestellt und zeichnen uns durch kontinuierliche Zeichnungspolitik aus
  • Wir bieten unseren Kunden exclusive Assistanceleistung (Haufe Online)
  • Wir versichern jegliche Konstellationen in der Gestaltung der beruflichen Ausgestaltung (monoprofessionelle und interprofessionelle Berufsausübung) 
  • In unseren Bedingungen kann die Bürohaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme je 3 Mio. EUR für Personen und Sachschäden eingeschlossen werden
  • Mitversicherbar gegen Zuschlag: Vermögensberatung sowie Mandantenservice
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