Die Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater muss eine bestimmte Versicherungssumme bereitstellen, die mindestens ihm pro Jahr zur Verfügung stehen muss.
Folgende Mindestversicherungssummen sind gesetzlich vorgeschrieben:
Bei diesen Beträgen handelt es sich nur um das gesetzlich vorgeschriebene Minimum.
Darüber hinaus sind die Versicherungssummen frei wählbar.
Die Versicherungssumme ist so zu bemessen, dass sie den Steuerberater oder die Gesellschaft auch in außergewöhnlichen Schadenfällen vor existenzbedrohenden Haftungsansprüchen schützen.
Steuerberater können für ihre berufliche Tätigkeit auch Gesellschaften bilden (sog. Berufsausübungsgesellschaften).
Auch diese sind zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet.
Zwei Gesellschaftsarten sind dabei zu unterscheiden:
Berufsausübungsgesellschaften sind nicht auf die Angehörigen eines freien Berufs (sog. monoprofessionelle Berufsausübungsgesellschaften) beschränkt.
Sie können sich auch aus Angehörigen verschiedener freier Berufe zusammensetzen (sog. interprofessionelle Berufsausübungsgesellschaften).
Wird die Gesellschaft anwaltlich, patentanwaltlich und steuerberatend tätig, benötigt sie für jede dieser Tätigkeiten separaten Versicherungsschutz.
Übt sie darüber hinaus auch noch andere freiberufliche Tätigkeiten aus, braucht sie ggfls. noch weitere berufsspezifische Deckungen.