Die D&O-Versicherung eignet sich für Entscheidungsträger in vielen wirtschaftlichen Bereichen. Besonders empfehlenswert ist eine D&O-Versicherung für Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Beiräte in Firmen unterschiedlichster Unternehmensformen: von der Aktiengesellschaft über die GmbH bis hin zum Verein und der Stiftung.
Die jeweilige Gesellschaft schließt die D&O-Versicherung ab und zahlt die Beiträge. Eine Überlegung, die sich lohnt. Denn die Kosten für eine D&O-Versicherung sind bei weitem nicht so hoch wie die millionenschweren Schäden, die sie abwehrt.
Der Kreis der versicherten Personen ist weit gefasst. Versichert sind sämtliche Organmitglieder (Vorständsmitglieder, Geschäftsführung, Aufsichts-/Beirat) sowie deren Vertretern, faktische Organe, leitende Angestellte sowie weitere Sonderfunktionsinhaber wie z. B. Compliance Officer oder Datenschutzbeauftragte.
Mit Einführung der neuen Produktlinien ist über die Online Antragsstrecke weiterhin der Kombinationsnachlass in Verbindung mit einer bestehenden bzw. gleichzeitig beantragten Straf-Rechtsschutz- als auch Vertrauensschadenversicherung möglich. In allen Produktlinien kann ab 2 Verträgen 5% Nachlass und ab 3 Verträgen ein Nachlass von 10% vergeben werden.
Ist die Bedingung für einen Kombinationsnachlass i.H.v.
erfüllt, wird dieser über die Antragsstrecke automatisch auf der Preisseite der D&O berücksichtigt.
Zusätzlich gilt ein 3-Jahresvertrag der D&O eines Kunden als Zählstück im Unternehmensschutz in den Produktlinien Komfort und Premium.