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Die Versicherungssumme richtig wählen

Die Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte muss eine bestimmte Versicherungssumme bereitstellen, die mindestens ihm pro Jahr zur Verfügung stehen muss.​

Folgende Mindestversicherungssummen sind gesetzlich vorgeschrieben:​

  • Rechtsanwälte:    250.000 EUR 4-fach pro Versicherungsjahr​
  • Nicht-haftungsbeschränkte Gesellschaften:  500.000 EUR 1-fach pro Gesellschafter, mindestens jedoch 4-fach pro Versicherungsjahr​
  • Haftungsbeschränkte Gesellschaften:  2, 5 Mio. EUR 1-fach pro Gesellschafter, mindestens jedoch 4-fach pro Versicherungsjahr.​
    Bei diesen Gesellschaften reicht u.U. auch eine Versicherungssumme von 1 Mio. EUR pro Gesellschafter, mindestens jedoch 4-fach pro Versicherungsjahr aus.​

Bei diesen Beträgen handelt es sich nur um das gesetzlich vorgeschriebene Minimum.​
Darüber hinaus sind die Versicherungssummen frei wählbar.​

Die Versicherungssumme ist so zu bemessen, dass sie den Anwalt oder die Gesellschaft auch in außergewöhnlichen Schadenfällen vor existenzbedrohenden Haftungsansprüchen schützen.​

Zielgruppe
Vorteile

Details

  • Wir haben die größte, auf die Bearbeitung von VH-Schäden mit Volljuristen spezialisierte Schadenabteilung. Diese Spezialisierung ermöglicht den Aufbau eines Fachwissens, von dem der Kunde im Schadenfall profitiert
  • Wir sind Marktführer im Rechtsanwaltsmarkt und zeichnen uns durch kontinuierliche Zeichnungspolitik aus
  • Wir bieten unseren Kunden exclusive Assistanceleistung (Beck Online)
  • Wir versichern jegliche Konstellationen in der Gestaltung der beruflichen Ausgestaltung (monoprofessionelle und interprofessionelle Berufsausübung)
Highlights VH 60/00
Die Allianz VH-Versicherung für Rechtsanwälte und Berufsausübungsgesellschaften geht weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus
Schaden
Den um Rat gebetenen Rechtsanwalt treffen nach der Rechtsprechung weitgehende Pflichten. Er hat umfassend und erschöpfend zu beraten. Im Einzelnen können Schäden u.a. aus folgenden Sachverhalten erwachsen:
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