BasisRente für
Selbstständige und Angestellte

Eine zeitgemäße Altersvorsorge mit Steuervorteilen

Infografik zur Zielgruppe Selbstständige

Labour Force Survey, Eurostat, BMAS eigene Berechnungen; 2020.

2  Labour Force Survey, Eurostat; BMAS eigene Berechnungen; Die Zahlen umfassen Erwerbstätige in der Altersklasse „15 Jahre und mehr“; 2020.

Sonderauswertung des Mikrozensus, Statistisches Bundesamt, BMAS eigene Berechnungen; 2014-20.

Zielgruppe
Beiträge zur BasisRente können bei der Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dadurch reduziert sich die Einkommensteuerbelastung in diesem Jahr.
Infografik zu Steuervorteile

1 Im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrags für Basisvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abzugsfähig in 2024: 27.566 € (Einzelveranlagung) / 55.132 € (Zusammenveranlagung).

2 Bei einem angenommenen Steuersatz von 42 %.

Umfassendes Angebot in der BasisRente – Mehr Chancen und Sicherheit

  • Innovative Vorsorgekonzepte
  • Renditechancen über Garantieniveau steuerbar
  • Chancenorientierte Kapitalanlage mit Stabilität des Sicherungsvermögens
  • Starke Marke Allianz als Partner mit deren Finanzstärke
  • Vom möglichen Steuervorteilsturbo profitieren
Frau im Laden
Frau im Laden

Katrin R. ist selbstständig, hat ein Bruttojahreseinkommen von 70.000 € und schließt eine Allianz BasisRente mit dem Vorsorgekonzept KomfortDynamik ab:

Monatlicher Beitrag: 400 €

Davon absetzbar (100 %): 400 €

Steuerersparnis: 152 €

Aufwand nach Steuererstattung: 248 €

Monatliche Gesamtrente: 1.194 €

Monatliche garantierte Mindestrente: 342 €

Berechnungsbeispiel: Stand 01/2024, BasisRente KomfortDynamik mit Garantieniveau 80 %, Eintrittsalter 32 Jahre, Versicherungsbeginn 01.01.2024, Endalter 67 Jahre, unterstellte jährliche Wertentwicklung 4,5 %, Gesamtleistungen können nicht garantiert werden, Todesfallleistung im Rentenbezug in Höhe der 23-fach jährlich garantierten Rente; private KV mit Beitrag 500 € p. M. plus private Pflege mit Beitrag 50 € p. M..

Beiträge können zu 100 % als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Überschussrente in der Rentenbezugszeit.