Allianz Wechselvorteil

Allianz Wechselvorteil – Einzigartig. Erstklassig.
In 2020 wurde für Neuabschlüsse mit Versicherungsbeginn ab dem 01.01.2021 die Möglichkeit eingeführt, dass die leistungsfreie Vorversicherungszeit bei einer anderen privaten Krankenversicherung (PKV) auf die BONUS-Staffel bei der APKV angerechnet werden kann.
 
Diese Regelung wird auf Kund:innen aus der GKV erweitert. Für Neuabschlüsse mit Versicherungsbeginn ab dem 01.01.2022 wird die leistungsfreie Vorversicherungszeit bei einer GKV auf die Staffel der Beitragsrückerstattung (BRE) bei allen BRE-berechtigten Tarifen angerechnet. Mit dieser Neuerung wird ein weiterer Anreiz für die Kund:innen geschaffen, zur APKV zu wechseln. 
 
Beispiele
Schematisches Beispiel für die AktiMed-Serie
BRE Wechselvorteil
Schematisches Beispiel für die AktiMed-Serie; Monatsbeitrag 500 EUR; Wechsel zur APKV zum Jahreswechsel 

Liegt für das aktuelle bzw. letzte Kalenderjahr vor dem Versicherungsbeginn bei der APKV kein Nachweis vor,  so reicht die Bestätigung der Kund:in als Nachweis für diesen Zeitraum aus.

Das heißt die Anrechnung von einem leistungsfreien Jahr wie in Beispiel 2 ist ohne zusätzlichen Nachweis möglich, falls bei Beantragung kein entsprechender Nachweis verfügbar ist.

Schematisches Beispiel für die AktiMed-Serie; Monatsbeitrag 500 EUR; Unterjähriger Wechsel zur APKV 

Nur volle, durchgängig leistungsfreie Kalenderjahre können bei der Anrechnung berücksichtigt werden.

Liegt für das aktuelle bzw. letzte Kalenderjahr vor dem Versicherungsbeginn bei der APKV kein Nachweis vor,   so reicht die Bestätigung der Kund:in als Nachweis für diesen Zeitraum aus.

Schematisches Beispiel für die AktiMed-Serie; Monatsbeitrag 500 EUR; Nachweise für drei aufeinanderfolgende Jahre mit unterschiedlicher Inanspruchnahme von Leistungen

Nur volle, durchgängig leistungsfreie Kalenderjahre können bei der Anrechnung berücksichtigt werden.

Leistungsfreiheit besteht sogar dann, wenn Leistungen bis zu einem Gesamtwert in Höhe von 300 Euro pro Kalenderjahr bei der GKV in Anspruch genommen wurden.

Im Tarif AktiMed Plus 100 (AMP100U) wird  ab dem ersten leistungsfreien Versicherungsjahr zusätzlich zur erfolgsabhängigen BRE eine erfolgsunabhängige (d. h. tariflich garantiere) BRE gezahlt. Die Voraussetzungen für beide Arten der BRE müssen erfüllt werden.

  • Wichtig für Arbeitnehmer:innen: Der Beitrag wird zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in paritätisch (je 50 %) geteilt. Arbeitgeber:innen übernehmen 50 % des Beitrags bis zur Höchstgrenze. Bei einer BRE von 45 % ist faktisch nur noch 5 % des Beitrags von der Arbeitnehmer:in zu begleichen.
  • Und für Neukund:innen gilt: Bei einer Anrechnung von 3 vollen leistungsfreien Vorversicherungsjahren kann Ihre Kund:in in BRE-Stufe 4 einsteigen und zahlt faktisch ab dem 1. Jahr nur 5 % des Beitrags.

Arbeitgeber:innen  übernehmen 50 % des Beitrags bis zur Höchstgrenze. Zudem erfolgt die BRE bei Arbeitnehmer:innen auch für den Arbeitgeberanteil. Bei einer BRE von 45 % ist faktisch nur noch 5 % des Beitrags von der Arbeitnehmer:in zu begleichen.

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