Viele institutionelle Kunden verfügen über hohe Kapitalvermögen und suchen hierfür attraktive Anlagemöglichkeiten. Die Motive sind vielseitig und reichen von der Bildung von Eigenkapital, Finanzreserven oder Investitionsrücklagen bis zur Verbesserung der Diversifikation vorhandener Kapitalvermögen.

Nutzen Sie Ihre Kontakte und sprechen Sie Firmen und sonstige institutionelle Kunden auf die Einmalbeitragslösungen der Allianz an. Wir bieten Lösungen für viele Rechtsformen wie z.B. AG, GmbH, SE, gGmbH, OHG, KG, GmbH & Co. KG, eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdÖR), Stiftung bürgerlichen Rechts an. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Kontakte zu weiteren institutionellen Anlegern haben und Unterstützung für die Ansprache benötigen.

Produktübersicht Versicherungslösungen

Institutionelle Kunden, die mittel- bis langfristig von den zeitgemäßen Vorsorgekonzepten der Allianz profitieren möchten, können die folgenden privaten Versicherungsprodukte nutzen:

  • Ab 2 Jahre Mindestlaufzeit: Allianz PrivatRente gegen Einmalbeitrag
  • Ab 10 Jahren Mindestlaufzeit: Allianz SchatzBrief
    Vorsorgekonzepte Perspektive, KomfortDynamik oder InvestFlex (Green)
  • Ab 12 Jahren Mindestlaufzeit: Allianz PrivateFinancePolice (PFP)*

KdÖR bedürfen einer gesonderten Prüfung

 

Mindestanlage: 100.000 EUR Einmalbeitrag

Anlagevolumen: Bis 2,5 Mio. EUR pro Kalenderjahr und Versicherungsnehmer können alle Tarifvarianten angeboten werden. Beträge über 2,5 Mio. sind anfragepflichtig.

Die Summengrenzen beziehen sich bei mehreren Verträgen auf alle Einmalbeiträge eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensgruppe. Zudem sind die Annahmevoraussetzungen für juristische Personen zum Zeitpunkt der Antragsaufnahme zu beachten (siehe unten).

Über die Versichersicherungslösungen können institutionelle Kunden auch laufende Beiträge in die Vorsorgekonzepte anlegen. Die Mindestanlagesumme liegt bei 250 Tsd. Euro in den Vorsorgekonzepten Perspektive, KomfortDynamik und InvestFlex (Green).

 

 

Produktübersicht Kapitalisierungsgeschäft

Ergänzend zu den Versicherungsprodukten können institutionellen Kunden Produkte im Rahmen eines Kapitalisierungsgeschäftes angeboten werden. Diese sichern keine biometrischen Risiken ab. Für die Vertragsgestaltung ist deshalb keine „versicherte Person“ erforderlich. Folgende Kapitalisierungsprodukte bietet Allianz Leben an:

  • Ab 7 Jahren Mindestlaufzeit: Allianz PortfolioKonzept
  • Ab 12 Jahren Mindestlaufzeit: Allianz PrivateFinanceKonzept

Mindestanlage: PrivatFinanceKonzept 200.000 EUR (nur Einmalbeitrag möglich), PortfolioKonzept 500.000 EUR (Verträge gegen laufende Beitragszahlung sind anfragepflichtig). Für Mitglieder im Bundesverband deutscher Stiftungen beträgt die Mindestanlage im PortfolioKonzept 200.000 EUR.



Ansprechpartner für Vermittler:
Für Anfragen zum PortfolioKonzept und dem PrivateFinanceKonzept sowie bei höheren Anlagevolumen sprechen Sie Ihre zuständigen Spezialisten bzw. Maklerbetreuer an.

Ansprechpartner für Spezialisten und Maklerbetreuer der Allianz:
zentrale E-Mail-Adresse:  W-APC-Privat@inside.allianz.de
Alexander Prell, Till Hüttner und Sebastian Sattler

Stand 01.2024

Geltungsbereich

Bei dem Versicherungsnehmer muss es sich um eine juristische Person des privaten Rechts i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1-4 KStG (z.B. AG, GmbH, SE, gGmbH, eingetragener Verein, eingetragene Genossenschaft), eine juristische Person des öffentlichen Rechts, einen nichtrechtsfähigen Verein/Stiftung bürgerlichen Rechts i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG oder eine eigenständig bilanzierende Personengesellschaft (z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) bzw. ein eigenständig bilanzierendes Einzelunternehmen handeln.

Die bilanziellen Aktivwerte werden zum hinterlegten Bilanzstichtag von der vertragsführenden Stelle ermittelt und dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Bei der PrivateFinancePolice wird der Aktivwert auf Basis des zuletzt festgestellten Bewertungsstichtages erstellt.

Besonderheiten und ausgeschlossene Branchen

  • Bei den Versicherungslösungen (exklusive PortfolioKonzept und PrivateFinanceKonzept) wird eine versicherte Person benötigt. Dabei gilt: Die jeweils versicherte Person ist eine natürliche Person und hat einen nachvollziehbaren, dauerhaften Bezug zum Versicherungsnehmer (z. B. Vorstand, Inhaber, Geschäftsführer, Gesellschafter, Prokurist).
  • Bei der PrivateFinancePolice bedürfen juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kirchengemeinde, Kloster, Stiftung / Anstalt / Körperschaft des öffentlichen Rechts) einer gesonderten Prüfung. Sprechen Sie über Ihre Betreuer:innen die Allianz Pension Consult an.
  • Als Versicherungsnehmer grundsätzlich nicht zulässig sind Unternehmen, deren Geschäftsmodell die Finanz- oder Vermögensdienstleistung für Kunden zum Gegenstand hat (z. B. Bank, Sparkasse, Versicherung, Kapitalanlagegesellschaft, offene Vermögensverwaltungsgesellschaft, etc.).
  • Weiterführende, ausführliche Informationen erhalten angemeldete Nutzer unter (leben/privat/antrag-vertrag/konditionen/juristische-personen)  hier .
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