Günstigere Berufsgruppeneinstufung bei Elternzeit möglich
Einstufung gemäß der vor der Elternzeit ausgeübten beruflichen Tätigkeit;
Voraussetzung Beruf wurde zuletzt vor weniger als 3 Jahren ausgeübt
Optimierung der Zuschlagssystematik
Insbesondere in den besseren Berufsgruppen sinken die Zuschläge im Vergleich zum heutigen Vorgehen. Bisher (vor 2024) wurden bei der BU- und BU-/DU-Absicherung Zuschläge berufsgruppenunabhängig berechnet. Im neuen Verfahren wird nach Berufsgruppen unterschieden und berechnet:
Zunehmender Bedarf
Psychische Erkrankungen nehmen zu – insbesondere auch bei Jüngeren. Wir wollen dennoch BU-Schutz bieten, soweit vertretbar.
Verbesserte Versicherbarkeit
Psychische Erkrankungen können als leicht, mittel und schwer eingestuft werden