Die Risikoprüfung (RisP) der Allianz – fair, schnell und einfach 
Vereinfachung bei Kinder und Schüler 
 
  • Kinderpflegerente künftig mit Direktvotierung am Point of Sale (POS) 
  • Steigerung der Transparenz durch Angleichung von Gesundheitsfragen für Kinderpflegerente und Schüler-BU
  • U-Heft bei Nutzung der elektronischen Risikoprüfung (eRISP) in vielen Fällen nicht mehr erforderlich 
  • Vereinfachung der Gesundheitsfragen Schüler-BU: Abfragezeitraum verkürzt Psyche von 10 auf 5 Jahre, Krebserkrankung von zeitlich unbefristet auf 10 Jahre; Wegfall spezieller HIV-Frage

Günstigere Berufsgruppeneinstufung bei Elternzeit möglich

Einstufung gemäß der vor der Elternzeit ausgeübten beruflichen Tätigkeit; 
Voraussetzung Beruf wurde zuletzt vor weniger als 3 Jahren ausgeübt  

Optimierung der Zuschlagssystematik

Insbesondere in den besseren Berufsgruppen sinken die Zuschläge im Vergleich zum heutigen Vorgehen. Bisher (vor 2024) wurden bei der BU- und BU-/DU-Absicherung Zuschläge berufsgruppenunabhängig berechnet. Im neuen Verfahren wird nach Berufsgruppen unterschieden und berechnet:

  • B1-B7: Der Zuschlag wird berufsgruppenabhängig berechnet
  • B8-B12: Die Zuschläge werden auf die Zuschlagshöhe von der Berufsgruppe B7 gedeckelt; nur minimale Abweichungen bei Raucher möglich.

 

Neuer Ansatz in der Risikoprüfung bei psychischen Vorerkrankungen (seit 01/2023) - dadurch können wir mehr Menschen eine Absicherung ihrer biometrischen Risiken bieten.  

Zunehmender Bedarf 

Psychische Erkrankungen nehmen zu – insbesondere auch bei Jüngeren. Wir wollen dennoch BU-Schutz bieten, soweit vertretbar.

Verbesserte Versicherbarkeit

Psychische Erkrankungen können als leicht, mittel und schwer eingestuft werden

  • leicht … BU/DU Schutz war und bleibt möglich
  • mittel … hier ermöglichen wir nun zusätzlich BU/DU Schutz
  • schwer … keine Versicherbarkeit auch weiterhin
Vorteil im Wettbewerb 
Versicherungsschutz bieten, wo andere meist ablehnen – mit fairem Ansatz, auch für das Kollektiv: